Techniker Krankenkasse
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Nordrhein-Westfalen

Nr.16 | 23.04.2019

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Sehr geehrte Damen und Herren,

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Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und eine erfolgreiche Arbeitswoche

Barbara Steffens
Leiterin der TK-Landesvertretung

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Erneute Diskussionen um Masern-Impfpflicht

 

 

Nachdem der Brandenburger Landtag eine Masern-Impfpflicht in Kitas einführen will, ist die Diskussion auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) angekommen. Dem WDR sagte Kinder- und Familienminister Joachim Stamp (FDP): "Ich bin für eine generelle Impfpflicht – das gilt auch für Kindergärten. Wie wir das dort umsetzen, werden wir prüfen."

Bereits im März hatte sich der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) auf die Seite der Befürworter geschlagen. "Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern können lebensgefährlich werden", sagte Laumann. Gegenüber dem Deutschlandfunk betonte er nun in einem Interview: "Impfen gegen Masern ist alternativlos richtig."

Für die Ärztekammer Westfalen-Lippe unterstrich der Präsident Dr. Theodor Windhorst, dass Impfungen zu den einfachsten und wirkungsvollsten Maßnahmen gegen Infektionskrankheiten gehörten. Impflücken seien ein 'gesamtgesellschaftliches Problem'. Deshalb sei es richtig und begrüßenswert, dass die Politik nun die Einführung der allgemeinen Impfpflicht verfolge. Sie sei wie die Gurtpflicht ein effektiver Bevölkerungsschutz.

Auch die Kassenärztliche Vereinigung in Westfalen-Lippe (KVWL) begrüßt die Pläne von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann als "wichtigen Schritt in die richtige Richtung". Dr. Volker Schrage, stellvertretender Vorsitzender der KVWL: "Impfen zählt zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen unseres Gesundheitswesens. Dennoch breitet sich in der Bevölkerung eine Impfmüdigkeit aus, die schwerwiegende Konsequenzen für alle haben kann. Aus diesem Grund begrüßen wir ausdrücklich die Pläne von Bundesgesundheitsminister Spahn sowie Landesgesundheitsminister Laumann und bieten bei der Ausarbeitung entsprechender Vorgehensweisen unsere fachliche Expertise an."

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Videosprechstunde ab 1. April für alle Indikationen

 

 

Die Einschränkung auf bestimmte Indikationen bei der Videosprechstunde ist seit 1. April 2019 aufgehoben. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wurde entsprechend angepasst, teilt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) mit. Eine Videosprechstunde konnte grundsätzlich bereits seit dem 1. April 2017 durchgeführt und abgerechnet werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen haben sich außerdem darauf verständigt, bis Ende September festzulegen, welche Maßnahmen zur weiteren Förderung nötig sind.

Organisatorische Voraussetzung für die Abrechnung einer Videosprechstunde: Der Arzt wählt einen zertifizierten Anbieter aus, der für einen reibungslosen und sicheren technischen Ablauf der Videosprechstunde sorgt. Arzt und Patient benötigen einen Bildschirm mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich.

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Abrechnungsmanipulation - Ersatzkassen in NRW erhalten über 800.000 Euro zurück

 

 

Die Ersatzkassen in NRW haben für das Jahr 2018 über 800.000 Euro von Pflegediensten, Ärzten sowie Heil- und Hilfsmittelerbringern wegen falscher Abrechnungen und anderer Manipulationen zurückerhalten. Das sind rund 200.000 Euro weniger als 2017. "Die Ergebnisse zeigen, dass die Abrechnungsmanipulationen zu Lasten der Versicherten gehen", sagte Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung in NRW. Er unterstrich auch, dass die meisten Vertragspartner ihre Leistungen korrekt abgerechnet haben. Es handele sich in einigen Versorgungsbereichen um Einzelfälle.

Im Mittelpunkt der Überprüfungen standen im vergangenen Jahr - wie bereits 2017 - ambulante Pflegedienste in NRW. 39 Anbieter wurden überprüft. Dabei machten die Ersatzkassen Rückforderungen von rund 190.000 Euro geltend. Mehr als die Hälfte dieses Betrages mussten zwei Pflegedienste in Nordrhein zurückzahlen. Sie hatten nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt, aber Leistungen von Fachkräften abgerechnet.

Sechs weitere Überprüfungen betrafen Leistungserbringer im Heil- und Hilfsmittelbereich. Die Rückforderungen beliefen sich in diesem Bereich auf gut 51.000 Euro. Drei Verdachtsfälle richteten sich 2018 gegen Ärzte und Zahnärzte. Bei den Apotheken wurde ein Manipulationsfall festgestellt. Hier bestätigte sich der Verdacht, dass Verordnungen im Nachhinein mit teureren Arzneimitteln ausgefüllt wurden. Die Apotheke musste knapp 21.000 Euro an die Ersatzkassen zurückzahlen.

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Heilkunst braucht Sprachkunst: 5.000 Fachsprachenprüfungen durch die ÄKWL abgenommen

 

 

Seit 2014 wird die Prüfung der berufsspezifischen Kommunikationsfähigkeiten ausländischer Ärztinnen und Ärzten von den Ärztekammern in NRW durchgeführt. Anlässlich der 5.000 Fachsprachenprüfung, die bis jetzt von der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) abgenommen wurde, erklärte Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst: "Heilkunst braucht auch Sprachkunst. Arzt und Patient müssen miteinander reden können, sie müssen sich verstehen. Eine funktionierende Kommunikation ist Basis und Garant, um in einem vertrauensvollen und ungestörten Arzt-Patientenverhältnis eine hochwertige sowie sichere Versorgung der Patienten zu gewährleisten."

Die Fachsprachenprüfungen werden von eigens geschulten Ärztinnen und Ärzten unter Einbindung von Sprachwissenschaftlern durchgeführt. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage einheitlicher gewichteter Kriterien. Das Prüfungsgeschehen wird laufend evaluiert und regelmäßig darüber berichtet. Die Hälfte der Prüfungen wird im ersten Anlauf bestanden. Unter Berücksichtigung des Erfolgs bei Prüfungswiederholung haben aber inzwischen 80 Prozent - also vier von fünf Kandidaten - das Ziel erreicht.

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Weniger Straftaten an Kliniken und Sanatorien in NRW

 

 

Die Zahl der Straftaten an Krankenhäusern und Sanatorien in NRW ist im vergangenen Jahr deutlich gesunken. Nach mehr als 10.000 registrierten Straftaten 2017 sank ihre Zahl im vergangenen Jahr um 11,5 Prozent auf 8.850, wie das Landeskriminalamt NRW auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärte.

Der Rückgang ist vor allem auf die stark gesunkene Zahl der Diebstähle von 6.500 auf 5.240 zurückzuführen. Das entspricht einem Minus von 19,4 Prozent. Deutlich erhöht haben sich die Fälle von sexueller Belästigung - um 50 Prozent von 42 auf 63 Fälle. Die zuvor überdurchschnittlich stark gestiegenen Körperverletzungen sanken von 920 auf 850.

"Das ist erfreulich, wenn das so ist", sagte der Sprecher der Krankenhausgesellschaft NRW, Mirko Milinevitsch. "Anscheinend fruchten die Hinweise, Appelle und Vorsichtsmaßnahmen." Die Krankenhausgesellschaft hatte im vergangenen Jahr berichtet, dass das Aggressions- und Gewaltpotenzial gestiegen sei. Mitarbeiter in den Krankenhäusern würden öfter als früher beschimpft und bedroht.

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