Falls der Newsletter nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier
rdb.at / wo MANZ findet
26.03.2020
JUSguide.VwGH 13/2020
 
Guten Tag,
 
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre RDB-Redaktion
Inhalt
Verfahrensrecht
Verwaltungsstrafrecht
Wirtschaftsrecht
Herausfordernde Zeiten brauchen starke Partner
bild mann mit kind
 
 
Gemeinsam mit unseren Autorinnen und Autoren informieren wir Sie laufend zu rechtlichen Themen im Zusammenhang mit der Corona-Krise.
 
 » Kostenlose Fachartikel zu Covid19 - jetzt lesen!
MANZ Webshop - versandkostenfrei bestellen
Der Online-Shop von MANZ ist 24 Stunden geöffnet – Lieferung portofrei in Österreich!
 
 » w w w. manz. at
Inhalt
Verfahrensrecht
Wiedereinsetzungsantrag iZm Eingabe im Web-ERV
Fundstelle JusGuide 2020/13/5826 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 30.1.2020, Ra 2019/14/0595
Der Parteienvertreter hat die tatsächliche Einbringung der Revision im Web-ERV zu kontrollieren bzw sich auch im Rahmen der kanzleiinternen Fristerinnerung zu vergewissern, ob die Einbringung ordnungsgemäß erfolgt war, dies va im Hinblick auf § 21 Abs 7 BVwGG, wonach die Übermittlungsstelle bei e...
» weitere Informationen
Zurückweisung des Antrags iSd § 13 Abs 3 AVG
Fundstelle JusGuide 2020/13/5827 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 29.1.2020, Ra 2019/09/0118
Wenn die vor dem VwG belBeh einen Antrag gem § 13 Abs 3 AVG zurückgewiesen hat, ist Sache des Beschwerdeverfahrens vor dem VwG lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung; durch das angefochtene Erkenntnis, mit dem die Beschwerde gegen die von der Behörde vorgenommene Zurückweisun...
» weitere Informationen
Verwaltungsstrafrecht
§ 44 VwGVG - Durchführung einer mündlichen Verhandlung (auch) im zweiten Rechtsgang?
Fundstelle JusGuide 2020/13/5828 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 12.2.2020, Ra 2019/02/0148
Der Grundsatz der mündlichen Verhandlung in Verwaltungsstrafsachen gilt auch nach Aufhebung von Erkenntnissen des VwG im zweiten Rechtsgang, selbst wenn im ersten Rechtsgang eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, sodass das VwG auch im zweiten Rechtsgang nur von der Durchführung einer münd...
» weitere Informationen
Wirtschaftsrecht
§ 74 GewO, § 77 GewO - Zurechnung der Zu- und Abfahrtswege von der Schipiste zur Betriebsanlage?
Fundstelle JusGuide 2020/13/5829 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 17.12.2019, Ra 2018/04/0121
Fallbezogen sieht das VwG die Zu- und Abfahrtswege von der Schipiste als zur Betriebsanlage gehörig an, weil dieser Weg in der Betriebsbeschreibung ausdrücklich angeführt sei und seitens der Revisionswerberin ein Dokument vorgelegt worden sei, dass ihr für diesen Weg eine Servitut garantiere; die...
» weitere Informationen
§ 77 GewO, § 74 GewO - unterschiedlich hohe Immissionen
Fundstelle JusGuide 2020/13/5830 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 17.12.2019, Ra 2018/04/0121
Ist zu erwarten, dass von einer Betriebsanlage bei unterschiedlichen Betriebssituationen unterschiedlich hohe Immissionen auf die Nachbarn einwirken, so ist der Beurteilung im Rahmen der Prüfung des Genehmigungsantrages jene Betriebssituation zugrunde zu legen, die die höchsten Immissionen bei de...
» weitere Informationen
Newsletter-Archiv
 
Blättern Sie durch die Ausgaben der letzten Monate. 
Hinweis
 
Diese E-Mail wurde gesendet an: unknown@unknown.invalid
Falls Sie diesen Newsdienst nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich hier abmelden.
 
Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. 
 
Adressänderungen senden Sie bitte an adressverwaltung@manz.at
 
Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at
 
Der Newsletter wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab.
 
Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletter.
 
© MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2020
Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 123 181w - Handelsgericht Wien
 
Kontakt | Impressum | AGB |​ Datenschutz | Hilfe | MANZ Webshop