Techniker Krankenkasse
TK spezial

Nordrhein-Westfalen

Nr.31 | 01.08.2022

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Digitalisierung unseres Gesundheitswesens hat in der Corona-Pandemie zwar an Fahrt gewonnen, dürfte aber gerne noch an Tempo zulegen.

Vor allem in der Vernetzung von Gesundheitsdaten liegt ein großes Potenzial, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.

Was wir dafür benötigen, sind die entsprechenden rechtlichen Regelungen.

Mehr dazu und weitere Meldungen aus dem NRW-Gesundheitswesen lesen Sie in unserem Newsletter.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und eine erfolgreiche Arbeitswoche.

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Barbara Steffens
Leiterin der TK-Landesvertretung

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TK: Gesetzgeber muss die Möglichkeiten der Datennutzung verbessern

 

 

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat den Gesetzgeber aufgefordert, die Vernetzung von Gesundheitsdaten voranzutreiben und die Möglichkeiten der Datennutzung zu verbessern. "Aktuell haben wir ja gar keine vernetzten Gesundheitsdaten, vielmehr liegen sie dezentral und abgeschottet in den IT-Systemen der Leistungserbringer", sagte Ralf Degner, Leiter des Digital Office bei der TK.

Die Krankenkassen könnten einen größeren Beitrag leisten, wenn es ihnen rechtlich erlaubt würde, Gesundheitsdaten künftig auch für Forschung und Versorgung verarbeiten zu dürfen. Zudem müssten die Lieferfristen für die ambulanten Abrechnungsdaten verkürzt und die Aufbewahrungsfristen für die verschiedenen Datenquellen harmonisiert werden, sagte Degner, der Mitglied im Interop Council der Gematik ist.

Eine große Herausforderung sieht Degner in der Harmonisierung von Daten. Es gebe zwar diverse Datenstandards in der Medizin, jedoch keine einheitliche Sprache für alle Medizinerinnen und Mediziner. "Die Vereinheitlichung von Daten wird noch viel Zeit und Kraft kosten. Es braucht etwa standardisierte Erhebungsprozesse sowie einheitliche Anforderungen an die Datenstruktur, beispielsweise zu Formaten und Spezifikationen", erklärte der Datenexperte.

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TK-Chef Baas: GKV-Finanzierungsgesetz nicht nachhaltig - Beitragszahler tragen Hauptlast

 

 

Die im geplanten GKV-Finanzierungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen schließen nach Einschätzung der Techniker Krankenkasse (TK) weder die zu erwartende Finanzierungslücke, noch lösen sie deren strukturelle Ursachen.

"Um 2024 nicht vor einem noch größeren Finanzierungsproblem zu stehen, braucht es jetzt dringend längerfristige Lösungen", sagte Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. "Genau diese kann die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag finden: Dort wird die Anhebung der Beiträge für ALG-II-Beziehende versprochen, die bisher alles andere als kostendeckend sind, ebenso wie eine regelhafte Dynamisierung des Bundeszuschusses", betonte der TK-Chef.

Von beiden Maßnahmen sei aktuell keine Rede mehr, kritisierte Baas. Stattdessen müssten die Beitragszahlenden die Finanzierungslücke schließen und damit unter anderem gesamtgesellschaftliche Aufgaben schultern, da die Regierungskoalition nicht die Kraft habe, ihre eigenen Vorhaben umzusetzen.

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Elektronische Heilberufsausweise: Register in Münster jetzt für sechs weitere Bundesländer zuständig

 

 

Beschäftigte aus den Berufsfeldern der Pflege, der Geburtshilfe und der Physiotherapie in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Rheinland-Pfalz können ab sofort einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster beantragen.

Bisher war eine Antragsstellung nur für Beschäftige möglich, die ihre Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen (NRW), Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern erhalten haben. Das langfristige Ziel sei es, den eHBA für alle Bundesländer auszugeben, teilte das bei der Bezirksregierung in Münster angesiedelte eGBR mit.

Der eHBA dient der persönlichen Authentifizierung in der gesicherten elektronischen Datenautobahn des Gesundheitswesens, der Telematikinfrastruktur, die unter anderem elektronische Verordnungen, die elektronische Patientenakte oder elektronische Notfalldaten miteinander verknüpft.

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Pflege: Entlastung durch neuen Zuschlag nur bei längeren Heimaufenthalten spürbar

 

 

Der neue gestaffelte Zuschlag, den die Pflegekassen seit Jahresbeginn an Pflegebedürftige in Heimen zahlen, reduziert deren Eigenanteil. Zu einer deutlich spürbaren Senkung des Eigenanteils führt er aber nur bei denjenigen, die länger als ein Jahr in einem Pflegeheim leben. Das zeigt eine aktuelle Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) für das erste Halbjahr 2022.

Bei Pflegebedürftigen, die länger als ein Jahr in einem NRW-Pflegeheim leben, lag der Eigenanteil laut vdek im Januar bei 2.314 Euro, im Juli bei 2.352 Euro im Juli. Wer länger als 24 Monate in einem Pflegeheim war, zahlte 2.132 Euro bzw. 2.164 Euro. Ohne die Zuschläge hätte die Eigenbeteiligung für alle Pflegeheimbewohnende im Januar 2.542 Euro und im Juli 2.587 Euro betragen.

Der Leiter der vdek-Landesvertretung NRW Dirk Ruiss geht davon aus, dass die in NRW ohnehin hohen Belastungen weiter steigen werden, da ab September die Pflegekassen nur noch mit den Einrichtungen Verträge abschließen dürften, die Tariflöhne zahlten. Er forderte die Landesregierung auf, die Investitionskosten der Pflegeheime zu übernehmen. Dies würde die Pflegebedürftigen um durchschnittlich 563 Euro pro Monat entlasten.

2021 lebten etwa 175.000 Pflegebedürftige in den rund 2.300 NRW-Pflegeheimen. Rund ein Drittel der Pflegeheimbewohnenden sind weniger als zwölf Monate in einer Einrichtung, ein Drittel zwischen einem und drei Jahren sowie ein Drittel über drei Jahre.

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Studie: Klinikfusionen können Behandlungsqualität erhöhen - Anfahrt im Schnitt sieben Minuten länger

 

 

Krankenhausschließungen verlängern die Fahrzeit der Patientinnen und Patienten zur nächstgelegenen Klinik um durchschnittlich sieben Minuten. Das zeigt eine Studie des "RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung", für die 18 Klinikzusammenlegungen zwischen 2015 und 2018 untersucht wurden.

Das "Aus" kleiner Kliniken könne aber zu einer besseren Behandlungsqualität führen, da die Behandlung der Patientinnen und Patienten stattdessen in Kliniken mit stärker spezialisiertem Personal erfolgen kann, sagt RWI-Gesundheitsökonomin Anne Mensen.

Außerdem, so Mensen weiter, führe das Zusammenlegen von Krankenhäusern zu mehr Effizienz und helfe die personelle Mindestbesetzung zu gewährleisten.

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Laumann stellt einrichtungsbezogene Impfpflicht infrage

 

 

Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht infrage gestellt. "Wir wissen heute: Die Impfung schließt Ansteckungen nicht aus. Daher bin ich schon der Meinung, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der jetzigen Situation nicht mehr das Nonplusultra ist", habe Laumann erklärt, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa).

Der Bundesgesetzgeber sollte sie dringend auf den Prüfstand stellen. "Eine Verlängerung halte ich aus heutiger Sicht nicht für sinnvoll", sagte der Minister. Die Pflicht gilt nach den bisherigen Regelungen bis zum Jahresende 2022. Zuvor hatte sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft für das Ende der Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal ausgesprochen.

"Sie weiterzuführen, ist nach jetzigen Erkenntnissen weder sinnvoll noch vermittelbar", sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Henriette Neumeyer laut dpa dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gesagt. Man sei in der Delta-Welle von einer hohen Schutzwirkung auch für die besonders gefährdeten Gruppen im Krankenhaus ausgegangen, so Neumeyer. Mit der Omikron-Variante sei das hinfällig geworden.

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Zahl der Hepatitis-Patienten in NRW-Krankenhäusern um rund 21 Prozent gesunken

 

 

Im Jahr 2020 wurden 685 Patientinnen und Patienten mit Wohnort in NRW aufgrund einer Virushepatitis stationär in Krankenhäusern behandelt. Das waren 20,8 Prozent weniger als 2019 mit 865 Fällen, teilte das statistische Landesamt mit. Im Vergleich zu 2010 mit 1.325 Fällen betrage der Rückgang sogar 48,3 Prozent. Mit einem Anteil von 36,6 Prozent sei gut ein Drittel der im Jahr 2020 mit dieser Diagnose Behandelten zwischen sei 40 und 60 Jahre alt gewesen. Der Anteil der Männer an allen Virushepatitisfällen habe bei 63,6 Prozent gelegen.

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Studie: Babyboomer-Generation blendet Pflegebedürftigkeit aus

 

 

Eine Mehrheit der geburtenstarken Jahrgänge von 1955 bis 1969 hat keinen Plan für den Fall, dass sie pflegebedürftig wird. Zu diesem Ergebnis kommt die "Pflegestudie 2022" der opta data-Zukunftsstiftung. Zudem würden nur 6,5 Prozent der Befragten aus der Generation "Babyboomer" den Eigenanteil im Pflegefall von bundesweit durchschnittlich 2.179 Euro richtig einschätzen.

Wenn die Babyboomer in den nächsten Jahren in das Rentenalter kämen, werde das zu einer Überlastung der Renten- und Sozialsysteme führen, prognostiziert die Studie. Unabhängig von Alter, Geschlecht, Wohnort oder finanziellem Status müsse sich daher "das Pflege-Mindset - gesellschaftlich und individuell - verändern".

Um die Herausforderung zu bewältigen, seien neue Ideen gefragt. Als mögliche "Pflegekonzepte der Zukunft" nennt die Studie das Pflegeapartment, den Pflegeroboter, die Pflege-WG, das Eco-System und den zweite Beschäftigungsmarkt.

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