Techniker Krankenkasse
TK spezial

Sachsen-Anhalt

Nr. 3 | 2020

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Sehr geehrte Damen und Herren,

rund 110.600 Sachsen-Anhalter sind aktuell pflegebedürftig, mindestens 117.000 werden es laut Prognose des Statistischen Bundesamtes bis 2030 sein. Damit ist absehbar, dass sich die angespannte Situation in der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht entspannt. Vielmehr wird die demografische Herausforderung für Sachsen-Anhalt immer größer. Wenn es darum geht, die Finanzierung nachhaltig neu aufzustellen und dem Pflegefachkräftemangel zu begegnen, sind Bundes- und Landespolitik gleichermaßen gefordert. Denn während Entscheidungen, wie der unlängst verabschiedete Bundeszuschuss für die soziale Pflegeversicherung, nicht in die Hoheit und Verantwortung der Länder fallen, haben sie bei der Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in der Pflegebranche noch Potenzial.

Steffi Suchant
Leiterin der TK-Landesvertretung

Inhalt

Aufzählung

Ein Muss: Finanzierung der Pflegeversicherung neu ordnen

Aufzählung

TK im Gespräch mit Prof. Dr. Gabriele Meyer

Aufzählung

Demografiepreis: TK vergibt Sonderpreis Gesundheit

Aufzählung

Unterstützung: 114.000 Euro für ambulante Hospizdienste

Aufzählung

Online leichter zu stellen: der Erstantrag auf Pflegeleistungen

Aufzählung

Bundesweite Befragung zur Pflegeberatung zeigt hohe Zufriedenheit

Ein Muss: Finanzierung der Pflegeversicherung neu ordnen

 

 

Seit Gründung der Pflegeversicherung hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen, die bei der TK versichert sind, verzehnfacht, und somit haben sich auch die Leistungsausgaben Jahr für Jahr erhöht. Um den demografischen Herausforderungen im Bereich der Pflege gerecht zu werden, wurden in zahlreichen Reformen unter anderem die Qualitätsanforderungen und Tariflöhne für professionelle Pflegekräfte angehoben. Der Zugang zu Leistungen, zum Beispiel für Demenzerkrankte, wurde erweitert und professionelle Pflegekräfte wurden besser vergütet. All das hat die Pflegeversicherung sehr viel Geld gekostet, welches bisher allein aus den Beiträgen bezahlt wurde. Und ein steigender Mittelbedarf zeichnet sich auch zukünftig ab. Doch was bedeutet das konkret? Um dies verlässlich zu beantworten, ist es unentbehrlich, die Finanzierung der Pflegeversicherung nachhaltig neu aufzustellen und klar zu machen, dass zwingend ein gesamtgesellschaftliches Denken und Handeln nötig ist.

 

So gilt es, dafür Sorge zu tragen, dass die Eigenanteile der Pflegebedürftigen stabil bleiben und der Druck von den Beitragszahlern genommen wird. Deshalb schlägt die TK vor, die Leistungsbeträge einmalig anzuheben, um die Pflegebedürftigen kurzfristig und spürbar zu entlasten. Darüber hinaus ist eine jährliche Dynamisierung der Leistungen - gekoppelt an die volkswirtschaftlichen Kenngrößen - notwendig, damit die Wertestabilität von Leistungen in der Pflege dauerhaft gewährleistet werden kann.

Um die dadurch zu erwartenden Mehrausgaben zu decken, braucht es einen dauerhaften Steuerzuschuss, dessen Höhe an die Entwicklung der Leistungen gekoppelt sein muss.

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Digitale Ausbildung hat riesiges Potenzial

 

 

TK im Gespräch mit Prof. Dr. Gabriele Meyer, Mitglied im Sachverständigenrat und Leiterin des Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

TK spezial: Wie intensiv beschäftigt sich der Sachverständigenrat Gesundheit aktuell mit der Weiterentwicklung der Pflege beziehungsweise der Pflegefinanzierung?

Prof. Dr. Gabriele Meyer: Das aktuelle Gutachten ist der Digitalisierung im Gesundheitswesen gewidmet. Natürlich betrifft das auch die Weiterentwicklung der Pflegeorganisation, die Aus- und Weiterbildung in der Pflege und die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und den Patient*innen.

Ein Gutachten des Sachverständigenrats, das allein die Pflege und deren Finanzierung behandelt, gab es bisher noch nicht. Ich würde mir ein solches natürlich wünschen, denn immerhin macht die Pflege die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen aus, und der universelle Bedarf an Pflege nimmt zu.

Lesen Sie hier das vollständige Interview.

Zur Person

Zur Person

Prof. Dr. phil. Gabriele Meyer ist seit 2013 Leiterin des Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaft der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sie ist Vorstandsmitglied des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin und Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Forschungsschwerpunkte in der klinischen und epidemiologischen Pflegeforschung: Versorgung und Pflege bei Demenz, Mobilität und Gelenkkontrakturen, Vermeidung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, Entwicklung und Evaluation komplexer Interventionen.

 

 

Kurznachrichten

Prof. Dr. Wolfgang Greiner vom Sachverständigenrat Gesundheit zu COVID-19-Pandemie und GKV-Finanzen

Lesenswert: Wie wirkt sich die COVID-19-Pandemie auf die GKV-Finanzen aus? Wie und wann werden die gesetzlich Versicherten die Auswirkungen zu spüren bekommen? Auf diese und weitere Fragen gibt Gesundheitsökonom Professor Dr. Wolfgang Greiner eine erste Einschätzung im Interview auf dem TK-Unternehmensblog "Wir Techniker".

 

 

Jetzt bewerben für den Demografiepreis Sachsen-Anhalt

 

Die TK vergibt zum fünften Mal den Sonderpreis Gesundheit

 

Noch bis zum 8. September 2020 können sich Einzelpersonen, Vereine, Netzwerke, Kommunen und Unternehmen mit Sitz in Sachsen-Anhalt für den diesjährigen Demografiepreis bewerben. Der mit insgesamt 10.000 Euro dotierte Preis wird seit 2013 jährlich in drei Kategorien ausgelobt von der Landesregierung und der Demografie-Allianz, einem Zusammenschluss von mehr als 70 Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft. Die Preisvergabe erfolgt Ende November nach Auswahl durch eine interdisziplinäre Jury.

Zusätzlich vergibt die Techniker Krankenkasse zum mittlerweile fünften Mal den mit einer finanziellen Anerkennung von 1.500 Euro verbundenen Sonderpreis Gesundheit. Der Preisträger wird aus dem Pool aller Bewerbungen ausgewählt.

Im vergangenen Jahr konnte sich über diese besondere Ehrung die Realisierer GmbH aus Halle für ihr Projekt länger selbstständig – länger glücklich freuen. Dessen Ziel ist es, durch die Entwicklung einer digitalisierten Küche älteren beziehungsweise pflegebedürftigen Menschen ein längeres eigenständiges Leben zu ermöglichen und zugleich Pflegende zu entlasten.

Bild: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Fotograf: Andreas Lander

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114.000 Euro für ambulante Pflege im letzten Lebensabschnitt

 

Förderung für ambulante Hospizdienste in Sachsen-Anhalt

 

Mit einem Zuschuss von rund 114.000 Euro unterstützt die Techniker Krankenkasse Sachsen-Anhalt in diesem Jahr im Bundesland insgesamt 18 ambulante Hospizdienste, darunter vier Kinderhospizdienste. Im Vergleich zum Vorjahr hat die TK damit ihren Zuschuss um mehr als zehn Prozent erhöht. Die Fördermittel dienen vor allem der Aus- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Helfer. Diese begleiten schwerstkranke Menschen und deren Angehörigen in dieser besonderen Lebensphase.

Grundgedanke der ambulanten Hospizdienste ist es, dass sterbende Menschen ihre letzte Zeit im vertrauten Umfeld verbringen können. Dies kann im häuslichen Rahmen bei der Familie oder auch in einer stationären Pflegeeinrichtung sein. Die Arbeit der ambulanten Hospizdienste geht über den Tod eines Angehörigen hinaus und bietet auf Wunsch auch während der Zeit der Trauer einen wichtigen Bezugspunkt.

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Unkomplizierte Hilfe im Pflegefall

 

Erstantrag auf Pflegeleistungen jetzt online möglich

 

Um ihre pflegebedürftigen Versicherten und deren Angehörige zu entlasten, setzt die Techniker Krankenkasse ergänzend zu den klassischen Wegen per Post oder Telefon auf digitale Lösungen. Ab sofort kann der Erstantrag auf Pflegeleistung daher auch online gestellt werden. Der neue Kontaktweg bietet eine zusätzliche Möglichkeit, im Pflegefall schnell und unkompliziert Unterstützung zu beantragen.

Im Online-Formular werden wichtige Eckdaten zur betroffenen Person und zur Pflegesituation abgefragt und mit einem Klick an die TK-Pflegeversicherung verschickt. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung meldet sich anschließend, um einen Termin zu vereinbaren.

Der Gutachter ermittelt, in welchen Situationen die pflegebedürftige Person in ihrem Alltag Hilfe benötigt. Anhand seiner Empfehlung entscheidet die TK über den Pflegegrad und informiert anschließend über die Höhe der Pflegeleistungen.

Die TK Position "Altenpflege: neue Perspek­tiven für Sachsen-Anhalt" finden Sie hier.

 

Pflegebedürftige geben positives Feedback

 

Neun von zehn Nutzern sind mit Pflegeberatung zufrieden

 

Mit dem kostenlosen Beratungsangebot der gesetzlichen Pflegekassen sind 90 Prozent der Nutzer zufrieden. Das ergab eine Auswertung des IGES-Instituts im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes. Für die Studie wurden unter anderem fast 2.500 Versicherte mit Erstantrag auf Pflegeleistungen sowie rund 300 Pflegebedürftige im Anschluss an eine Pflegeberatung befragt. Wie die Auswertung der Rückmeldungen von mehr als 260 im Rahmen der Studie interviewten Pflegeberaterinnen und -berater ergab, stellen ambulante Leistungsansprüche und die Entlastung pflegender Angehöriger die wichtigsten Beratungsthemen bei Erstberatungen dar. In sieben von zehn Gesprächen spielten diese Punkte eine besondere Rolle.

 

Mit der vom Gesetzgeber vorgesehenen regelmäßigen Evaluation soll geprüft werden, wie pflegebedürftige Versicherte sowie deren Angehörige das Beratungsangebot der gesetzlichen Pflegeversicherung nutzen und bewerten. Ziel der alle drei Jahre durchgeführten Auswertung ist es außerdem, Vorschläge für die Weiterentwicklung der Pflegeberatung zu erarbeiten.

Studienbericht zur Evaluation der Pflegeberatung

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