In den vergangenen zwei Wochen wurde viel über ein künftiges Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) diskutiert. Auf der 104. Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder (DSK) haben sich Deutschlands unabhängige Datenschützer in der Petersberger Erklärung auf grundlegende Garantien und Maßnahmen bei der wissenschaftlichen Verarbeitung von Gesundheitsdaten geeinigt. So empfiehlt die DSK, "gesetzlich zu bestimmen, wer datenschutzrechtlich für einzelne Verarbeitungsschritte verantwortlich ist. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit ist lückenlos zu regeln, insbesondere bei der Übermittlung zwischen Forschungseinrichtungen, um sicherzustellen, dass die betroffenen Personen ihre Datenschutzrechte ausüben können. Es sind rechtsklare Regelungen zur Aufbewahrungsdauer und Löschung von Forschungsdaten festzulegen, die sowohl das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen als auch das Interesse der wissenschaftlichen Forschung an einer späteren Überprüfbarkeit der Forschungsergebnisse berücksichtigen. Die aus Sicht des Datenschutzes besonders relevanten Instrumente der Verschlüsselung, Pseudonymisierung und Anonymisierung sollten vom Gesetzgeber präzisiert werden."
In der Bundesratssitzung vom 25. November brachte Baden-Württemberg einen Entschließungsantrag zum Thema auf die Tagesordnung. Mit dem Antrag soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen zügig und umfassend vorangetrieben werden, um durch die sektorenübergreifende Nutzung von Gesundheitsdaten die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und das Innovationspotenzial Deutschlands im Gesundheitswesen auszuschöpfen. Der Bundesrat bittet den Bund, das Gesundheitsdatennutzungsgesetz alsbald vorzulegen. Der Antrag soll nun in den entsprechenden Ausschüssen beraten werden.
Obwohl noch kein Referentenentwurf vorliegt, wurde ebenfalls bekannt, dass die Pharmaindustrie mit dem geplanten GDNG umfassenden Zugriff auf Gesundheitsdaten erhalten soll, so das Ärzteblatt. Spannend werde ebenfalls, wie sich ein Deutsches GDNG zum geplanten Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space/EHDS) verhält (wir berichteten zuletzt im Newsletter Nr. 5 vom 21.03.2022).
(Quelle: Heise; Ärzte Zeitung; BfDI; Deutsche Apotheker Zeitung; Bundesrat.de; Ärzteblatt; TK)
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