Im November vergangenen Jahres hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Eckpunkte für eine Pflegereform vorgelegt. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 22 vom 16.11.2020.) Nun ist am 12. März ein Arbeitsentwurf bekannt geworden. Das Ärzteblatt berichtet, dass es unklar sei, ob die Vorschläge des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) umgesetzt werden. Sie seien offenbar noch nicht mit dem Koalitionspartner abgestimmt.
Der Reformvorschlag soll sich an einigen Stellen vom Eckpunkte-Papier unterscheiden: Dies gelte beispielsweise für die Deckelung der Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen. Bisher war geplant, dass sie maximal mit 700 Euro pro Monat für die Dauer von höchstens 36 Monaten belastet werden sollen. Nun würde die Entlastung zumindest längerfristig deutlich geringer ausfallen, erwartet das Ärzteblatt.
Insgesamt sollen die Pflegebedürftigen um rund sechs Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Aus dem Bundeshaushalt soll die Pflegeversicherung daher einen Steuerzuschuss von 5,1 Milliarden Euro erhalten.
Die Wohlfahrtsverbände haben zwischenzeitlich Nachbesserungen gefordert. Der Deutsche Caritasverband erklärte, dass der Arbeitsentwurf zwar zahlreiche gute Ansätze enthalte, aber auch kritische Punkte. So sei es enttäuschend, dass der darin vorgesehene Mechanismus der Tarifbindung, der Pflegekräfte vor Dumpinglöhnen schützen soll, gegenüber früheren Ankündigungen stark aufgeweicht wurde.
(Quelle: Ärzteblatt; TK)
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