Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Juli einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Damit konkretisiert das BMG die Vorschläge aus den im Dezember 2018 präsentierten Eckpunkten.
Demnach sollen Patienten im Falle eines akuten medizinischen Hilfebedarfs künftig einen eindeutigen Ansprechpartner bekommen. Hierzu sind gemeinsame Notfall-Leitstellen geplant, in denen die Notrufnummern der Rettungsdienstleitstellen - 112 - und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes - 116 117 - technisch zusammengeführt werden sollen. Dort schätzen Fachkräfte die Dringlichkeit und den Versorgungsbedarf nach einem einheitlichen Standard ein.
Zusätzlich sollen an einigen Krankenhäusern "Integrierte Notfallzentren" (INZ) entstehen. Patienten, die direkt ins Krankenhaus gehen, erhalten dann rund um die Uhr eine qualifizierte Ersteinschätzung, welche Stufe der Versorgung für sie die richtige ist: Notaufnahme der Klinik, ambulante Notfallversorgung vor Ort oder, bei nicht zeitkritischen Beschwerden, Überleitung in die vertragsärztliche Regelversorgung. Diese neuen Zentren sollen gemeinsam von der Kassenärztlichen Vereinigung vor Ort, und der jeweiligen Klinik betrieben werden. Die Bundesländer übernehmen eine zentrale Rolle in der Planung und Gestaltung der INZ und sollen dabei bestehende Strukturen des ärztlichen Notdienstes berücksichtigen.
Nach dem Willen des BMG soll der Rettungsdienst der Länder als eigenständige Leistung der medizinischen Notfallversorgung anerkannt werden. Damit ist eine Koordination zwischen Rettungsdienst und anderen Einrichtungen der medizinischen Notfallversorgung verbunden. Deshalb hält das BMG bundesweite Rahmenvorgaben sowie eine Aufteilung der Finanzierungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern für erforderlich.
Die TK unterstützt die Pläne des BMG, weil sie eine wichtige Weichenstellung für eine patientenorientierte und bedarfsgerechte Notfallversorgung sind. "Wir wünschen uns, dass alle Beteiligten das Gesetzgebungsverfahren zügig vorantreiben", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung. "Unsere Versicherten benötigen dringend eine koordinierte Notfallversorgung, damit sie wissen, wo sie schnell und vor allem die richtige Hilfe bekommen können." Deshalb beschäftige sich die TK schon länger mit dem Thema, so Puttfarcken weiter. "Einige unserer Forderungen, wie eine gemeinsame Leitstelle für den ärztlichen Rettungsdienst und den ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie eine Anlaufstelle für Patienten, die die Klinik direkt aufsuchen, sind für uns unverzichtbare Bestandteile einer Reform."
Am 14. August wollen Vertreter des BMG und der Gesundheitsministerien der Bundesländer über die Vorschläge diskutieren, berichtet das Ärzteblatt.
(Quelle: Ärzteblatt; ÄrzteZeitung; TK)
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