Techniker Krankenkasse
TK spezial

Nordrhein-Westfalen

Nr.8 | 22.02.2021

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Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem virtuellen Krankenhaus ist NRW ein Vorreiter bei der telemedizinischen Vernetzung - und damit auf dem richtigen Weg. Das zeigt ein aktueller Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Er sieht Vergütungsmöglichkeiten für den Transfer intensivmedizinischer Expertise in die Allgemeinkrankenhäuser vor.

Auch wenn die Regelung befristet ist: Die Telemedizin wird weiter an Bedeutung gewinnen, weil sie die Versorgung verbessert.

Weitere Meldungen aus dem NRW-Gesundeitswesen in unserem Newsletter. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und eine erfolgreiche Arbeitswoche.

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Barbara Steffens
Leiterin der TK-Landesvertretung

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G-BA stärkt Telemedizin - Virtuelles Krankenhaus in NRW profitiert von Beschluss

 

 

Spezialkliniken der Herz- und Lungenmedizin erhalten befristet bis Ende 2021 Zuschläge für die telemedizinische Beratung von allgemeinen Krankenhäusern bei der Versorgung von Covid-19-Erkrankten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.

Mit Hilfe digitaler Kooperationen soll das Expertenwissen bei der intensivmedizinischen Versorgung von Corona-Erkrankten damit stärker von Allgemeinkrankenhäusern genutzt werden können. Zuschlagsberechtigt sind Spezialkliniken, die einem intensivmedizinischen digital-gestützten Versorgungsnetzwerk (IDV-Zentren) angehören und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.

Mit der Entscheidung des G-BA werde die Telemedizin weiter in der Versorgungsrealität der Kliniken ankommen, sagte Barbara Steffens, Leiterin der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Nordrhein-Westfalen (NRW).

"Der digitale Transfer von Expertenwissen zur Behandlung von Covid-Patienten verbessert die Qualität und wird perspektivisch zum normalen Klinikalltag gehören. Mit dem 'Virtuellen Krankenhaus' hat NRW einen Prototyp geschaffen, der auch bei zukünftigen Herausforderungen durch die Corona-Mutationen Leben retten kann", begrüßte Steffens den Beschluss.

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Neues Verfahren soll Sepsis schneller entdecken - Uniklinikum Bonn, Noscendo und TK kooperieren

 

 

Mit einer neuen Technologie wollen das Universitätsklinikum Bonn, das Diagnostik-Unternehmen Noscendo und die TK die Sepsis wirkungsvoller bekämpfen. Das innovative Verfahren DISQVER® kann eine Blutprobe innerhalb von 24 Stunden auf rund 1.000 Krankheitserreger testen.

"Bisher benötigen solche Analysen mehrere Tage für einige wenige Erreger. Für die Rettung des Patienten verschafft das High-Tech-Verfahren den Ärztinnen und Ärzte einen entscheidenden Vorsprung im Wettlauf gegen die Zeit", erläutert Barbara Steffens, Leiterin der TK-Landesvertretung NRW.

Das neue Verfahren hilft den Kliniken und der Mikrobiologie, mehr als 1.500 Erreger zu entdecken und wird seit dem vierten Quartal 2020 vom Universitätsklinikum Bonn eingesetzt. Der Ärztliche Direktor des Klinikums Prof. Wolfgang Holzgreve sieht in dem neuen Verfahren "eine Chance für schnellere und gezieltere Therapieentscheidungen z. B. der Antibiotikatherapie, welche das Überleben unserer intensivmedizinisch betreuten Patienten darüber hinaus auch in den Bereichen der Hämatoonkologie oder der Kardiologie signifikant verbessern kann."

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Studie: Keine Übersterblichkeit bei Nicht-Covid-19-Fällen in Kliniken

 

 

Mit Beginn der Corona-Pandemie haben die meisten Krankenhäuser in Deutschland planbare Operationen zurückgestellt, um ausreichend Kapazitäten für die schnell gestiegene Zahl an Covid-19-Patienten frei zu haben. Eine aktuelle Studie des RWI - Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen zeigt, dass diese Umsteuerungsmaßnahmen nicht zu einer erhöhten Sterblichkeit bei anderen Todesursachen geführt haben.

Laut RWI-Auswertung lag die Sterblichkeit in dem Zeitraum März bis September 2020 um ca. 9.000 Personen höher als im Durchschnitt der drei Vorjahre. Dies entspreche fast den 9.500 an Covid‐19 verstorbenen Personen, die der Situationsbericht des Robert-Koch-Instituts für den Untersuchungszeitraum angibt. "Es gibt diesbezüglich daher keine Hinweise auf eine systematisch erhöhte Sterblichkeit an anderen Todesursachen", schreibt das RWI.

Diese sogenannte Übersterblichkeit werde häufig nur in Bezug auf Covid‐19 betrachtet, also um festzustellen, ob die an oder mit SARS‐CoV‐2 gestorbenen Personen zusätzlich verstorben sind. Zu einer Übersterblichkeit käme es aber auch, wenn Patientinnen und Patienten mit potentiell tödlichen Notfällen wie Herzinfarkten oder Schlaganfällen verzögert oder nicht adäquat versorgt würden.

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Zwei pro Woche für jeden: Grüne fordern zügige Zulassung von Schnelltests

 

 

Für die schnellstmögliche Zulassung und breite Anwendung von Covid-19-Schnelltests zur Selbstanwendung hat sich die stellvertretende Vorsitzende der Grünen Bundestagsfraktion Maria Klein-Schmeink ausgesprochen. Regelmäßige, leicht durchführbare Testungen seien ein wichtiger Baustein zur Kontrolle des Infektionsgeschehens und ermöglichten notwendige Kontakte, sagte die Münsteraner Bundestagsabgeordnete. "Studien zeigen, dass geschulte Laien Schnelltests ebenso sicher anwenden wie Fachpersonal", betonte Klein-Schmeink, die auch gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist.

Jede Bürgerin und jeder Bürger müsse zwei Schnelltests pro Woche bekommen, forderte ihr Parteikollege, der Grünen-Gesundheitsexperte Dr. Janosch Dahmen. Weitere Tests müssten kostengünstig abgegeben werden, damit die Pandemie wirkungsvoll bekämpft werden könne. "Die Situation ist durch die Mutationen sehr, sehr ernst. [...] Wir müssen eigentlich davon sprechen, dass wir eine neue Pandemie in der Pandemie haben", sagte der Grünen-Abgeordnete für den Ennepe-Ruhr-Wahlkreis dem Fersehsender ntv. Er halte nichts davon, Schnelltests nur in Apotheken oder bei Ärzten einzusetzen.

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NRW-Impfkampagne: Weitere Personengruppen erhalten Impfangebot

 

 

Das Land hat den Kreis der Personengruppen erweitert, die sich ab sofort impfen lassen können. Unter die Regelung fallen Personen, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind sowie bestimmte Berufsgruppen in der ambulanten Pflege. Für die Impfung von weiterem Krankenhauspersonal stehen laut Ministerium ab der 8. Kalenderwoche 50.000 Dosen AstraZeneca zur Verfügung. In der folgenden Woche sollen dann weitere 100.000 Dosen bereitgestellt werden. Das Impfangebot soll zunächst den Beschäftigten gemacht werden, die einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, etwa auf Intensivstationen und in Notaufnahmen. Die detaillierte Auflistung der berechtigten Personengruppen hat das Ministerium online veröffentlicht.

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Ärztekammern: Alle zugelassenen Impfstoffe schützen vor schwerem Covid-19-Verlauf

 

 

Alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe gegen das Corona-Virus würden nach heutigem wissenschaftlichen Stand einen hundertprozentigen Schutz vor einer schwersten Corona-Erkrankung bieten, sagte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) Dr. Hans-Albert Gehle. Das gelte auch für das Vakzin des Herstellers AstraZeneca. Eine aktuelle Veröffentlichung des Universitätsklinikums Münster (UKM) habe eine gute Wirksamkeit bescheinigt. Es gebe keinen Impfstoff zweiter Klasse, betonte Gehle.

Diese Einschätzung bestätigte der Virologe Prof. Dr. Christian Drosten, der auf Einladung der Ärztekammer Nordrhein eine Online-Vorlesung zur Corona-Lage abhielt. Das AstraZeneca-Präparat bezeichnete er als "sehr guten Impfstoff", der geringere Nebenwirkungen habe als die mRNA-Versionen. Der Mediziner von der Berliner Charité erwartet, dass der AstraZeneca-Impfstoff "durchaus robust gegen spätere Varianten" sei.

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NRW setzt bei Impfstrategie auf Schwerpunktpraxen statt Impfbusse

 

 

In NRW soll so dezentral wie möglich gegen das Corona-Virus geimpft werden. Derzeit würden verschiedene Möglichkeiten geprüft, darunter auch Impfbusse oder Schwerpunktpraxen. Das Land favorisiere dabei die Schwerpunktpraxen. So könne der Impfprozess schrittweise in die Regelversorgung übertragen werden, sobald ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehe. Das geht aus einer Antwort des NRW-Gesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer, Ellen Stock und Jürgen Berghahn zum Einsatz von Impfbussen hervor.

Geprüft werde derzeit auch, ob und wie Impfzentren vor Ort bei Bedarf erweitert werden könnten, etwa durch Impfstraßen. Ziel sei es, flexibler reagieren zu können, wenn vom Bund deutlich mehr Impfstoff geliefert werde und die Impfzentren unter Volllast arbeiteten. Dabei spiele insbesondere eine Rolle, ob für eine solche Ausweitung auch die notwendigen ärztlichen Ressourcen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt werden können. Die Einrichtung von Shuttle-Transfers zu den Impfzentren werde nicht gefördert. Das Land setze in erster Linie auf die kommunale Ebene und kommunale Lösungen.

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KVNO überarbeitet Terminbuchungs-System - gemeinsame Buchungen ab sofort möglich

 

 

Ab sofort können über das Online-Terminbuchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) Impftermine für zwei anspruchsberechtigte Personen gleichzeitig vereinbart werden. Die KVNO komme damit einem von den Über-80-Jährigen geäußerten Wunsch nach, zeitgleiche Impftermine zum Beispiel gemeinsam mit der Partnerin oder dem Partner vereinbaren zu können, sagte Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KVNO. Auch Personen, die sich bereits im Terminbuchungsportal registriert haben, können ab sofort einen Impftermin für eine weitere anspruchsberechtigte Person online vereinbaren. Telefonisch gab es die gemeinsame Buchung bereits.

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NRW ermittelt als erstes Bundesland tatsächliche Verbreitung von Virusmutationen

 

 

Die vom Land NRW mit 200.000 Euro geförderte Studie "Molekulare Surveillance von SARS-CoV-2-Varianten in NRW" am Universitätsklinikum Münster liefert erstmals Ergebnisse zur tatsächlichen Verbreitung von Virusmutationen. Die Gesamtgenomsequenzierung von 933 positiven Patientenproben (Stichtag: 27. Januar 2021) ergab, dass davon rund 9 Prozent auf besorgniserregende Virusvarianten (variants of concern, VOC) zurückzuführen sind.

Dabei handelt es sich überwiegend um die Variante B.1.1.7, die sich in Großbritannien rasch verbreitet hat. Die Variante P.1, die sich vor allem in Südamerika verbreitet, ist in NRW bisher nicht gefunden worden. Die Daten zeigten zudem, dass die Virusmutationen eher in den Ballungsräumen auftreten. Ländliche Regionen, auch die Grenzregion zu den Niederlanden, seien weniger betroffen.

"Unsere Daten deuten darauf hin, dass die VOCs weniger über die grenznahen Regionen als vielmehr durch überregionale Mobilität hinein in die Ballungsräume getragen werden", erklärte Prof. Alexander Mellmann, Direktor des Instituts für Hygiene am Universitätsklinikum Münster und Leiter der Studie. Insgesamt sei ein Drittel aller am 27. Januar 2021 vorliegenden positiven Proben in NRW der Studie zugeführt worden.

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Personalia

 

Essener Infektiologe in nationale Gremien zur Pandemiebekämpfung gewählt

 

 

Der Infektiologe Prof. Dr. Oliver Witzke von der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen übernimmt Aufgaben innerhalb des Nationalen Pandemie Kohorten Netzes (NAPKON). Als Vorstand der Fachgruppe Infektiologie und Vertreter der bundesweiten Standorte soll er helfen, Netzwerkstrukturen optimal aufzusetzen und Abläufe effizient zu gestalten. NAPKON zählt zusammen mit 12 weiteren Verbundprojekten zum Netzwerk Universitätsmedizin (NUM), das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gegründet wurde. Im NUM bündelt das BMBF die universitären Forschungsaktivitäten zur Bewältigung der aktuellen Pandemie, teilt die Universität mit.

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Termine

 

Dienstag, 23. Februar 2021,14:00-17:00 Uhr, Landtag und online: Gesundheitsausschuss

 

 

"105. Sitzung (öffentlich, Livestream) des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, gleichzeitig 70. Sitzung des Hauptausschusses: Tagesordnung: Gesetz zur parlamentarischen Absicherung der Rechtsetzung in der COVID-19 Pandemie - Anhörung von Sachverständigen, Gesetzentwurf der CDU- und der FDP-Fraktionen. Plenarsaal des NRW-Landtags.

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Dienstag, 23. Februar 2021, 13:00-13:45 Uhr, Webinar: Psychische Folgen der Corona-Pandemie

 

 

"Webgespräch mit Dr. Frank Bergmann: Psychische Folgen der Corona-Pandemie", Zoom-Webinar, Telefonische Einwahldaten: +49 30 5679 5800 oder +49 69 3807 9883 oder +49 695 050 2596, Webinar-ID: 853 9692 1816, Kennwort: 602620.

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Mittwoch, 24. Februar 2021, 16:30 Uhr, Landtag und online: Gesundheitsausschuss

 

 

"106. Sitzung (öffentlich, Livestream) des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales", TOP u. a.: Berichte der Landesregierung zum aktuellen Stand zur Ausbreitung des Coronavirus und in diesem Zusammenhang getroffene Maßnahmen, zum Stand der Digitalisierung der Gesundheitsämter mit der Software SORMAS sowie zur Nutzung von Home Office in NRW, Raum E3 D01, Landtag NRW.

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Mittwoch, 24. Februar 2021, 15:00-17:30 Uhr, Webinar: Telemedicine Impulses from Israel

 

 

"Invest.RUHR - Telemedicine Impulses from Israel - Telemedizinische Akteure aus Israel und aus der Metropole Ruhr im Austausch", Referenten: Prof. Dr. Jörg Debatin (Bundesgesundheitsministerium) und Prof. Dr. Christoph Schöbel (Universitätsklinikum Essen). Die Veranstaltung findet als Zoom-Webinar in englischer Sprache statt.

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Donnerstag, dem 25. Februar 2021, 15:30 Uhr, Landtag und online: Gesundheitsausschuss

 

 

"107. Sitzung (öffentlich, Livestream) des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales", Antrag der SPD zur Abschaffung der Fallpauschalen in der Kinder- und Jugendmedizin - Anhörung von Sachverständigen. Raum E3 A02, Landtag NRW.