SONDER-ONLINESEMINAR
 
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Sonder-Onlineseminar!
»Insolvenzgefahr wegen COVID-19? Die neue Rechtslage seit 1.  März 2020
Sehr geehrter Herr Weidenfeller,
 
ein Drittel der deutschen Unternehmen hat Kurzarbeit angemeldet, ein Drittel plant das noch, Hunderttausende von Hilfsanträgen sind bei den Förder- und bei Hausbanken eingegangen, die Wirtschaft blickt mit Schrecken auf die sich anbahnende Rezession, wohl die größte des letzten Jahrhunderts. In diesen Tagen geht es um Alles. Unternehmen, die den Gedanken an eine Insolvenz noch vor wenigen Wochen weit von sich gewiesen haben, prüfen jetzt alle Optionen, müssen um ihr Überleben fürchten.
 
Steuerberaterinnen und Steuerberater sind in dieser Stunde oft die ersten Ansprechpartner für ihre Mandanten. Deswegen ist es unverzichtbar, auch die grundlegenden Änderungen zum Wirtschaftsrecht zu kennen, die schon im März 2020 in Kraft gesetzt wurden.
 
Das Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) ist Inhalt unseres aktuellen Onlineseminares, das wir Ihnen am 09. April von 11.00 - 12.30 Uhr anbieten.
 
Themen sind unter anderem:
 
  • Alles über die Hintergründe dieses Gesetzes und über seine Entstehung
  • Warum mit dem Gesetz eine Systemänderung im Insolvenzrecht verbunden ist
  • Wieso auf einmal mehrere Insolvenzantragsregeln nebeneinander gelten
  • Welche Rechte die Gläubiger verlieren
  • Was ein Insolvenzverwalter zukünftig darf und was nicht mehr geht
  • Wie bei Ausgangssperre Gesellschafterversammlungen stattfinden können
  • Wer seine Miete aussetzen kann und mit welchen Folgen
 
Gleich per e-Mail unter info@stb-akademie-rlp.de anmelden!
 
Ihre Steuerberaterakademie
Sonder-Onlineseminar!
Insolvenzgefahr wegen COVID-19? Die neue Rechtslage seit 1. März 2020
Das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) vom 27. März 2020, rückwirkend zum 1. März in Kraft getreten, bringt eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zunächst bis zum 30. September 2020, allerdings mit Verlängerungsmöglichkeit bis zum 31. März 2021, beschneidet nachhaltig Anfechtungsrechte und die Haftung von Geschäftsleitern und schränkt übergangsweise die Rechte von Gläubigern im Hinblick auf deren Insolvenzanträge ein.
 
Im gleichen Gesetzespaket wurden Änderungen im Gesellschaftsrecht verabschiedet, die ab sofort Online-Gesellschafterversammlungen erleichtern.
 
Gliederung:
 
I. Neues Insolvenzrecht
  1. Hintergrund und Entstehung des Gesetzes
  2. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (a) Systemwechsel, b) Anwendungsbereich, c) Voraussetzung und gesetzliche Vermutung)
  3. Einschränkung der Geschäftsleiter-Haftung
  4. Beschneidung von Anfechtungsrechten bei neuen Krediten
  5. Insolvenzanträge von Gläubigern
 
II. Weitere wesentliche Änderungen durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
  1. Gesellschafterversammlungen online
  2. Moratorium für Kleinstunternehmer und Verbraucher
  3. Beschränkung der Kündigung im Mietrecht
  4. Regelungen zum Darlehensrecht
 
Das Seminar ist interaktiv dank modernster Web-Konferenztechnik. Es können also auch Fragen gestellt werden!
 
Unser Referent: Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, FAfInsR, FAfHaGesR, FAfArbR, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG, Geschäftsführer der Römermann Insolvenzverwalter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, seit 1998 Vorstandsvorsitzender des Instituts für Insolvenzrecht e.V.; Direktor des Forschungsinstituts für Anwaltsrecht der Humboldt-Universität zu Berlin, Präsident der German Speakers Association (GSA) e.V.
 
 
Die Anmeldung zu diesem Seminar ist bis zum 08.04.2020, 12:00 Uhr ausschließlich per E-Mail möglich:
 
info@stb-akademie-rlp.de
 
Seminargebühr: 90,00€ zzgl. 19 % USt. pro Teilnehmer
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Standorte
Geschäftsführerinnen und Inhaltlich Verantwortliche:
Dr. Kerstin Eich, Ilona Bredfeldt
 
Steuerberaterakademie Rheinland-Pfalz
Stiftung des bürgerlichen Rechts
USt-IdNr.: DE149061317
 
Hölderlinstr. 1
55131 Mainz
Tel.: 06131-51225
 
info@stb-akademie-rlp.de
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