Falls der Newsletter nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier
rdb.at / wo MANZ findet
28.05.2020
JUSguide.VwGH 22/2020
 
Guten Tag,
 
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre RDB-Redaktion
Inhalt
Verfahrensrecht
Verwaltungsstrafrecht
Fremdenrecht
Arbeitsrecht
Auf Stand des 18. COVID-19-Gesetzes: Resch, Corona-Handbuch
Corona-Handbuch
 
Die Corona-Rechtslage – unabhängig und objektiv aufgearbeitet.
 
Das Handbuch mit neuem Beitrag zum Kreditvertragsrecht bietet eine erste und einzigartige rechtswissenschaftliche Aufarbeitung der COVID-19-bedingten Sammelnovellen,
 
in Form eines übersichtlichen Praxishandbuchs,
gegliedert in 18 Themengebiete,
bearbeitet von 31 Fachexperten, die aus ihrer aktuellen täglichen Erfahrung schöpfen,
auf Stand des 18. COVID-19-Gesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen bis zum 13. 5. 2020.
 
 » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen!
 
 » NEU: Jetzt auch als Buch erhältlich!
Inhalt
Verfahrensrecht
Rechtsmissbräuchliche Einbringung "leerer" Beschwerden
Fundstelle JusGuide 2020/22/5874 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 27.2.2020, Ra 2019/11/0102
Die Revision legt nicht dar, weshalb die in der Begründung des angefochtenen Beschlusses nachvollziehbar ausgeführte Beurteilung des VwG, die knapp vor Ablauf der Beschwerdefrist ohne Begründung und mit der bloßen Ankündigung einer späteren Ausführung - von einem Rechtsanwalt - eingebrachte Besch...
» weitere Informationen
Rechtsmittel iZm Versagung der Verfahrenshilfe
Fundstelle JusGuide 2020/22/5875 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 6.3.2020, Ra 2019/02/0221
Da gegen den Beschluss über die Versagung von Verfahrenshilfe ein Rechtsmittel unzulässig ist, erübrigte sich ein Verbesserungsauftrag.
» weitere Informationen
Zum Neuerungsverbot
Fundstelle JusGuide 2020/22/5876 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 18.2.2020, Ra 2020/07/0006
Das aus § 41 VwGG abgeleitete Neuerungsverbot gilt auch für solche Rechtsausführungen, deren Richtigkeit nur auf Grund von Tatsachenfeststellungen überprüft werden kann, die deshalb unterblieben sind, weil im Verwaltungsverfahren und im Verfahren vor dem VwG diesbezüglich nichts vorgebracht wurde...
» weitere Informationen
Verwaltungsstrafrecht
Präzisierung der rechtlichen Grundlage der Bestrafung / unzulässiger Austausch der Tat
Fundstelle JusGuide 2020/22/5877 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 25.3.2020, Ra 2020/02/0033
Eine Präzisierung der rechtlichen Grundlage der Bestrafung (Angabe der verletzten Verwaltungsbestimmung und angewendeten Strafnorm) ist zulässig, wenn es nicht zu einem "Austausch der Tat" durch Heranziehung eines anderen als des ursprünglich der Bestrafung zu Grunde gelegten Sachverhalts kommt. ...
» weitere Informationen
Fremdenrecht
Zur Berücksichtigung von Lehrverhältnissen bei der Interessenabwägung iZm Erlassung einer Rückkehrentscheidung
Fundstelle JusGuide 2020/22/5878 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 28.2.2020, Ra 2020/14/0076
Die Berücksichtigung einer Lehre bzw einer Berufsausübung als öffentliches Interesse zugunsten des Fremden ist unzulässig.
» weitere Informationen
Arbeitsrecht
§ 69 BDG - Verfall des Erholungsurlaubes (iZm Fortdauer des Krankenstands)
Fundstelle JusGuide 2020/22/5879 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 9.3.2020, Ra 2020/12/0001
Es bestehen grundsätzlich keine Anhaltspunkte für eine planwidrige Regelungslücke der Hemmungstatbestände des § 69 BDG nach Ablauf einer zweijährigen Übertragungszeit.
» weitere Informationen
Newsletter-Archiv
 
Blättern Sie durch die Ausgaben der letzten Monate. 
Hinweis
 
Diese E-Mail wurde gesendet an: unknown@unknown.invalid
Falls Sie diesen Newsdienst nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich hier abmelden.
 
Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. 
 
Adressänderungen senden Sie bitte an adressverwaltung@manz.at
 
Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at
 
Der Newsletter wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab.
 
Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletter.
 
© MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2020
Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 123 181w - Handelsgericht Wien
 
Kontakt | Impressum | AGB |​ Datenschutz | Hilfe | MANZ Webshop