Für die doppelte Widerspruchslösung bei der Organspende haben sich der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. Hans-Albert Gehle, und der ÄKWL-Ehrenpräsident Dr. Theodor Windhorst zum Tag der Organspende am 6. Juni ausgesprochen. Danach wäre jeder, der zu Lebzeiten nicht offiziell widersprochen hat, im Falle eines Hirntods ein potenzieller Organspender, sofern nicht seine Hinterbliebenen nach seinem Tod widersprechen. Diese Lösung rechne nicht mit einem Automatismus bei lebensrettenden Organentnahmen, aber rufe dazu auf, sich mit den Themen Hirntod und Organspende auseinanderzusetzen.
Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes im April des vergangenen Jahres sei "ein wichtiger Schritt für die Organspende" erfolgt, sagte Gehle. Es erleichtere die Arbeit der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern, vereinfache die Finanzierung und ermögliche eine flächendeckende Berichtspflicht potentieller Spender. Nun gelte es, durch eine breite gesellschaftliche Diskussion eine Steigerung der Organspendezahlen zu erreichen. Gehle und Windhorst dankten anlässlich des Tages der Organspende für die Bereitschaft zur Organspende. Wegen der Corona-Pandemie fand Organspendetag in diesem Jahr virtuell statt.
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