Newsletter Dezember 2020 - Brexit und dibac.erp³ 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
heute möchten wir Sie mit Informationen zum bevorstehenden Brexit versorgen. Auch wenn die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, können Sie bereits einige Punkte in dibac.erp³ vorbereiten.
 
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit der Lektüre und freuen uns immer auf Feedback.
 
Mit freundlichen Grüßen aus Mönchengladbach
 
Daniela Gaisar
Marketing
Brexit und dibac.erp³
Brexit und Sonderstatus Nordirland 
 
Sofern Ihr Unternehmen Geschäftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich und Nordirland unterhält, ergeben sich für Sie zum 01.01.2021 Änderungen in dibac.erp³.
 
Mit BMF-Schreiben vom 10.12.2020 "Umsatzsteuer; Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union" wurden Details zur umsatzsteuerlichen Behandlung ab 01.01.2021 veröffentlicht.
 
Demnach ist bei der Umsatzbesteuerung des Warenverkehrs mit dem Vereinigten Königreich zwischen Großbritannien und Nordirland zu unterscheiden.
 
•  Während Großbritannien als Drittlandsgebiet zu behandeln ist, wird Nordirland für die Umsatzbesteuerung des Warenverkehrs auch nach dem 31. Dezember 2020 als zum Gemeinschaftsgebiet gehörig behandelt.
•  Für nordirische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern findet das Präfix „XI“ Anwendung
 
 
Entsprechend ist der Warenverkehr zwischen Deutschland und Nordirland weiterhin über die Intrahandelsstatistik (INTRASTAT) anzumelden und es ist ab Berichtsmonat Januar 2021 der neue Ländercode „XI“ (bei der Angabe des Bestimmungs- bzw. Versendungsmitgliedstaates) zu verwenden. Dieser ist ab dem 01.01.2021 Bestandteil des Länderverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik.
Für Warenverkehr zwischen Deutschland und Großbritannien (ausgenommen Nordirland) ist eine Zollabwicklung erforderlich.
 
Ab Version 1.29 ist dibac.erp³ wie folgt darauf vorbereitet:
 
•  die Ländertabelle (Land) ist angepasst
•  das Land "GB" ist ab 01.01.2021 als nicht mehr der EU zugehörig markiert
•  das Land "XI" (Nordirland) wurde ergänzt und ab 01.01.2021 der EU zugehörig markiert
 
1. Notwendige Änderungen in Ihren Kunden- / Lieferantenstammdaten
Nachfolgende Änderungen müssen Sie in Ihren Stammdaten vornehmen.
 
1.1 Kunden / Lieferanten mit Sitz in Großbritannien, nicht Nordirland
 
•  die Steuerregel ist abzuändern (bisher innergemeinschaftlicher Erwerb, ab 01.01.2021 Drittland)
•  sofern Ihr Kontenplan Sammelkonten (Forderungen / Verbindlichkeiten) abhängig vom Steuertatbestand vorsieht, empfehlen wir, neue Stammsätze für betroffene Kunden / Lieferanten anzulegen. Weitere Informationen zur Vorgehensweise in dibac.finanz³ finden Sie hier.
 
 
1.2 Kunden / Lieferanten mit Sitz in Nordirland
 
•  die Steuerregel bleibt unverändert (weiterhin innergemeinschaftlicher Erwerb)
•  in allen zugehörigen Adressen muss das Land auf "XI | Vereinigtes Königreich Großbritannien / Nordirland" geändert werden
•  in allen zugehörigen Adressen muss ggf. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geändert werden
•  sofern für das bisher den Adressen zugeordnete Land "GB" eine eigene Adressformatierung verwendet wurde, erstellen Sie am Einfachsten eine Kopie davon für das neue Land "XI"
 
 
2. Nicht abgeschlossene Belege
 
2.1 Rechnungsausgang
 
•  Idealerweise sollten für alle Lieferungen, die in 2020 erfolgt sind, die Ausgangsrechnungen vor dem 01.01.2021 fakturiert werden. Je nach Zeitpunkt, wann Sie Ihre Kundenstammdaten anpassen (siehe Pkt 1), ist ggf. eine Änderung der Steuerregel und / oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer abhängig vom Zeitpunkt der Lieferung vor dem Statuswechsel auf Fakturiert erforderlich. Zwar wird sowohl für Lieferungen vor dem 01.01.2021 als auch danach ein Umsatzsteuersatz von 0 % ausgewiesen, jedoch handelt es sich um unterschiedliche Steuertatbestände.
 
 
2.2 Rechnungseingang
 
•  Da Sie möglicherweise von Lieferanten im Januar 2021 noch Eingangsrechnungen erhalten, zu denen der Wareneingang im Jahr 2020 erfolgte, muss auch hier die Steuerregel und / oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geprüft und ggf. vor dem Statuswechsel auf Gebucht angepasst werden.
 
 
3. Intrastatmeldung
 
•  Sofern alle Lieferungen mit ihrem tatsächlichen Lieferdatum und alle Wareneingänge mit dem tatsächlichen Wareneingangsdatum bearbeitet wurden, erfolgt die Abgrenzung meldepflichtiger Warenbewegungen in 2020 von nicht meldepflichtigen im Jahr 2021 automatisch.
•  Für Warenbewegungen nach Nordirland, die im Jahr 2020 erfolgten, darf der Länderschlüssel "XI" noch nicht verwendet werden. Sollte dieser aufgrund frühzeitiger Änderung der Stammdaten (siehe Pkt. 1.2) in der Intrastatmeldung für den Monat 12/2020 erscheinen, können in den betroffenen Lieferschein- / Wareneingangspositionen das "Bestimmungsland" bzw. "Versendungsland" abgeändert und die Daten der Intrastatmeldung neu ermittelt werden (Checkbox in der Intrastatmeldung).
 
Frohe Weihnachten

Das gesamte Team der RSW-Orga GmbH
wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen besinnliche Feiertage
und einen guten Übergang in das Jahr 2021.
 
 
Bleiben Sie gesund!
 
 

dibac.erp³
 
 
Die integrierte Branchen- komplettlösung für mittelständische Chemieunternehmen

dibac.finanz³
 
 
Das Rechnungswesen unter einer einzigen Oberfläche

dibac.all
 
 
Optimierte Prozesse rund um Ihre Kunden
 
Webseite   |   Über uns   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung