unser Bestreben ist es, Ihnen mit unseren Lösungen Aufwand und Zeit zu sparen. Wenn jedoch automatisierte Meldungen Ausgaben verursachen, dann kann dies auch ungewollt zu Ärger führen. Deshalb beachten Sie bitte unbedingt die folgenden Informationen: Mit der Veröffentlichung der Version 8.0 des Dokuments „Überblick über die Mitgliedsstaaten“ auf der Website der ECHA zur PCN, gibt es auch Neuigkeiten zu dem Thema Gebühren.
Wir liefern hiermit eine Zusammenfassung der ‚kostenpflichtigen‘ Länder:
Belgien
In Belgien existieren zwei Systeme die nebeneinander verwendet werden können:
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das nationale Excel-Format
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das PCN-Format der ECHA
Laut Erlass muss der Verantwortliche für das Inverkehrbringen eines gefährlichen Gemischs auf den belgischen Markt eine einmalige Gebühr für jede angemeldete gefährliche Zubereitung oder gleiche Gruppe von gefährlichen Zubereitungen zahlen. Die Zahlung der Gebühr muss vor der Anmeldung erfolgen. Damit ist eine Meldung rechtlich unwirksam, solange die Gebühr nicht gezahlt wurden. Die Meldung muss 48h vor dem Inverkehrbringen erfolgen.
Die Meldegebühr in Italien beträgt € 50,00 pro Registrant / Jahr und ist unabhängig von der Menge der registrierten oder zu registrierenden Gemische. Informationen zu den Zahlungszielen bzw. Bedingungen finden Sie unter https://preparatipericolosi.iss.it/
Ungarn
Gemäß der nationalen Gesetzgebung ist die Mitteilung von gefährlichen Gemischen mit einer Verwaltungs- und Servicegebühr verbunden, die bei der Übermittlung von Meldungen über das ECHA-Portal (PCN-Meldungen) anfallen.