Die Landesministerinnen und -minister für Gesundheit haben an die Bundesregierung Forderungen zur anstehenden Krankenhausreform formuliert. Basis ist ein von der Arbeitsgruppe Krankenhauswesen auf Fachebene der Länder erarbeitetes und einstimmig konsentiertes Eckpunktepapier. Laut eines Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 24. Oktober 2022 fordern die Landesministerinnen und -minister: "Krankenhausplanung ist Ländersache und muss ohne Abstriche in Länderhand bleiben." Weitere Eckpunkte sind unter anderem: Nutzung des Fachkräftebedarfs als zentraler Steuerungsfaktor für die Krankenhausplanung, Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung und Nutzung des Ambulantisierungspotentials sowie eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung. An mehreren Stellen wird der Bund aufgefordert, die für Reformen notwendigen gesetzlichen Grundlagen und Instrumente für Entscheidungen vor Ort zu schaffen. Weiterhin betont die GMK, dass "die Länder weiterhin erwarten, bereits bei der Erarbeitung der Empfehlungen der Regierungskommission engmaschig und frühzeitig einbezogen zu werden".
Die Regierungskommission Krankenhaus, an der die Länder nicht beteiligt sind, hat am 25. Oktober in einem Eckpunktepapier die Umsetzung der Tagesbehandlungen im Krankenhaus konkretisiert, die Ende September vorgestellt worden waren (wir berichteten im Newsletter Nr. 18 vom 10.10.2022). Das Vorhaben wird weiterhin diskutiert und kritisiert.
(Quelle: Ärzteblatt; GMK; TK)
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