Krankenhäuser seien bisher nicht dafür bestraft worden, dass Patienten wegen einer nicht gewährleisteten Anschlussversorgung länger in der Klinik bleiben mussten, zitiert die "Rheinische Post" die Klever SPD-Bundestagsabgeordnete Barbara Hendricks. Sie reagierte damit auf Befürchtungen der Krankenhäuser am Niederrhein. "Wir bestrafen Kliniken nicht dafür, dass sie Patientinnen und Patienten, die wegen fehlender Plätze in der Pflege beziehungsweise Kurzzeitpflege nicht entlassen werden können, weiter stationär versorgen", betonte Hendricks.
Mit Inkrafttreten des MDK-Reformgesetzes müssen Kliniken Strafen von mindestens 300 Euro pro Fall an die Kassen zahlen, wenn der Medizinische Dienst eine "fehlerhafte Rechnung" feststellt. Umgekehrt müssen die Kassen 300 Euro an die Kliniken zahlen, wenn die Rechnung zu Unrecht angezweifelt wurde. Hendricks hält die Strafe für richtig. Für sie sei klar, "dass sich systematische Falschabrechnungen nicht lohnen dürfen". Zwar rechneten die meisten Krankenhäuser korrekt ab. Die schwarzen Schafe müssten aber belangt werden.
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