 |
|
| INHALT Frage des Monats Schwerpunktthema Aktuelle Entscheidungen Wissenswertes Der besondere Seminartipp Praxistipp Buchtipp BR-Lexikon Aktuelle Seminare Meistgeklickter Artikel des letzten Newsletters | | Liebe Leserin, lieber Leser,
§ 2 Abs. 1 BetrVG - vertrauensvolle Zusammenarbeit in ihren unterschiedlichsten Aspekten - so kann man den Kern dieses Newsletters gut beschreiben. Dazu haben wir z. B. einen „Krimi“ der besonderen Art - dargestellt unter I. der aktuellen Entscheidungen. Auch wenn bei den beiden weiteren aktuellen Entscheidungen (II. und III.) die vertrauensvolle Zusammenarbeit - je nach Perspektive - vielleicht nicht von Erfolg gekrönt war: Die gute Abstimmung zwischen ggf. SBV und Betriebsrat ist ein wichtiger Baustein für § 2 Abs. 1 BetrVG! Und: Ob mehr oder weniger vertrauensvoll, mehr oder weniger Stress bleibt beim Zusammenarbeiten oftmals nicht aus. Strategien ihn zu bewältigen, hält unser Praxistipp bereit. Außerdem bekommt Zusammenarbeit durch heterogene Teams häufig besonders guten Schwung - so vielleicht auch die vertrauensvolle, wenn sich die Geschlechterverteilung entsprechend entwickelt? Die immer wieder diskutierten mindestens 30 % für eine Frauenquote werden in Betriebsräten (im Schnitt) bisher nicht erreicht… Mehr dazu unter „Wissenswertes“. Aufschlussreiche Lese-Eindrücke beim Newsletter-Mosaik zur vertrauensvollen Zusammenarbeit wünscht Kerstin Heinz Ass. jur.
 PS: Haben Sie schon Poko-Points gesammelt? In ausgewählten Poko-Seminaren können Sie 2019 alternativ zur Zusatzauswahl (Tablet & Co.) wertvolle Poko-Points sammeln!
| |
|
|
|
|
|  | Frage des Monats |  |
| |
|
|
| Datenschutz ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - wo stehen wir heute? | | Seit über einem Jahr sind die neuen datenschutzrechtlichen Vorschriften (Bundes-Datenschutzgesetz neu und DSGVO) nun in Kraft. Zuerst hatte die Einführung große Verwirrung ausgelöst, niemand konnte die Tragweite so richtig einschätzen. Jetzt - ein Jahr später- hat sich die Aufregung etwas gelegt. Wo heute Auswirkungen zu spüren sind und wo nicht, erläutert unsere Frage des Monats. » Lesen Sie weiter . . .
|
|
| |
| |
|
|
|  | Schwerpunktthema |  |
| |
|
|
| Hart aber fair - mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe verhandeln | | von A. Moos Trainerin, Coach und Mediatorin Der nette Ausbeuter gewinnt. Das ergab eine » neue Studie des Max-Planck-Instituts für Evolutionsbiologie. Konnte der Partner den Egoisten durch mangelnde Kooperation disziplinieren? Nein, im Gegenteil. Im Sinne der Studie ist also der Betriebsrat dem Arbeitgeber ausgeliefert, wenn dieser die Verhaltensstrategie „netter Ausbeuter“ an den Tag legt. Oder doch nicht? » Lesen Sie weiter . . . Seminartipp:
|
|
| |
| |
|
|
|
|  | Aktuelle Entscheidungen |  |
| |
|
|
| I. So oder so: Mitbestimmung bei Dienstplänen Ein - sicherlich extremer - aktueller Fall zeigt, dass der Grundsatz der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“, durchaus relevant für gerichtliche Entscheidungen sein kann. Im konkreten Fall ging es bei der Abstimmung der Dienstplangestaltung nicht voran. Ein Krimi aus der Betriebspraxis! BAG, Beschluss vom 12.03.2019 - 1 ABR 42/17 » Lesen Sie weiter . . . Das ändert allerdings nichts an der grundsätzlich starken » Mitbestimmung bei Dienst- und Schichtplänen.
| |
| |
|
|
|
 |
|
| II. Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Menschen Das BAG hat unlängst in einem konkreten Fall entschieden, wo die Grenze dieses Anspruchs erreicht sein kann. Eine Frage der unternehmerischen Entscheidung. BAG, Urteil vom 16.05.2019 - 6 AZR 329/18 » Lesen Sie weiter . . .
| |
| |
|
|
|
 |
|
| III. Stufenweise Wiedereingliederung und Schadensersatz? Zwei Wiedereingliederungspläne für einen Mitarbeiter mit Schwerbehinderung. Welche Folgen hat die Ablehnung des ersten Plans durch den Arbeitgeber? BAG, Urteil vom 16.05.2019 - 8 AZR 530/17 » Lesen Sie weiter . . .
| |
Seminartipp: » Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht - Aktuell Neue Rechtsprechung und Tendenzen 17.09.2019 - 20.09.2019 Dresden 15.10.2019 - 18.10.2019 Timmendorfer Strand 22.10.2019 - 25.10.2019 Nürnberg 12.11.2019 - 15.11.2019 Düsseldorf 10.12.2019 - 13.12.2019 Berlin Ihr Vorteil: Gremium-Rabatt
""Die Darstellung war sehr praxisnah. Der Gerichtsbesuch hoch interessant. Ein guter Einblick in die juristische Arbeit der Gerichte und Richter."
|
| |
|
|
|
|  | Wissenswertes |  |
| |
|
|
| Frauen im Betriebsrat unterrepräsentiert | | Wie sieht es mit dem Frauenanteil in Ihrem Gremium aus? Ist es bei Ihnen ähnlich wie im durchschnittlichen deutschen Unternehmen, wo nur 26 % Frauen im Betriebsrat vertreten sind? Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat anlässlich der Betriebsratswahlen 2018 eine Befragung durchgeführt, an der 1.140 Unternehmen teilgenommen haben. Mit dem Ergebnis, dass leider auch in der Arbeitnehmervertretung das Geschlechtergefälle sehr deutlich wird. » Lesen Sie weiter . . . Seminartipp:
|
| |
| |
|
|
|
|
|  | Der besondere Seminartipp |  |
| |
|
|
| Aktuelle Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht | | Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die höchste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland. Seine Entscheidungen sind richtungsweisend für alle Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte. Die Rechtsprechung des BAG ist eine wichtige Rechtsquelle in unserem Rechtssystem und soll für Rechtssicherheit und Rechtseinheit sorgen. Sie spielt deshalb in der betrieblichen Praxis und in der Argumentation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine bedeutende Rolle.
|
|
| |
| |
|
| Das Seminar vermittelt Ihnen einen Überblick über die aktuellen und für die Betriebsratsarbeit relevanten Entscheidungen des BAG. Es werden die Tendenzen der BAG-Rechtsprechung und deren konkrete Auswirkungen auf Ihre Betriebsratstätigkeit erläutert. Der Besuch einer Gerichtsverhandlung und ein anschließender Austausch über die dort getroffenen Entscheidungen ermöglichen Ihnen einen vertieften Einblick in die Grundsätze der Rechtsprechung und die möglichen Auswirkungen auf die Unternehmen.
» Aktuelle Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht 09.09.2019 - 13.09.2019 Erfurt 14.10.2019 - 18.10.2019 Erfurt 25.11.2019 - 29.11.2019 Erfurt 02.12.2019 - 06.12.2019 Erfurt Ihr Vorteil: Gremium-Rabatt
|
| |
| |
|
|
|  | Praxistipp |  |
| |
|
|
| Stressbewältigung für Betriebsräte - eine zunehmend wichtige Kunst? | | von Beatrix Albrecht Juristin, Trainerin, Mediatorin Der in den Unternehmen herrschende Zielerreichungs-, Zeit- und Koordinationsdruck überträgt sich durch die Anliegen der Personalabteilung, der Führungskräfte und Kollegen auch auf den Betriebsrat. Gibt es im Betriebsratsgremium selbst Druck durch Unstrukturiertheit, unterschiedliche Interessenlagen oder Mehrfachbelastung durch Aufgabenhäufungen, so besteht auch für einen Betriebsrat - unabhängig davon, ob er freigestellt ist oder nicht - ein doppelt hohes Potenzial an Stressbelastung. » Lesen Sie weiter, wie Sie vorbeugen können . . . » Stressbewältigung für Betriebsräte - Seminare » Inhouse-Service - so individuell wie Ihre Anfrage.
|
|
| |
| |
|
|
|
|  | Buchtipp |  |
| |
|
|
| Berufsausbildung im Betrieb - Handlungsempfehlungen für JAV und Betriebsrat | | Hergenröder, Carmen Silvia Auflage: 2. Auflage, Mai 2019 Verlag: Rieder Verlag ISBN: 978-3-945260-80-7 (18,50 €) ISBN ebook: 978-3-945260-31-9 (11,99 €) Alle wichtigen Fragen zur Berufsausbildung im Betrieb auf einen Blick! JAV und Betriebsrat finden hier praxisnahe Erläuterungen zu allen Bereichen des Ausbildungsverhältnisses. Vom Ausbildungsvertrag, der Ausgestaltung des Ausbildungsverhältnisses bis hin zu Schulungsansprüchen, Zeugnissen und Disziplinarmaßnahmen wird anschaulich dargestellt, welche praktischen und rechtlichen Faktoren zu beachten sind. Hinweise und konkrete Handlungsempfehlungen für den Betriebsrat und die JAV runden das Buch ab. » Der direkte Link zum Buch . . . Mehr Informationen und Online-Bestellmöglichkeiten finden Sie auf den Webseiten des » Rieder Verlags.
|
|
| |
| |
|
|
|  | BR-Lexikon |  |
| |
|
|
| Betriebsübergang | | Was ist ein Betriebsübergang? Der Betriebsübergang oder auch Unternehmensverkauf oder Übernahme genannt, stellt den Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder bestimmter Betriebsteile dar. § 613a Abs.1 Satz 1 BGB regelt die Rechtsfolge für den neuen Betriebsinhaber wie folgt: "Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein." § 613 a BGB zählt zu den wichtigsten Schutzvorschriften für das Fortbestehen von Arbeitsverhältnissen. Hätte der Paragraf keine Geltung, könnte ein Betrieb an einen neuen Inhaber verkauft werden, die beschäftigten Mitarbeiter würden aber nach wie vor dem alten Inhaber unterstellt sein. Dieser könnte seine Mitarbeiter als Folge des Betriebsüberganges nicht weiter beschäftigten und wäre berechtigt, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Um dieser für die Arbeitnehmer nachteilig wirkenden Situation vorzubeugen, gelten Schutzvorschriften wie § 613 a BGB. § 613 a Abs. 4 BGB besagt, dass ... » BR-Lexikon
|
| |
| |
|
|
|  | Aktuelle Seminare |  |
| |
|
|
|
|  | Seminare in Kürze |  |
| |
|
|
|
|
|
|  | Seminare für besondere Zielgruppen |  |
| |
|
|
|
|
|
|  | Meistgeklickter Artikel des letzten Newsletters |  |
| |
|
|
| Was bedeutet die Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung für die Praxis? | | Der EuGH hat entschieden, dass europäische Arbeitgeber zukünftig die komplette Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen müssen. Was bedeutet das Urteil für unsere nationale Regelung? » Lesen Sie weiter . . .
|
|
| |
| |
|
|
|  | Impressum & Kontakt |  |
| |
|
|
| Impressum Verantwortlich für den Inhalt i.S.d. § 5 TMG: Poko-Institut OHG Kaiser-Wilhelm-Ring 3a 48145 Münster Telefon: 0251 1350-0 Telefax: 0251 1350-500 » info@ poko. de » w w w. poko. de Registergericht: Amtsgericht Münster Handelsregister-Nr.: HRA 10792 Geschäftsführender Gesellschafter: Diplom-Psychologe Hans Dieter Rieder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 126 105 457 Gerichtsstand: Münster/Westfalen | |
Poko Newsletter für Betriebsräte » redaktion@ poko. de Erscheinungstag: 01.07.2019 Nächste Ausgabe: 01.08.2019 Haben Sie noch Fragen? Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail: admin@ poko. de Hat Ihnen unser Newsletter gefallen? Dann empfehlen Sie ihn weiter. Hier anmelden für diesen Newsletter Im Newsletter-Archiv finden Sie die aktuelle und ältere Ausgaben im PDF-Format. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Nachdruck und Weiterverbreitung nur für den persönlichen Gebrauch. Dieser Newsletter darf an Kollegen und Bekannte weitergeleitet werden, aber nicht nachgedruckt, auf CD-ROMs oder in Online-Angebote übernommen werden.
|
| |
|
|
| Um die Bilder und Infografiken unseres Newsletters direkt angezeigt zu bekommen, fügen Sie die Absender-Adresse zu Ihren Kontakten hinzu. | |
|
|
| Sollten Sie kein Interesse an weiteren Newslettern haben, können Sie sich » hier abmelden | |
|
|