| |  | Sehr geehrte Damen und Herren,
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| wie der eine oder andere von Ihnen bereits bemerkt hat, sind wir im Januar mit dem gemeinsamen Prüfausweissystem (PAS) von DVGW und rbv in einen Softstart gegangen. Ziel des „leisen“ Starts war es, das komplexe System nach den finalen Tests im Dezember schrittweise in die Vollnutzung zu bringen und damit die Initialbefüllung mit den umfangreichen Datenmengen zeitlich zu strecken. Wie jede größere Softwareanwendung ist leider auch unser System von „Kinderkrankheiten“ betroffen, die wir schnellstmöglich beheben werden. Wir bitten für dabei in den letzten Wochen entstandene Unannehmlichkeiten vielmals um Entschuldigung. Zudem hat sich die über die Kursstätten geplante einfache Kommunikation nach Rücksprache mit Teilnehmenden und Firmen als nicht hinreichend herausgestellt. Aus diesem Grund hier die wichtigsten Punkte einmal zusammengefasst:
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| | Wozu dient das PAS |  |
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| | • | Das PAS steht Teilnehmenden, Unternehmen und Schweißaufsichten ab sofort zur Verfügung. |
| • | Nachweise von Teilnehmenden an Schulungen zu DVGW-Regelwerken wie GW 330, GW 331, GW 15 (rückwirkend ab 2019) bei DVGW und rbv werden im PAS angezeigt. Ablauffristen der Nachweise werden in einem Ampelsystem dargestellt. |
| • | Qualifikationsnachweise als pdf können hier sowohl von den Teilnehmenden als auch i.d.R. von den Unternehmen abgerufen und auch ausgedruckt werden. |
| • | Schweißaufsichten können Qualifikationen nach GW 330 von Mitarbeitenden aus ihrem Unternehmen verlängern. |
| • | Das PAS ersetzt mittelfristig die bestehenden Ausweissysteme von DVGW und rbv. |
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| | Installation und Registrierung |  |
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| | • | Zur Nutzung des PAS müssen sich alle Personen zunächst registrieren. |
| • | Seminarteilnehmer nutzen dazu am besten die PAS-App, die über den Apple- bzw. google-Store downloadbar ist. (Eine Registrierung über die Webseite www.pruefausweis.de ist ebenfalls möglich.) |
| • | Unternehmen nutzen dazu ausschließlich die Webseite www.pruefausweis.de. |
| • | Schweißaufsichten, also Mitarbeitende mit gültiger Qualifikation nach GW 331, registrieren sich als Teilnehmer und müssen dann von Personen mit einem Unternehmenszugang im PAS als Schweißaufsicht für das eigene Unternehmen freigeschaltet werden. |
| • | Informationen zum Registrierungsablauf und zur Bedienung finden Sie unter www.brbv.de/pas. |
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|  | | ➜ Zur Registrierung: |  |
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| |  | | ➜ Informationen auf: |  |
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| | Sichtbarkeit von Qualifikationen |  |
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| | • | Nach Registrierung und Zuordnung der Daten sind die Qualifikationen für die Teilnehmenden in der App sichtbar. |
| • | Die Freigabe der Qualifikationen der Teilnehmenden ist für ihre Unternehmen standardmäßig im System erteilt und somit die Qualifikation ebenfalls sichtbar. (Dies gilt auch, wenn der Teilnehmende sich selbst noch nicht im PAS registriert hat.) |
| • | Ein Mitarbeiter kann die Freigabe seiner Daten für sein Unternehmen aktiv zurückziehen. Diese Funktion ist aus Datenschutzgründen (DSGVO) derzeit leider unumgänglich, wird aber in der Praxis kaum vorkommen. Sollte es trotzdem dazu kommen, hat das Unternehmen immer noch die Möglichkeit, vom Mitarbeiter die zur Verfügungstellung des pdf oder eines Ausdrucks zu fordern. |
| • | Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Verifizierung ihres Unternehmensaccounts eine Rückfrage zum registrierten Ansprechpartner nach sich ziehen kann. Wir müssen sicher gehen, dass die registrierende Person auch die Berechtigung hat, Unternehmensdaten einzusehen. |
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| | In den Kursstätten |  |
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| | • | Die Kursstätten geben an die Seminarteilnehmer ein Handout zum schnellen Einstieg in das PAS aus, in dem die ersten Schritte erläutert werden. |
| • | In der Übergangsphase haben die Kursstätte die Weisung des rbv erhalten, bestehende Papierausweise weiterhin zu stempeln, wenn die Teilnehmenden dieses wünschen. |
| • | Neue Papierausweise werden nicht mehr ausgegeben. |
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| | Weiterführende Informationen zum PAS finden Sie unter |  |
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| Wir hoffen, mit diesem Schreiben, die entstandene Informationslücke im ersten Schritt geschlossen zu haben. Vielen Dank im Voraus für ihr Verständnis. Für Fragen oder Feedback zum PAS stehen wir unter pruefausweis@brbv.de gerne zur Verfügung.
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