Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde Ende 2019 ein wichtiger Grundstein in der Gesundheitspolitik gelegt, um digitale Angebote für Versicherte ausbauen zu können. Im Herbst 2020 machte das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) dann den Weg für die elektronische Patientenakte (ePA) und eine modernere Versorgung frei. Daran anknüpfend wurden mit dem im Juni 2021 in Kraft getretenen Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) digitale Angebote in der Pflege, der weitere Ausbau der Telemedizin und die digitalen Kommunikationswege gestärkt.
Diese Gesetze haben den Rahmen geschaffen, in dem auch wir, als TK, unsere digitalen Angebote weiterentwickeln konnten.
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