| Falls der Newsletter nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier | |
| | | | JUSguide.VwGH 14/2020 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
| | |
| | | | |
| | | | Kostenloser Fachbeitrag in der RDB: Geschäftsführung in der Unternehmenskrise | |
In der Corona-Krise sind die Geschäftsführer besonders gefordert und höheren Haftungsrisiken ausgesetzt. Über Pflichten und haftungsreduzierende Maßnahmen informiert ein Kurzbeitrag von MANZ-Autor Michael Walbert. » Jetzt kostenfrei lesen! Das Handbuch Haftung von leitenden Angestellten und Geschäftsführern von Michael Walbert ist neu in der RDB. » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen!
|
| | | | |
| | | | MANZ Webshop - versandkostenfrei bestellen | |
| | | | |
|
| | | | Willensmängel iZm Abgabe von Rechtsmittelverzicht? | |
| Fundstelle JusGuide 2020/14/5831 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 13.2.2020, Ra 2019/02/0245
Wenn jemand ein Schriftstück unterschreibt, so ist davon auszugehen, dass er seinen Inhalt kennt und das Schriftstück vor Unterfertigung gelesen hat.
| |
| | | | |
| | Befangenheit eines Dolmetschers | |
| Fundstelle JusGuide 2020/14/5832 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 4.2.2020, Ra 2020/14/0002
Die zu Sachverständigen ergangene Rsp des VwGH kann sinngemäß auch auf Dolmetscher übertragen werden; die Mitwirkung eines befangenen Organs bildet - in Ermangelung von Sondervorschriften - weder einen Nichtigkeitsgrund noch einen Unzuständigkeitsgrund, sondern lediglich einen Verfahrensmangel.
| |
| | | | |
| | Kassation iSd §28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG | |
| Fundstelle JusGuide 2020/14/5833 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 6.12.2019, Ra 2019/18/0327
Auch die Notwendigkeit der Durchführung einer mündlichen Verhandlung stellt für sich genommen keinen Grund für eine Aufhebung und Zurückverweisung nach § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGVG dar; dasselbe gilt für das Erfordernis ergänzender Einvernahmen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung.
| |
| | | | |
| | | | | Beweisaufnahme iSd § 46 VwGVG | |
| Fundstelle JusGuide 2020/14/5834 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 3.2.2020, Ra 2019/02/0172
§ 46 Abs 3 VwGVG regelt nach seinem klaren Wortlaut die Zulässigkeit der Verlesung von Niederschriften über die Vernehmung des Beschuldigten oder von Zeugen sowie von Gutachten der Sachverständigen; in diesem Zusammenhang sind die Anforderungen an ein faires Verfahren iSd EMRK zu beachten, wonach... | |
| | | | |
| | | | | Gefahrenstellen an Arbeitsmitteln - Öffnen oder Abnehmen der Schutzeinrichtung ohne fremde Hilfsmittel (§ 43 Abs 3 AM-VO) | |
| Fundstelle JusGuide 2020/14/5835 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 3.2.2020, Ra 2019/02/0258
§ 43 Abs 4 AM-VO fordert für den Fall, dass sich Schutzeinrichtungen nach Abs 3 ohne fremde Hilfsmittel öffnen oder abnehmen lassen, eine näher genannte Beschaffenheit der Schutzeinrichtungen, ohne dass es darauf ankäme, dass das Öffnen oder Abnehmen der Schutzeinrichtung von einem "bestimmungsge... | |
| | | | |
| | | | | Lenkeranfrage iSd § 103 Abs 2 KFG | |
| Fundstelle JusGuide 2020/14/5836 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 27.1.2020, Ra 2019/02/0195
Nach der Rsp bildet es ein wesentliches Tatbestandselement des § 103 Abs 2 KFG, wenn einem Beschuldigten die Verletzung der dort normierten Auskunftspflicht "als Zulassungsbesitzer" zur Last gelegt wird, sodass es einen Verstoß gegen § 44a Z 1 VStG darstellt, wenn diese Eigenschaft nicht im Spruc... | |
| | | | |
| | |
|
| | | | | | | Hinweis Diese E-Mail wurde gesendet an: unknown@unknown.invalid Falls Sie diesen Newsdienst nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich hier abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Adressänderungen senden Sie bitte an adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at Der Newsletter wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletter. © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2020 Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 123 181w - Handelsgericht Wien
| | | | |
|
|
|