Newsletter September 2020 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
im Jahre 2020 wurden viele Entscheidungen getroffen, bei denen man erst in Zukunft Gewissheit über die Richtigkeit hat. Auch wir haben eine Entscheidung treffen müssen, die uns sehr weh getan hat und die auch aktuell schmerzt.
 
ECS 2021 erstmals ohne dibac®
Seit der Gründung der ECS waren wir als einziger Softwareanbieter bei allen Messen in Nürnberg vertreten. Wir haben nun schweren Herzens entschieden, dass die Messe im März 2021 ohne uns auskommen muss. Die Gesundheit unserer Geschäftspartner, Besucher und auch unseres Teams ist uns wichtiger, als der alle zwei Jahre ersehnte Messeauftritt.
 
Diese Entscheidung ist gefallen und unser Bedauern gilt nicht nur der fehlenden Chance, sondern wir denken auch an Messebauer und alle Unternehmen und deren Mitarbeitenden, die uns seit Jahren mit hoher Motivation und Innovation beim Gestalten des Messeauftritts helfen.
 
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Entscheidung und lassen uns etwas einfallen, sobald es wieder etwas Planungssicherheit gibt.
 
Herzliche Grüße aus Mönchengladbach
 
Georg vom Wege
 
Aus dem Gefahrstoffmanagement: PCN
am 31. August 2020, hat die EU-Kommission die delegierten Rechtsakte zum CLP-Anhang VIII (Meldung der Giftinformation) sowie zum Artikel 25(8) verabschiedet. Der im Artikel 25 der Verordnung (EG) 1272/2008 hinzugefügte Absatz 8 beschreibt die Vorgehensweise bei Point-of-Sales Farben, also auf Wunsch formulierten Anstrichfarben die z. B. in Baumärkten angefertigt werden.
 
Auf Wunsch formulierte Anstrichfarbe definiert eine Farbe, die in begrenzten Mengen auf individuellen Wunsch für einen einzelnen Verbraucher oder gewerblichen Anwender in der Verkaufsstelle durch Abtönen oder Farbmischen formuliert wird. In diesem Szenario sollen die eindeutigen Rezepturidentifikatoren (UFI) aller gemeldeten in der Anstrichfarbe enthaltenen Gemische in die ergänzenden Informationen auf dem Etikett aufgenommen werden.
 
Man geht von einer Veröffentlichung und Inkrafttreten im November dieses Jahrs aus.
 
Von einer Verschiebung der Meldefristen ist trotz der späten Veröffentlichung der delegierten Rechtsakte zum CLP-Anhang VIII nicht auszugehen, d.h. Gemische für gewerbliche Verwendung und für Verbraucher müssen zum 01.01.2021 gemeldet sein.
 
Argumentiert wird hier, dass in Anhang VIII lediglich das Mitteilungsformat harmonisiert wird und dass die Mitteilungspflichten nach Artikel 45 bereits seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gelten. In der Verordnung (EU) 2017/542 ist für bereits im Rahmen der bestehenden nationalen Systeme gemeldeten Gemische ein Übergangszeitraum bis zum 1. Januar 2025 vorgesehen, sodass dieser für bereits in Verkehr gebrachte Gemische genutzt werden kann.
 
Aus dem Rechnungswesen: Workshops 2021
aufgrund der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Planungsunsicherheit und Maßnahmen hat sich die RSW-Orga entschieden, die traditionelle Veranstaltungsreihe "ReWe-Workshop 2020"  auf das Jahr 2021 zu verschieben.
 
Die 2-tägigen Veranstaltungen finden an folgenden Orten zu folgenden Terminen statt:
Mönchengladbach,
28. bis 29.09.2021:
 
Stuttgart,
06. bis 07.10.2021:
 
Hamburg,
27. bis 28.10.2021:
zur Anmeldung
 
 
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Folgende Agenda ist geplant:
 
•  Funktionserweiterungen in dibac.finanz
•  ein bis zwei Sonderthemen, welche noch in Ausarbeitung/Planung sind
(hier berücksichtigen wir auch Ihre Wünsche bzw. die aktuellen Ereignisse)
•  Tipps und Tricks zur effektiven Nutzung der Software
 
Abgerundet wird die Veranstaltung durch die Möglichkeit des offenen Erfahrungsaustausches zwischen Teilnehmern bzw. mit dem Referenten.
 
Die Seminarkosten belaufen sich auf € 425,00 pro Person und Tag. Bei Anmeldung von mehr als einem Teilnehmer je Firma beträgt die Seminargebühr für den zweiten Teilnehmer € 350,00 pro Tag und € 275,00 pro Tag für jede weitere Anmeldung (zuzüglich MwSt). Voraussetzung für die reduzierten Seminargebühren ist die Teilnahme an beiden Seminartagen.
 
Bitte reservieren Sie bereits jetzt Ihren Wunschtermin oder melden sich bereits jetzt online und risikofrei an.
 
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Wolfgang Rosian per E-Mail gerne zur Verfügung.
 
 

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