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| | | | JUSguide.VwGH 34/2019 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
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| | | | Auf Inanspruchnahme des VwG gerichteter Kostenersatzantrag | |
| Fundstelle JusGuide 2019/34/5666 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 25.6.2019, Fr 2019/10/0002 Der auf Inanspruchnahme des BVwG gerichtete Kostenersatzantrag des Antragstellers war abzuweisen, weil gem § 56 Abs 1 erster Satz iVm § 47 Abs 5 VwGG der Rechtsträger, in dessen Namen die Behörde in dem dem Verfahren vor dem VwG vorangegangenen Verwaltungsverfahren gehandelt hat, gegenüber dem Antra... | |
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| | § 47 VwGG - Kostenersatzantrag iZm Identität des Rechtsträgers | |
| Fundstelle JusGuide 2019/34/5667 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 25.6.2019, Fr 2019/10/0002 § 47 VwGG setzt zwei verschiedene Rechtsträger der obsiegenden und der unterlegenen Partei voraus, weil nur unter dieser Voraussetzung einem solchen Rechtsträger Aufwandersatz "zufließen" kann (§ 47 Abs 5 letzter Satz VwGG). | |
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| | Fristsetzungsantrag; Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit | |
| Fundstelle JusGuide 2019/34/5668 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 24.6.2019, Fr 2019/18/0002 Ist ein Fristsetzungsantrag gem § 33 Abs 1 iVm § 38 Abs 4 erster Satz VwGG als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen, so ist bei diesem Verfahrensstand nicht darüber abzusprechen, ob der Fristsetzungsantrag zum Zeitpunkt seiner Einbringung zulässig war. | |
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| | Ermittlungspflicht und "Wahrunterstellung" | |
| Fundstelle JusGuide 2019/34/5669 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 25.6.2019, Ra 2019/19/0032 Im Rahmen einer "Wahrunterstellung" wird geprüft, ob im Fall der hypothetischen Richtigkeit des Vorbringens zum Sachverhalt aus den geltend gemachten Tatsachen - allenfalls iVm bereits feststehenden Sachverhaltselementen - der behauptete Rechtsanspruch überhaupt begründet werden kann; ist dies nicht... | |
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| | | | | § 18 AsylG 2005 - zum Ermittlungsverfahren | |
| Fundstelle JusGuide 2019/34/5670 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 25.6.2019, Ra 2019/19/0032
Für das Asylverfahren stellt § 18 AsylG 2005 eine Konkretisierung der aus § 37 AVG iVm § 39 Abs 2 AVG hervorgehenden Verpflichtung der Verwaltungsbehörde und des VwG dar, den für die Erledigung der Verwaltungssache maßgebenden Sachverhalt von Amts wegen vollständig zu ermitteln und festzustellen.... | |
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| | | | | Zur Lenkererhebung nach § 103 Abs 2 KFG | |
| Fundstelle JusGuide 2019/34/5671 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 13.5.2019, Ra 2018/02/0204 Die vom Zulassungsbesitzer genannte Auskunftsperson ist zur Beantwortung der Anfrage gem § 103 Abs 2 KFG nur im Falle einer erweislichen Überlassung des Kfz zur nachgefragten Zeit verpflichtet. | |
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| | | | | | | Hinweis Diese E-Mail wurde gesendet an: unknown@unknown.invalid Falls Sie diesen Newsdienst nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich hier abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Adressänderungen senden Sie bitte an adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at Der Newsletter wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletter. © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2019 Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 123 181w - Handelsgericht Wien
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