Beschäftigte aus den Berufsfeldern der Pflege, der Geburtshilfe und der Physiotherapie in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Rheinland-Pfalz können ab sofort einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster beantragen.
Bisher war eine Antragsstellung nur für Beschäftige möglich, die ihre Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen (NRW), Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern erhalten haben. Das langfristige Ziel sei es, den eHBA für alle Bundesländer auszugeben, teilte das bei der Bezirksregierung in Münster angesiedelte eGBR mit.
Der eHBA dient der persönlichen Authentifizierung in der gesicherten elektronischen Datenautobahn des Gesundheitswesens, der Telematikinfrastruktur, die unter anderem elektronische Verordnungen, die elektronische Patientenakte oder elektronische Notfalldaten miteinander verknüpft.
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