Techniker Krankenkasse
TK spezial

Nordrhein-Westfalen

Nr.9 | 02.03.2020

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Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Wochenanfang erhalten Sie wie gewohnt unseren Newsletter mit den wichtigsten Meldungen und Terminen aus dem NRW-Gesundheitswesen. Folgen Sie auch unseren News auf demTwitter-Kanal der TK-Landesvertretung: tkinnw.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und eine erfolgreiche Arbeitswoche.

Barbara Steffens
Leiterin der TK-Landesvertretung

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Laumann sieht NRW gut auf Corona vorbereitet - landesweit über 70 Infektionen bestätigt

 

 

Die Zahl der nachgewiesenen Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus (Covid-19) hatte sich bis zum 1. März in Nordrhein-Westfalen (NRW) nach Angaben des Gesundheitsministeriums auf 72 erhöht. Die infizierten Personen hätten alle einen Bezug zum Kreis Heinsberg. Dort waren die ersten Infektionen in NRW festgestellt worden. Auf die ersten bestätigten Fälle einer Corona-Infektion in NRW sei das Land gut vorbereitet gewesen, sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Eine zentrale Rolle spielten dabei die Arztpraxen, Krankenhäuser und Gesundheitsämter auf kommunaler Ebene. Dort meldeten sich mögliche Patientinnen und Patienten und dort würden auch die ersten Schritte für Testverfahren, eine eventuell notwendige Isolierung und die weitere Behandlung eingeleitet. Sein Ministerium stehe zudem in ständigem Kontakt mit der Bundesebene und den übrigen Landesgesundheitsministerien, betonte Laumann. Die Beratung der kommunalen Gesundheitsämter finde über das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) statt.

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Hendricks: Keine Strafe für gewissenhafte Kliniken - nur schwarze Schafe sollen belangt werden

 

 

Krankenhäuser seien bisher nicht dafür bestraft worden, dass Patienten wegen einer nicht gewährleisteten Anschlussversorgung länger in der Klinik bleiben mussten, zitiert die "Rheinische Post" die Klever SPD-Bundestagsabgeordnete Barbara Hendricks. Sie reagierte damit auf Befürchtungen der Krankenhäuser am Niederrhein. "Wir bestrafen Kliniken nicht dafür, dass sie Patientinnen und Patienten, die wegen fehlender Plätze in der Pflege beziehungsweise Kurzzeitpflege nicht entlassen werden können, weiter stationär versorgen", betonte Hendricks.

Mit Inkrafttreten des MDK-Reformgesetzes müssen Kliniken Strafen von mindestens 300 Euro pro Fall an die Kassen zahlen, wenn der Medizinische Dienst eine "fehlerhafte Rechnung" feststellt. Umgekehrt müssen die Kassen 300 Euro an die Kliniken zahlen, wenn die Rechnung zu Unrecht angezweifelt wurde. Hendricks hält die Strafe für richtig. Für sie sei klar, "dass sich systematische Falschabrechnungen nicht lohnen dürfen". Zwar rechneten die meisten Krankenhäuser korrekt ab. Die schwarzen Schafe müssten aber belangt werden.

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Gehle: Ärzte sind Sterbebegleiter, keine Sterbehelfer

 

 

Die Umsetzung des individuellen Rechts auf Selbsttötung sei keine Maxime für das ärztliche Handeln, sagte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) Dr. Hans-Albert Gehle. Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung bestätige die Position der ÄKWL. Gehle verwies in diesem Zusammenhang auf die Berufsordnung der ÄKWL, wonach Ärztinnen und Ärzte Sterbenden unter Wahrung und Achtung von deren Willen und Würde beizustehen hätten und keine Hilfe zur Selbsttötung leisten sollten.

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Preuss: Sterben in Würde darf kein Tabu sein

 

 

Das Thema "Sterben in Würde" müsse aus der Tabuecke geholt werden, weil es den Menschen nahe gehe, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Peter Preuß. Es sei richtig, dass die aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten bleibe. "Wer einem todkranken Menschen eigenhändig die Giftspritze setzt oder das tödlich wirkende Medikament einflößt, kann wegen 'Tötung auf Verlangen' bestraft werden - das ist richtig und wichtig", erklärte Preuß. Einen Anspruch auf Sterbehilfe gebe es nicht. Zum Thema "Hospizarbeit und Palliativversorgung in Nordrhein-Westfalen" lädt die CDU-Landtagsfraktion am 3. März 2020 zu einem Werkstattgespräch in den Landtag ein (s. Termine).

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Landarztquote: Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2020/-21 startet

 

 

Das Bewerbungsverfahren im Rahmen der Landarztquote NRW für das Wintersemester 2020/2021 startet am 1. März 2020, teilt das Landeszentrum Gesundheit mit. Bis zum 31. März können sich Interessierte, die als Hausärztin oder Hausarzt in unterversorgten Regionen von NRW tätig sein wollen, auf einen Medizinstudienplatz für das Wintersemester 2020/21 bewerben. Im vergangenen Wintersemester seien insgesamt 145 Studienplätze über die Landarztquote vergeben worden.

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Termine

 

Dienstag, 3. März 2020, 17:00 bis 19:00 Uhr, Düsseldorf: Hospizarbeit und Palliativversorgung in NRW

 

 

"Hospizarbeit und Palliativversorgung in Nordrhein-Westfalen", Werkstattgespräch der CDU-Landtagsfraktion, Veranstaltungsort: Landtag NRW, CDU-Fraktionssaal, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf.

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Mittwoch, 4. März 2020, 15:30 Uhr, Landtag Düsseldorf: Gesundheitsausschuss

 

 

"73. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales", TOP u. a.: Berichte der Landesregierung zum aktuellen Sachstand zur Ausbreitung des Coronavirus, zur Umsetzung der akademischen Hebammenausbildung sowie zu Komplikationen durch das Präparat Cytotec in der Geburtshilfe. Landtag Nordrhein-Westfalen Raum E 3 D 01, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf.

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Samstag, 7. März 2020, 9:00 - 15:30 Uhr, Essen: Gesund aufwachsen im Revier

 

 

"6. Ruhrgebietskongress "Gesund Aufwachsen im Revier!", Grußwort von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, anschließend Diskussionsrunde zur sozialräumlichen Versorgung im Ruhrgebiet u. a. mit Barbara Steffens, Leiterin der TK-Landesvertretung NRW. Veranstaltungsort: Hotel Franz am Franz Sales Haus, Steeler Straße 261, 45138 Essen.

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