Newsletter zur Mehrwertsteueranpassung zum 01.01.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesregierung hatte zur Stärkung der Konjunktur in der CORONA Krise eine Anpassung des Umsatzsteuersatzes zum 01.07.2020, befristet bis zum 31.12.2020 beschlossen. Die Umsatzsteuersätze wurden von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Dieser Zeitraum endet nun. Hiervon waren auch Ihre Daten in dibac.erp³ sowie dibac-finanz³ betroffen. Sofern Sie die Anpassungen entsprechend der im Juni 2020 von uns veröffentlichten Dokumentation dibac.erp³ durchgeführt haben, sind zum 01.01.2021 keine Maßnahmen erforderlich.
So können Sie im Zweifelsfall prüfen, ob Ihr dibac.erp³ für die ab 01.01.2021 geltenden Umsatzsteuersätze gerüstet ist:
prüfen Sie, ob in jedem relevanten Steuercode in der Registerkarte "Parameter" eine Zeile mit dem Datum 01.01.2021 in der Spalte "Gültig von" und dem dann gültigen Steuersatz vorhanden ist
Für telefonische Anfragen zur Umstellung Ihrer Daten für den neuen Umsatzsteuersatz stehen wir Ihnen in der kfm.-Hotline (Rufnummer 02161/2930-170) zur Verfügung. Für Fragen im Bereich dibac.finanz stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 02161/2930-180 zur Verfügung. Nutzen Sie für Ihre Fragen bitte auch unser dibac® Serviceportal. Herzliche Grüße aus Mönchengladbach Ihr dibac® Team
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