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Hamburg

Nr.08 | 06.05.2019

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Themen "Digitalisierung im Gesundheitswesen" und "Verbesserung der Pflegesituation" stehen weiterhin hoch im Kurs: Die Hamburger Ärztekammer hat in ihrer Berufs­ordnung den Weg für die Telemedizin geebnet und in der vergangenen Woche startete die Hamburger "Allianz für die Pflege".

Dann gibt es in dieser Woche noch zwei spannende Termine: Das Hamburgische Verfassungsgericht verkündet sein Urteil zum "Volksbegehren" und die Innenpolitiker der Bürgerschaft beraten über das neue Rettungsdienstgesetz.
Dies und mehr lesen Sie in unserem aktuellen Newsletter. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

Ihre Maren Puttfarcken
und das Team der TK-Landesvertretung Hamburg

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Aktuelles aus der Gesundheitsmetropole

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Weiterhin verbotene Einflussnahme auf Ärzte

 

 

Noch immer findet eine unzulässige Kodierberatung in den Praxen niedergelassener Ärzte statt - obwohl der Gesetzgeber diese Form der Einflussnahme durch die Kranken­kassen verboten hat. Dies zeigt eine aktuelle Studie des WIG 2 Instituts im Auftrag der TK. Demnach berichtet fast jeder fünfte befragte Mediziner (19,4 Prozent) seit Januar 2018 von solchen Maßnahmen.

Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK: "Dass nach wie vor jeder fünfte Mediziner von Kodierbeeinflussung berichtet, zeigt, dass der Finanzausgleich der Kassen eine funktionierende Manipulationsbremse braucht. Der aktuelle Entwurf zum GKV-FKG sieht hierfür sinnvolle Maßnahmen vor. Die greifen aber nur, wenn sie als Gesamtpaket umgesetzt werden. Entscheidend ist, endlich für eine einheitliche Aufsicht aller Kassen zu sorgen."

(Quelle: TK)

 

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"Illegale Diagnoseberatung: (K)ein Häkchen dahinter" schreibt Prof. Dr. Volker Möws im Blogbeitrag auf #WirTechniker.

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Urteil zum Hamburger "Volksbegehren gegen den Pflegenotstand" am 7. Mai

 

 

Das Urteil im Verfahren zum "Volksbegehren gegen den Pflegenotstand" wird am 7. Mai verkündet.

Zuvor hatte das Hamburgische Verfassungsgericht am 16. April die Argumente beider Parteien - Senat und Vertreter der Initiative - in einer mündlichen Verhandlung angehört (wir berichteten im Newsletter Nr. 19 vom 15.10.2018 über die Volksinitiative). Grund für die Anrufung des Verfassungsgerichts war der Antrag des Hamburger Senats, der das Volksbegehren für unzulässig hält.

In der mündlichen Verhandlung ließ Verfassungsgerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel keine klare Tendenz erkennen, so die Einschätzung von dpa. "Ich glaube, der entscheidende Punkt wird am Ende die Gesetzgebungskompetenz sein", sagte Jan Pörksen, Chef der Senatskanzlei. Auch die Vertreterin der Initiative, Adelheid Rupp, äußerte den Eindruck, dass das Gericht an diesem Punkt "zögerlich" wirke.

Am Bayrischen Verfassungsgerichtshof wird die Zulässigkeit eines Volksbegehrens gegen den Pflegenotstand ebenfalls geprüft.

(Quelle: dpa Landesdienst Nord; NDR; Ärzteblatt; Süddeutsche Zeitung; TK)

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"Allianz für die Pflege" unterzeichnet

 

 

Am 26. April haben sich auf Initiative des Senats große Arbeitgeber für Pflegeberufe und die Agentur für Arbeit zur "Allianz für die Pflege" zusammengeschlossen.

Ziel der Erstunterzeichner ist es, Maßnahmen zu verabreden, um die Attraktivität des Pflegeberufs durch gute Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern. Möglichst viele Menschen sollen durch gute Berufsperspektiven für die Pflege gewonnen und gut ausgebildete Fachkräfte lange im Beruf gehalten werden.

Mit der Erklärung "Allianz für die Pflege" legen die Beteiligten gemeinsame Standards und Maßnahmen für gute Arbeitsbedingungen in der Pflege fest. Arbeitgeber, die der Allianz noch beitreten möchten, müssen diese Standards erfüllen. Dazu gehören etwa die tarifvertragliche oder eine entsprechende Entlohnung, die Einhaltung von Personalvor­gaben sowie die Gesundheitsförderung der Pflegekräfte und die Förderung der beruf­lichen Weiterentwicklung. Auch wollen die Partner ihre Ausbildungsanstrengungen steigern.

Zu den erstunterzeichnenden Krankenhausträgern gehören beispielsweise das Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg gGmbH, das Altonaer Kinderkrankenhaus gGmbH, die Immanuel Albertinen Diakonie, das Katholische Marienkrankenhaus gGmbH sowie das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Von den Pflegeunternehmen sind unter anderem PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG, die Martha Stiftung, Hospital zum Heiligen Geist sowie die ASB-Sozialeinrichtungen (Hamburg) GmbH dabei.

(Quelle: NDR; Hamburger Abendblatt; BGV)

 

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Zur Person

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Mit dem Masterplan Pflegeberufe beschreibt die TK ihre Vorschläge, um den Pflegenotstand abzuwenden. Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung, beantwortet hierzu Fragen im Interview.

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Ausschreibung für Hamburger Gesundheitspreis startet

 

 

Organisationen, die sich besonders für den Arbeitsschutz und die Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiter einsetzen, können sich ab sofort für den Hamburger Gesundheitspreis 2020 bewerben.

Der Hamburger Gesundheitspreis ist eine Auszeichnung der Hamburgischen Arbeits­gemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. (HAG). Er richtet sich an Hamburger Betriebe aus Wirtschaft und Verwaltung. Schwerpunktthema für den Gesundheitspreis 2020 ist die Förderung der psychosozialen Gesundheit der Beschäftigten. Die Bewer­bungsfrist endet am 30.9.2019.

(Quelle: HAG)

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Montgomery neuer Vorstandsvorsitzender des Weltärztebundes

 

 

Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery wurde am 25. April auf der Vorstandssitzung des Weltärztebundes einstimmig für zwei Jahre zum Vorstandsvorsitzenden gewählt. Die globale Gesundheitsversorgung stehe vor großen Herausforderungen, sagte Montgomery. In den kommenden zwei Jahren stünden wichtige Themen wie etwa die Überarbeitung des internationalen Medizinethikkodex, die Frage des Impfens oder die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten auf der Agenda des Weltärzte­bundes.

Montgomery ist seit 2011 Präsident der Bundesärztekammer und ebenfalls seit diesem Jahr Präsident des Ständigen Ausschusses der Ärzte der Europäischen Union (CPME). Vorher war er 20 Jahre lang, bis zum bis 10. Dezember des vergangenen Jahres, Präsident der Ärztekammer Hamburg.

(Quelle: Bundesärztekammer; Ärzteblatt; Bibliomedmanager)

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KBV-Interview zu digitalen Anwendungen

 

 

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollen unter anderem das elektronische Rezept und auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt werden. Das sei wichtig und habe sicherlich das Potenzial, Bürokratie in den Praxen abzubauen, sagt Dr. Thomas Kriegel, Mitglied des Vorstands der Kassenärzt­lichen Bundesvereinigung (KBV), in einem Video-Interview. Aber es komme darauf an, wie man es macht. Kriegel problematisiert beispielsweise, dass die eAU nur digitalisiert an die Krankenkasse weitergegeben werde und per Papier an die Arbeitgeber. Dies sei doppelter Aufwand für die Praxen. (Mehr dazu sehen Sie hier.)

Auch die TK spricht sich dafür aus, dass es künftig keine Medienbrüche - einerseits digitale Übermittlung, andererseits Weiterleitung in Papierform - geben darf. "Es ist wichtig, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Krankenkassen die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen regelhaft digital an den Arbeitgeber weiterleiten können", sagte hierzu Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, bei der Vorstellung des TK-Projektes zur eAU. Seit September 2017 gibt es das Pilotprojekt "elektronische Arbeitsunfähigkeitsbe­scheinigung" (eAU) bei der TK. Zunächst konnten die teilnehmenden Ärzte die AU digital nur an die TK weiterleiten, im Juli vergangenen Jahres wurde das Pilotprojekt erweitert und ermöglicht nun zusätzlich die digitale Übermittlung der AU an den Arbeitgeber.

(Quelle: KBV; TK)

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Versorgung

 

Ärztekammer Hamburg ebnet Weg für Telemedizin

 

 

Künftig haben auch Hamburger Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, ihre Patientinnen und Patienten im Einzelfall mit Hilfe digitaler Kommunikationsmedien zu behandeln, sofern sie die ärztliche Sorgfaltspflicht wahren. Das hat die Delegiertenversammlung der Hamburger Ärztekammer auf ihrer Sitzung am 8. April 2019 beschlossen. Die Hamburger Ärztinnen und Ärzte folgen damit dem Beschluss der Bundesebene, die bereits auf dem 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt im Mai 2018 die Musterberufsordnung der Bundes­ärztekammer entsprechend geändert hat.

Dr. Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg, begrüßte den Beschluss des Ärzteparlaments. Es gelte nun, diesen neuen rechtlichen Rahmen im Sinne der Berufsordnung und der Patienten mit Leben zu erfüllen. Er kündigte an, dass man sich künftig sicher häufig mit der Frage beschäftigen werde, welche Angebote am Markt zulässig seien und welche den berufsrechtlichen Rahmen sprengten.

(Quelle: Ärztekammer Hamburg, Ärzteblatt)

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Tod eines Psychiatriepatienten am UKE

 

 

Am 26. April ist ein 34-jähriger Psychiatriepatient aus Kamerun nach einem Einsatz des Sicherheitsdienstes auf dem Gelände des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) gestorben. Der Patient war am Ostersonntag vom Sicherheitspersonal des UKE gewaltsam fixiert worden und hatte dabei das Bewusstsein verloren. Inzwischen liegt nach Beginn der polizeilichen Ermittlungen das vorläufige Obduktionsergebnis vor. Danach starb der Patient an einer "sauerstoffmangelbedingten Hirnschädigung infolge eines Herzversagens", zitiert das Hamburger Abendblatt eine Sprecherin der Hambur­gischen Staatsanwaltschaft. Der Patient war freiwillig in der Klinik, sollte aber auf Anweisung einer Ärztin in der Psychiatrie untergebracht werden. Als er sich widersetzte, wendeten drei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes laut NDR Zwangsmaßnahmen an. Augenzeugen berichten, dass sie dabei massive Gewalt angewendet haben sollen. Die Mordkommission leitete inzwischen Ermittlungen gegen die Ärztin und die drei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge ein.

Eine Sprecherin des UKE sprach von einem "medizinischen Zwischenfall" und versicherte, das Klinikum unterstütze "die vorbehaltlose" Aufklärung der Ereignisse.

Die Fraktion die LINKE beantragte am 2. Mai, den Vorfall in einer außerordentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses in der kommenden Woche zu beraten. Alle Fraktionen im Gesundheitsausschuss sowie auch die Gesundheitssenatorin waren vom Tod des Patienten betroffen und verlangten eine Aufklärung des Sachverhalts. Dennoch wurde der Antrag der LINKEN von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Wesentlicher Grund hierfür war, dass alles, was derzeit Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sei, nicht besprochen werden könnte. Ebenso könnten aus Gründen des Datenschutzes keine weiteren Aussagen zum ursächlichen Gesundheitszustand des Patienten gemacht werden. Insofern könnten parlamentarische Beratungen im Moment keine neuen Erkenntnisse geben. Zudem sei auch der Wissenschaftsausschuss zuständig.

(Quelle: Hamburger Abendblatt; NDR; Ärzteblatt; UKE; TK)

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Rettungsdienst: Wo Hamburger am längsten auf Hilfe warten

 

 

Im Falle eines medizinischen Notfalls soll ein Rettungswagen in weniger als acht Minuten nach Eingang des Notrufs und ein Notarzt innerhalb von spätestens 15 Minuten am Einsatzort eintreffen. Diese sogenannten "Hilfsfristen" können aber nicht immer und überall eingehalten werden. Dies geht aus einer Schriftlichen Kleinen Anfrage von Dennis Gladiator (CDU) hervor, über die das Hamburger Abendblatt berichtete. Im Durchschnitt aller Bezirke lag die Erfüllungsquote bei 65 Prozent.

Die Erfüllungsquoten variieren dabei je nach Bezirk stark. So sank die Erfüllungsquote im Jahr 2018 etwa in Blankenese von 29 auf 23 Prozent, während in Barmbek, Winterhude oder Wandsbek sehr gute Werte erreicht wurden. In diesen Stadtteilen lägen gleich mehrere Feuerwachen, die bei einem Notruf (mit kürzeren Anfahrtswegen) in Frage kämen, berichtet das Hamburger Abendblatt. Auch verweise der Senat auf die vorläufige stärkere Einbindung von Wohlfahrtsorganisationen, wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), im Rettungsdienst seit Dezember 2018. Dies habe die Zahl der vorgehaltenen Rettungswagen um 15 Prozent erhöht.

Im Entwurf für ein Rettungsdienstgesetz (21/16376), das am kommenden Dienstag im Innenausschuss beraten wird, hat der Senat keine Hilfsfrist definiert. "Aus unserer Sicht ist es sehr bedauerlich, dass die Chance, endlich eine Hilfsfrist festzulegen, vertan wird. Andere Bundesländer sind hier weiter", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landes­vertretung Hamburg. "Eine verbindliche Definition einer Hilfsfrist in Hamburg wäre eine wichtige Größe für die Planung und für das Qualitätsmanagement im Rettungsdienst."

(Quelle: Hamburger Abendblatt; DS 21/16842; TK)

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Perspektive Arbeit & Gesundheit (PAG)

 

 

Die Hamburger Beratungsstelle "Perspektive Arbeit & Gesundheit" (PAG) wird nach Abschluss der mehrjährigen Pilotphase durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) und die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) weiter gefördert. Das hat die BGV mitgeteilt.

Die PAG war 2016 zunächst als befristetes Pilotprojekt gestartet. Sie ist eine Anlaufstelle für Verantwortliche in Betrieben, aber auch für einzelne Beschäftigte. PAG unterstützt Betriebe dabei, die Belastungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu beurteilen und Maß­nahmen zur Prävention zu ergreifen. Hierzu sind Betriebe gesetzlich verpflichtet. Das Beratungsangebot richtet sich auch an Beschäftigte, die sich von ihren Arbeitsbedin­gungen belastet fühlen. Wenn Qualifizierung oder berufliche Beratung eine mögliche Problemlösung sind, kooperiert PAG unter anderem auch mit der Agentur für Arbeit.

Unterstützt wird die Anlaufstelle PAG auch von der Arbeitschutz Partnerschaft Hamburg, die wiederum mit der BGF-Koordinierungsstelle Hamburg der gesetzlichen Kranken­kassen vernetzt ist. Das ist sinnvoll, weil Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung inhaltliche Schnittmengen haben. Betriebe können sich dort über das gemeinsame Portal der gesetzlichen Krankenkassen in Hamburg Informationen und Unterstützung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung einholen.

(Quelle: BGV; PAG; BGF-Koordinierungsstelle Hamburg; TK)

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Zahl aus der Gesundheitsmetropole

 

 

Im Dezember 2017 erhielten in Hamburg 28.600 Frauen und 12.400 Männer im Alter von über 74 Jahren Leistungen der Pflegeversicherung. Im Vergleich zur letzten Erhebung im Jahr 2015 bezogen damit zehn Prozent mehr Frauen beziehungsweise 16 Prozent mehr Männer Leistungen aus der Pflegeversicherung.

(Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein)

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Zur Sache

 

Zur Sache

 

 

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung, und andere Meinungsbildner aus Gesundheitswesen, Politik und Wissenschaft äußern sich alle vierzehn Tage zu aktuellen Themen der Gesundheitspolitik und Versorgung in unserer Rubrik "Zur Sache".

Im aktuellen "Zur Sache" haben wir den TK-Medizin­rechtsexperten Christian Soltau gefragt, warum die Verfahren vor Gericht so lange dauern und was Patienten tun können, wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines ärztlichen Fehlers geworden zu sein.

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Bürgerschaft

 

Parlament

 

 

Wer interessante Daten und Informationen über die Hamburger Gesund­heits­versorgung, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen oder andere sozial­politische Themen sucht, findet diese in der Hamburger Parlamentsdatenbank. In den vergangenen Wochen wurden einige in­te­r­es­sante Bürgerschaftsdrucksachen veröffentlicht.

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Antrag

 

 

21/16985 Antrag
Datengrundlage für zielgerichtete Gesundheitsprävention im öffentlichen Dienst schaffen

21/16966 Antrag
Gesundheit an Schulen umfassend und ganzheitlich fördern

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Ausschussbericht

 

 

21/17012 Ausschussbericht
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 21/16175: Entwurf für ein Hamburgisches Gesetz zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen (Shisha-Kohlenstoffmonoxid-Gesetz - HmbShKG) (Senatsantrag)

 

Ausschussprotokoll

 

 

21/31 Ausschussprotokoll
Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses

 

Gesetzentwurf

 

 

21/16733 Gesetzentwurf
Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes (HmbAGPflBG)

 

Schriftliche Kleine Anfragen

 

 

21/16951 Schriftliche Kleine Anfrage
Wie haben sich die Abmeldungen der Krankenhäuser aus der Notfallversorgung entwickelt?

21/16950 Schriftliche Kleine Anfrage
Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung PpUGV - Welche Auswirkungen hat sie auf den Pflegenotstand in Hamburger Krankenhäusern? (II)

21/16938 Schriftliche Kleine Anfrage
Aggressive Patienten - Welche Befugnisse haben Rettungskräfte?

21/16913 Schriftliche Kleine Anfrage
Podologen/-innen haben eine besondere medizinische Relevanz für die medizinische Versorgungssituation in Hamburg wegen der besonderen Bedeutung bei der Behandlung des diabetischen Fußsyndroms. Sieht das der Senat auch so?

21/16848 Schriftliche Kleine Anfrage
Besitz und Anbau von Cannabis in Hamburg (IV)

21/16842 Schriftliche Kleine Anfrage
Weil jede Minute zählt - Wie schnell kommt die Feuerwehr?

21/16735 Schriftliche Kleine Anfrage
Masernausbruch in Schleswig-Holstein - Wie ist die Situation in Hamburg?

21/16715 Schriftliche Kleine Anfrage
"Hamburger Hausbesuch" - Wirklich ein Erfolg?

21/16711 Schriftliche Kleine Anfrage
In Hamburg in Würde altern - Werden die "Hamburger Hausbesuche" von den Senioren angenommen? (II)

21/16710 Schriftliche Kleine Anfrage
Krank und obdachlos - Wie mangelhaft ist die Gesundheitsversorgung Obdachloser wirklich?

21/16703 Schriftliche Kleine Anfrage
Langes Leben im Quartier

21/16678 Schriftliche Kleine Anfrage
Masernimpfungen rückläufig - Was tut der Senat?

21/16658 Schriftliche Kleine Anfrage
Neubau AK Altona

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Tagesordnungen

 

 

Dienstag, 7. Mai 2019, 17 Uhr
Sitzung des Innenausschusses

Mittwoch, 8. Mai 2019, 13.30 Uhr
Bürgerschaftssitzung

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Termine in Hamburg

 

Aktuelle Termine

 

 

Hier finden Sie die Veranstaltungen der TK-Landes­vertretung sowie Termine zu den Themen Sozial­politik, Kranken­versicherung und Gesund­heit aus dem Gesund­heitswesen.

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9. Mai 2019 - To screen or not to screen?

 

 

Kosten versus Nutzen von Krebsscreenings in Deutschland, HCHE

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23. bis 24. Mai 2019 - 6. Nationale Impfkonferenz

 

 

Impfstrategien im Kontext internationaler Herausforderungen, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend Familie und Senioren Schleswig-Holstein, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg

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20. Juni 2019 - HAG Jahrestagung 2019

 

 

HAG-Jahrestagung 2019: Die Summe aller Teile ist mehr als ein Ganzes, Gesundheitsförderung und Prävention als integrale Bestandteile der Gesundheitsversorgung, Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.

 

23. - 24 Mai 2019 - Hamburger Krankenhaustag 2019

 

 

Arbeitsplatz Krankenhaus - weg vom Schreibtisch, hin zu den Patienten!, Hamburgische Krankenhausgesellschaft e.V.