Sehr geehrte Damen und Herren,
in Krankenhäuser wird auch in den kommenden Jahren wieder kräftig investiert, dies sieht das Krankenhauszukunftsgesetz vor. Für eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Versorgung sollten die Investitionen gezielter für strukturverändernde Maßnahmen eingesetzt werden. Generell ist die Zielstellung des Gesetzes durchaus zu begrüßen.
Gerade die Patientensicherheit ist für die stationäre Versorgung von besonderer Wichtigkeit. Für TK-Versicherte ist es jetzt auch möglich, die Erfahrungen, die sie bei einem Aufenthalt in einer Klinik gemacht haben, online zu melden. Lesen Sie dazu mehr in unserem Interview mit Dr. Hardy Müller.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Raphael Koßmann Leiter Regionales Vertragswesen
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