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| | | | JUSguide.VwGH 19/2019 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
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| | | | Gesamtkommentar Wohnrecht: Online-Update inkl. Band 2 | |
Das gesamte Wohnrecht verständlich dargelegt! Der nun vorliegende Band 2 beinhaltet den zweiten Gang der umfassenden Darstellung des gesamten Wohnrechts. Er behandelt neben dem WEG 2002 und dem Stockwerks- eigentum auch die Bestimmungen des BauRG sowie den maßgeblichen Vorschriften zum Immobilienmaklerrecht (MaklerG, ImmMV, Standesregeln und die einschlägigen Regelungen im KSchG). Darüber hinaus finden sich darin Kommentierungen des HeizKG sowie von § 6 und 9 KSchG. » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen!
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| | | | § 42 AVG - Kundmachung und Präklusion | |
| Fundstelle JusGuide 2019/19/5584 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 28.2.2019, Ra 2018/07/0446
§ 42 Abs 1 AVG verlangt für den Eintritt der Präklusion zwingend eine "doppelte" Kundmachung der mündlichen Verhandlung; eine dieser Formen allein, so etwa die Kundmachung durch Anschlag an der Gemeindeamtstafel, genügt nicht.
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| | Aktenwidrigkeit (iZm gemessener Höchstgeschwindigkeit) | |
| Fundstelle JusGuide 2019/19/5585 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 26.2.2019, Ra 2018/02/0307
Betrifft die Aktenwidrigkeit einen für den Fall wesentlichen Punkt, ist das angefochtene Erkenntnis bereits aus diesem Grund mit Rechtswidrigkeit belastet.
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| | Zu den Zulässigkeitsausführungen nach § 28 Abs 3 VwGG | |
| Fundstelle JusGuide 2019/19/5586 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 14.3.2019, Ra 2018/20/0398
Dem Erfordernis der gesonderten Darlegung von in § 28 Abs 3 VwGG geforderten Gründen, aus denen entgegen dem Ausspruch des VwG die Revision für zulässig erachtet wird, wird nicht entsprochen, wenn eine außerordentliche Revision die Ausführungen zur Begründetheit der Revision wortident auch als Au... | |
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| | | | | § 64 NAG - Aufenthaltsbewilligung als Student | |
| Fundstelle JusGuide 2019/19/5587 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 11.3.2019, Ra 2019/22/0014
Der für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung "Studierender" erforderliche Studienerfolgsnachweis ist in Bezug zu den vom Antragsteller betriebenen Studien (bzw dem Studium, zu dem er zugelassen war) zu setzen; der verlangte Studienerfolg muss daher diesem (dem betriebenen) Studium zurechen... | |
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| | | | | Messgenauigkeit von Abstands- und Geschwindigkeitskontrollsystemen | |
| Fundstelle JusGuide 2019/19/5588 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 26.2.2019, Ra 2018/02/0307
Aus dem im Verfahren vorgelegten Eichschein dieses Messgerätes ergibt sich, dass eine Messunsicherheit von 5 % zu berücksichtigen ist; das VwG hat sich zur Begründung der von ihm angewendeten Messtoleranz auf eine aus dem Jahr 1987 stammende deutsche Rsp gestützt, ohne jedoch näher zu begründen o... | |
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| | | | | Mündliche Verhandlung iSd § 107 WRG - Kundmachung und Präklusion | |
| Fundstelle JusGuide 2019/19/5589 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 28.2.2019, Ra 2018/07/0446
§ 107 Abs 1 dritter Satz WRG sieht keine besondere Kundmachungsform vor, sondern wiederholt inhaltlich nur die Regelung des § 41 Abs 1 zweiter Satz AVG und des § 42 Abs 1 zweiter Satz AVG, wobei Beispiele dafür angeführt werden, was (jedenfalls) als Kundmachung "auf sonstige geeignete Weise" anzu... | |
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| | | | | | | Hinweis Diese E-Mail wurde gesendet an: unknown@unknown.invalid Falls Sie diesen Newsdienst nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich hier abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Adressänderungen senden Sie bitte an adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at Der Newsletter wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletter. © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2019 Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 123 181w - Handelsgericht Wien
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