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| | | | JUSguide.VwGH 24/2020 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
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| | | | Neu in der RDB: Hiersche/K. Holzinger/Eibl, Handbuch Epidemierecht | |
Das Handbuch Epidemierecht ist unter besonderer Berücksichtigung der Regelungen betreffend COVID-19 mit Stand: 13.5.2020 neu online in der RDB. Dieses Werk bietet eine klare und systematische Darstellung der:
| ● | einschlägigen „Seuchen-Regelungen“,
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| | ● | Maßnahmen zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten,
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| | ● | COVID-19-bezogenen Rechtsakte,
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| | ● | verfassungsrechtlichen Bewertung der Maßnahmen.
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| | | | Wiederaufnahme iSd § 32 Abs 1 Z 2 VwGVG | |
| Fundstelle JusGuide 2020/24/5885 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 9.3.2020, Ra 2019/12/0005
Selbst wenn eine unrichtige rechtliche Beurteilung durch das VwG erfolgt sein sollte, bildet dies keinen Wiederaufnahmegrund nach § 32 Abs 1 Z 2 VwGVG; Sachverständige sollen grundsätzlich den Behörden bzw Verwaltungsgerichten bei der Ermittlung von für die rechtliche Beurteilung einschlägigen Ta... | |
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| | Antrag auf Fortsetzung eines anhängigen Verwaltungsverfahrens | |
| Fundstelle JusGuide 2020/24/5886 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 9.3.2020, Ra 2019/12/0025
Es trifft zwar zu, dass ein gesondertes Antragsrecht auf Fortsetzung eines anhängigen Verwaltungsverfahrens nicht besteht und - angesichts der Möglichkeit der Säumnisbeschwerde - auch aus Rechtsschutzgründen nicht geboten ist, sodass weitere - wiederholte - Anträge im Rahmen eines bereits anhängi... | |
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| | Nachholung weiterer Revisionsgründe nach Fristablauf | |
| Fundstelle JusGuide 2020/24/5887 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 12.3.2020, Ra 2019/20/0035 Die mit einer nach Ablauf der Revisionsfrist eingebrachten Ergänzung der Revision erfolgte Nachholung von (weiteren) Gründen, aus denen die Revision für zulässig erachtet wird, ist verspätet und schon aus diesem Grund nicht zu beachten. | |
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| | | | | Vernehmung von Beschuldigten / Zeugen-Selbstbelastungsverbot und Aussageverweigerung | |
| Fundstelle JusGuide 2020/24/5888 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 30.3.2020, Ra 2019/09/0029
Der durch § 33 Abs 2 VStG verbürgte Schutz ist nur dem Beschuldigten eingeräumt, nicht aber auch dem Zeugen im Hinblick auf seine Stellung als Beschuldigter in dem gegen ihn geführten Verwaltungsstrafverfahren; vielmehr ist es § 49 AVG, der den Zeugen in dieser Situation davor bewahrt, sich selbs... | |
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| | | | | § 6 NÖ BauO 2014 - Nachbarrechte iZm Ortsbild | |
| Fundstelle JusGuide 2020/24/5889 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 30.3.2020, Ra 2019/05/0095
Dem Nachbarn kommt mangels Aufzählung im taxativen Katalog des § 6 Abs 2 NÖ BauO 2014 kein Mitspracherecht hinsichtlich der in § 56 NÖ BauO 2014 geregelten Aspekte der Ortsbildgestaltung zu.
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| | Beschwerdevorbringen des Nachbarn, wonach das baubehördliche Bewilligungsverfahren mangels Einholung einer Stellungnahme von ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) zur Welterbekompatibilität des Projektes aufgrund der UNESCO Welterbe-Konvention mangelhaft geblieben sei | |
| Fundstelle JusGuide 2020/24/5890 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 30.3.2020, Ra 2019/05/0095
Aus den Art 4 und 5 der Welterbe-Konvention kann niemand ein subjektives Recht ableiten, da diese nicht self-executing sind und nur Verpflichtungen der Mitgliedstaaten normieren.
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| | | | | | | Hinweis Diese E-Mail wurde gesendet an: unknown@unknown.invalid Falls Sie diesen Newsdienst nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich hier abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Adressänderungen senden Sie bitte an adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at Der Newsletter wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletter. © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2020 Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 123 181w - Handelsgericht Wien
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