Am 15. Oktober hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Weg für eine Ausweitung des Anspruchs auf eine ärztliche Zweitmeinung freigemacht. Patientinnen und Patienten haben künftig die Möglichkeit, vor einem geplanten Einsetzen einer Knie-Endoprothese eine qualifizierte Zweitmeinung einzuholen. Dabei prüfen unabhängige Fachärzte im Zweitmeinungsverfahren, ob die empfohlene Operation medizinisch notwendig ist. Der Anspruch besteht auch, wenn ein Folge-, Wechsel- oder Korrektureingriff an der Knie-Endoprothese ansteht.
Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung, begrüßt die Entscheidung des G-BA: "Damit unterstützt der G-BA die informierte Entscheidung der Patientinnen und Patienten. Die unabhängige und qualifizierte ärztliche Beratung über Behandlungsalternativen führt nicht selten dazu, dass Patienten sich für konservative - nicht operative - Therapien entscheiden. Das zeigen unsere langjährigen Erfahrungen mit unserem Vertrag "Zweitmeinung Rücken".
(Quelle: G-BA; TK)
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