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| | | | JUSguide.VwGH 40/2019 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
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| | | | Jetzt ganz neu in der RDB: Handbuch Managervergütungen | |
Das Handbuch gibt Ihnen fundierte Informationen über alle vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten der Managervergütung. Fachexperten mit langjähriger Beratungspraxis zeigen auf, was aus gesellschafts-, arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Perspektive zu beachten ist. Finden Sie hier ausführliche Antworten und Lösungsansätze für vielfältige Fragestellungen. » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen!
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| | | | Bekämpfung eines Gutachtens | |
| Fundstelle JusGuide 2019/40/5699 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 4.7.2019, Ra 2018/06/0100 Die mangelnde Fachkunde eines Sachverständigen kann mit Erfolg nur durch ein konkretes Vorbringen geltend gemacht werden, wonach das von dem Sachverständigen erstattete Gutachten unrichtig oder unvollständig ist. | |
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| | Unrichtig angegebener Vorname im Bescheid | |
| Fundstelle JusGuide 2019/40/5700 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 7.8.2019, Ra 2019/02/0134 Ein in einem Bescheid unrichtig angegebener Vorname ist, sofern der Adressat zweifelsfrei feststeht, einer Berichtigung (iSd § 62 Abs 4 AVG) jederzeit zugänglich, zumal ein unrichtig angegebener Vorname des zweifelsfrei feststehenden Bescheidadressaten so zu interpretieren ist, als ob er bereits ber... | |
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| | Fristversäumung aufgrund Einbringens bei unzuständige Stelle | |
| Fundstelle JusGuide 2019/40/5701 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 5.8.2019, Ra 2019/02/0103 Wurde die Partei durch eine grundlose extreme Verzögerung der Weiterleitung ihres irrtümlich bei der unzuständigen Stelle eingebrachten Anbringens gehindert, die Frist einzuhalten, stellt das für die Fristversäumung letztlich kausale Fehlverhalten der betreffenden Stelle ein unvorhergesehenes und un... | |
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| | Zurückweisung einer Beschwerde als verspätet gem § 17 VwGVG iVm § 45 Abs 3 AVG | |
| Fundstelle JusGuide 2019/40/5702 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 1.8.2019, Ra 2019/02/0114 Das VwG ist vor der Zurückweisung einer Beschwerde als verspätet gem § 17 VwGVG iVm § 45 Abs 3 AVG verpflichtet, dem Bf eine nach dem Akteninhalt offenkundige Verspätung seines Rechtsmittels vorzuhalten; unterlässt es dies und geht es von einer Versäumung der Rechtsmittelfrist aus, ohne dies dem Rec... | |
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| | | | | § 29 Abs 4 FSG - zur Frage, wann der Beginn der Entziehungsdauer im Fall einer Sicherstellung eines österreichischen Führerscheins durch ein ausländisches (deutsches) Polizeiorgan festzusetzen ist | |
| Fundstelle JusGuide 2019/40/5703 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 22.7.2019, Ro 2019/11/0013 § 29 Abs 4 FSG verlangt einerseits die vorläufige Abnahme des Führerscheines gem § 39 FSG und andererseits, dass dieser innerhalb von drei Tagen ab dem Abnahmetag nicht wieder ausgefolgt wurde; die erste Tatbestandsvoraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn die vorläufige Abnahme des Führerscheines "g... | |
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| | | | | | | Hinweis Diese E-Mail wurde gesendet an: unknown@unknown.invalid Falls Sie diesen Newsdienst nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich hier abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Adressänderungen senden Sie bitte an adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at Der Newsletter wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletter. © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2019 Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 123 181w - Handelsgericht Wien
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