Intrastat – das ändert sich zum 1. Juli 2021 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
bereits im März haben wir Sie über die Anpassungen der Intrastatmeldung sowie deren Umsetzung mit dibac® informiert. Zur Erinnerung senden wir Ihnen den Newsletter erneut zu, damit Sie sich rechtzeitig zum 01. Juli vorbereiten können. Falls Sie unsere Unterstützung benötigen, nehmen Sie bitte zeitnah mit uns Kontakt auf.
 
Originaltext:
Nachdem die Intrastatmeldung seit Jahren in nahezu unveränderter Form erfolgen konnte, wird im Jahr 2021 eine Änderung notwendig. Das Statistische Bundesamt wird Meldedaten im sogenannten ASCII-Format im Laufe des Jahres 2021 nicht mehr akzeptieren. Die Meldung darf bereits jetzt und muss verpflichtend ab 01.07.2021 in Form einer XML-Datei mit vorgegebener Struktur erfolgen.
 
Alle dibac®-Produktgenerationen (Classic, Windows und dibac.erp³) unterstützen dieses Format. Als Nutzer von dibac-Classic oder dibac-Windows müssen Sie prüfen, welches Ausgabeformat bei Ihnen noch aktiv ist. dibac.erp³ unterstützt ausschließlich das neue Format. Haben die durch dibac® erstellten Meldedateien die Endung ".ASC" wird noch das ASCII-Format verwendet und es besteht Handlungsbedarf.
 
 
Sie können die Umstellung anhand der Dokumentation selbst vornehmen. Gerne unterstützen und begleiten wir Sie bei der Umstellung. Diesen Service, bestehend aus einem Erstgespräch, Unterstützung bei der Erstellung der obligatorischen Testdatei und abschließender Konfiguration, nachdem Sie eine neue Materialnummer erhalten haben, können wir Ihnen zu einem Festpreis von 480,00 EUR anbieten. Auf Wunsch erstellen wir gerne ein Angebot. Bitte wenden Sie sich hierfür an unseren Vertrieb.
 
Ab 01.01.2022 werden in der Meldedatei die zusätzlichen Pflichtfelder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des EU-Handelspartners und des Ursprungslandes der Ware in der Verkehrsrichtung Versendung gefordert. Achten Sie bitte auf evtl. erforderliche Stammdatenpflege. Die Ergänzung der Datenausgabe in die Meldedatei erfolgt zeitgerecht im Rahmen der Softwarepflege.
 
Indem die Umsatzsteuer-Identnummer mit aufgenommen wird, erfolgen dann wesentlich detailliertere Meldungen von Exportvorgängen in andere EU-Staaten. Damit wird sich die Datenmenge und damit die Größe der Meldedatei (es wird ein Datensatz je Kunde und Zolltarifnummer notwendig) u. U. drastisch erhöhen.
 
Mit freundlichen Grüßen aus Mönchengladbach
 
Daniela Gaisar
Marketing
 
 

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