Vorbereitung zur Meldung an die Giftinformationszentralen (PCN) 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
am 31. August 2020, hat die EU-Kommission die delegierten Rechtsakte zum CLP-Anhang VIII (Meldung der Giftinformation) sowie zum Artikel 25(8) verabschiedet. Der im Artikel 25 der Verordnung (EG) 1272/2008 hinzugefügte Absatz 8 beschreibt die Vorgehensweise bei Point-of-Sales Farben, also auf Wunsch formulierten Anstrichfarbe die z. B. in Baumärkten angefertigt werden. Man geht von einer Veröffentlichung und Inkrafttreten im November dieses Jahrs aus.
 
Trotz der späten Veröffentlichung der delegierten Rechtsakte zum CLP-Anhang VIII ist nicht von einer Verschiebung der Meldefristen auszugehen, d.h. dass Gemische für gewerbliche Verwendung und für Verbraucher zum 01.01.2021 gemeldet sein müssen.
Wie in der Verordnung selbst festgelegt, muss eine Meldung gemäß CLP-Anhang VIII elektronisch in einem bestimmten XML-Format gesendet werden, das von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bereitgestellt wurde. Derzeit existieren drei verschiedene Vorgehensweise für die Meldung:
 
•  Erstellen und Melden des Dossiers in der ECHA-Cloud.
•  Erstellen der Dossiers in einem externen Programm, z.B. einer lokalen IUCLID Installation und melden einzelner Dossiers in die ECHA-Cloud. Ein Bulk-Upload, Massenupload mehrerer Dossiers, ist nicht vorgesehen.
•  Erstellen der Dossiers in einem externen Programm z.B. dibac® und automatisches melden direkt aus dem System an die ECHA per S2S (System-to-System).
 
In allen drei Fällen ist ein ECHA-Account für das handelnde Unternehmen notwendig.
 
Die Meldung der PCN-Dossiers erfolgt, wie oben beschrieben, automatisiert aus dibac® direkt an die ECHA-Cloud. Zur Meldung müssen einige Vorbereitungen getroffen werden, damit Sie in der Lage sind die Dossiers direkt per System-2-System an die ECHA zu melden.
Erstellen eines ECHA Accounts 
 
Wenn Sie derzeit keinen gültigen Benutzernamen und kein gültiges Passwort für die ECHA-Cloud haben, müssen Sie im ersten Schritt eine juristische Person (Legal Entity) registrieren, indem Sie ein Konto erstellen. Sobald Sie ein ECHA-Konto erstellt haben, kann im Account eine juristische Person (LE) zugewiesen bzw. erstellt werden.
 
Die juristische Person (Legal Entity) wird durch eine sogenannte UUID (Universally Unique Identifier) identifiziert. Die UUID bzw. die Legal Entity ist Bestandteil der Meldung und identifiziert das meldende Unternehmen.
 
Insbesondere das Dokument ‚Poison centre notifications: Guide to dossier preparation and submission‘ liefert einen Überblick über die Einrichtung eines ECHA Accounts.
 
Informationen zur Verwaltung Ihres Kontos finden Sie im ‚ECHA Account Manual
System-zu-System-Service 
 
Die ECHA stellt den Meldenden eine Schnittstelle zur Verfügung, die ein PCN-Dossier automatisiert erstellen und übertragen möchten. Über diesen Service (System-to-System-Dienst (S2S)) können Sie das in dibac® erstellte PCN-Dossier direkt in das ECHA-Übermittlungsportal übertragen. Die Dossiers werden nach erfolgreichem Plausibilitätstest der ECHA dann vom Portal an alle relevanten Mitgliedstaaten weitergeleitet.
 
Die Verwendung des System-zu-System-Dienstes setzt folgende Bedingungen voraus:
 
1. Zugriff auf den Dienst des ECHA-Meldungsportal „S2S“
2. Erstellen eines S2S-Key
3. Integration der Funktion „S2S“ ECHA Submission-Portaldienste
4. Erfolgreiches durchführen von Konnektivität- und Integrationstests, vor dem Wechsel in den Produktionsmodus
 
Informationen zum Zugriff auf den System-2-System Dienst finden Sie im Dokument ‚How to join ECHA’s System-to-System integration service‘.
Konnektivität- und Integrationstests 
 
Im ersten Schritt der Einrichtung der Meldungen in dibac® erfolgt die Meldung in eine Testumgebung. Hier können verschiedene Szenarien getestet und vollständige Validierungsprüfungen für die Dossiers durchgeführt werden. Mit der Testumgebung können Sie die Meldungen prüfen und erste Erfahrungen mit dem Portal sammeln ohne dass die benannten Stellen und die Giftinformationszentren irreführende Daten erhalten.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Holger Allhoff

Support und Consulting Gefahrstoffmanagement


 

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