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| | | | JUSguide.VwGH 07/2020 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
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| | | | LEHRGANG ARBEITSRECHT 2020 – Zum Profi in 6 Tagen! | |
Termine: 18.-19. März, 22.-23. April und 12. – 13. Mai Im Laufe des Lehrgangs werden aktuelle Entwicklungen des Arbeitsrechts vorgestellt und im Rahmen der Schlussdiskussion gemeinsam erörtert. Themen nach höchster Praxisrelevanz ausgewählt – profitieren Sie von sofort umsetzbaren Inhalten! Lehrgangsleitung: ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Risak » Programm » Anmeldung
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| | | | Fundstelle JusGuide 2020/07/5795 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 6.12.2019, Ra 2017/06/0120
Identität der Sache liegt vor, wenn weder in der Rechtslage noch in den für die Beurteilung des Parteibegehrens maßgeblichen tatsächlichen Umständen eine Änderung eingetreten ist und sich das neue Parteibegehren im Wesentlichen mit dem früheren deckt; Änderungen können der Identität der Sache nur... | |
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| | § 45 Abs 2 AVG - zur freien Beweiswürdigung | |
| Fundstelle JusGuide 2020/07/5796 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 11.12.2019, Ra 2019/20/0538
Der mit § 45 Abs 2 AVG normierte Grundsatz der freien Beweiswürdigung bedeutet, dass die Behörde bei der Beweiswürdigung nicht an feste Beweisregeln gebunden ist, sondern den Wert der aufgenommenen Beweise nach bestem Wissen und Gewissen nach deren innerem Wahrheitsgehalt zu beurteilen hat.
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| | | | | Zur Bindungswirkung von Straferkenntnissen | |
| Fundstelle JusGuide 2020/07/5797 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 17.12.2019, Ra 2019/09/0045
Auch im Verwaltungsstrafverfahren ist von der Beschränkung der Bindungswirkung von Straferkenntnissen auf Parteien, denen gegenüber sie ergangen sind, auszugehen.
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| | | | | Wiederholte Asylantragstellung, Aufenthaltsehe, Nichtbeachtung des Aufenthaltsverbotes, langjähriger Inlandsaufenthalt, lange Verfahrensdauer | |
| Fundstelle JusGuide 2020/07/5798 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 24.10.2019, Ra 2019/21/0117
Die wiederholte Asylantragstellung, das Schließen einer "Aufenthaltsehe" sowie die Nichtbeachtung des daran anknüpfenden Aufenthaltsverbotes stellen Umstände dar, die das gegen einen Verbleib im Inland sprechende öffentliche Interesse verstärken bzw die Länge der Aufenthaltsdauer im Inland relati... | |
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| | | | | Zur Frage der Möglichkeit einer nachträglichen Abgabenfestsetzung nach § 201 BAO nach versäumter Geltendmachung einer Befreiung nach dem NeuFöG im Zuge der Selbstberechnung einer Abgabe | |
| Fundstelle JusGuide 2020/07/5799 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 12.11.2019, Ra 2019/16/0153
Bei der Vorlage des amtlichen Vordruckes (§ 4 NeuFöG) bei der Behörde gemeinsam mit dem Befreiungsantrag handelt es sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung; dieses muss, wie die übrigen vom Gesetz geforderten Voraussetzungen für die Befreiung, im Zeitpunkt der - rec... | |
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| | | | | Ruhestandsversetzung gem § 14 BDG | |
| Fundstelle JusGuide 2020/07/5800 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 6.11.2019, Ra 2019/12/0048
Das VwG handelt rechtswidrig, wenn es der Beschwerde des Beamten keine Folge gibt und den Bescheid bestätigt, obwohl die Wirksamkeit der Ruhestandsversetzung im bekämpften Bescheid der Dienstbehörde zu einem Tag verfügt worden war, der vor dem Tag der Erlassung des verwaltungsgerichtlichen Erkenn... | |
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| | | | | | | Hinweis Diese E-Mail wurde gesendet an: unknown@unknown.invalid Falls Sie diesen Newsdienst nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich hier abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Adressänderungen senden Sie bitte an adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at Der Newsletter wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletter. © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2020 Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 123 181w - Handelsgericht Wien
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