| | | | JUSguide.VwGH 20/2024 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
| | |
| | | | |
| | | | Intensivtagung Criminal Compliance | |
| | | | |
|
| | | | | Rechtskräftiger Bescheid | |
| Fundstelle JusGuide 2024/04/6856 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 17.11.2023, Ra 2022/11/0113
Ein rechtskräftiger Bescheid entfaltet selbst dann seine volle Rechtswirksamkeit, wenn er mit der objektiven Rechtslage in Widerspruch steht.
| |
| | | | |
| | Zur Begründung des Erkenntnisses | |
| Fundstelle JusGuide 2024/04/6857 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 27.10.2023, Ra 2021/17/0101
Der Aufbau des angefochtenen Erkenntnisses entspricht nicht den Vorgaben des § 17 VwGVG iVm § 60 AVG, wenn im Rahmen des "Sachverhaltes" Feststellungen des VwG und beweiswürdigende Erwägungen gemischt dargestellt werden.
| |
| | | | |
| | Zur Aktenwidrigkeit | |
| Fundstelle JusGuide 2024/04/6858 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 10.11.2023, Ra 2021/17/0016
Aktenwidrigkeit ist dann gegeben, wenn die Entscheidung in ihrer Begründung von einem Sachverhalt ausgeht, der sich aus dem Akt überhaupt nicht oder nicht in der angenommenen Weise ergibt, wenn also die Feststellung jener tatsächlichen U | |
| | | | |
| | | | | Zurückweisung eines Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gem § 55 AsylG 2005 | |
| Fundstelle JusGuide 2024/04/6859 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 10.11.2023, Ra 2023/17/0149
Nach der Rsp des VwGH ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der vom BFA unter dem Gesichtspunkt "entschiedene Sache" vorgenommenen Antragszurückweisung nach § 58 Abs 10 AsylG 2005 jener der Erlassung des behör | |
| | | | |
| | | | | Durchführung diverser Erdarbeiten und Baumaßnahmen bereits Baubeginn? | |
| Fundstelle JusGuide 2024/04/6860 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 17.11.2023, Ra 2022/11/0113
Die Errichtung eines kleinen Teils des Fundaments gilt schon als Baubeginn, wenn sie der Herstellung der (bewilligten) baulichen Anlage dient.
| |
| | | | |
| | |
| | | | | | Webshop
| | Alle Bestellungen via shop.manz.at werden österreichweit mit DPD portofrei zugestellt
| |
|
| |
| | | | © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2024
Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 124 181w - Handelsgericht Wien
Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletters.
Das E-Mail wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Kein Interesse mehr an diesem Newsdienst? Sie können Ihre Adresse unknown@unknown.invalid mit zwei Klicks von diesem Newsletter abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Änderungen wie E-Mail-Adresse, Name und Titel führen Sie bitte im Konto von rdb.manz.at unter "Meine Benutzerdaten" durch oder senden Sie eine E-Mail an: adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at
| | | | |
|
|