Der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingesetzte Expertenbeirat zu den Corona-Hilfen für Krankenhäuser hat am 30. April die "Analysen zum Leistungsgeschehen der Krankenhäuser und zur Ausgleichspauschale in der Corona-Krise" unter der Leitung von Prof. Dr. Boris Augurzky und Prof. Dr. Reinhard Busse diskutiert und verabschiedet. Wie das BMG in einer Pressemitteilung schreibt, zeige die Analyse, dass trotz der Aufforderung der Bundesregierung im Frühjahr 2020, planbare Leistungen zu verschieben, die stationäre Versorgung in Deutschland im ersten Pandemiejahr 2020 flächendeckend gewährleistet werden konnte.
Im Frühjahr 2020 seien die Krankenhausfälle um circa 30 Prozent zurückgegangen. Auf Jahressicht wurden im Bereich der allgemeinen Krankenhäuser 13 Prozent und im Bereich der psychiatrischen Kliniken 11 Prozent weniger Fälle als im Vorjahr versorgt. Im Jahresdurchschnitt waren vier Prozent aller Intensivbetten mit Corona-Patientinnen und -Patienten belegt. Weiterhin zeige die Analyse, dass die ausschließlich stationären Erlöse der allgemeinen Krankenhäuser durchschnittlich um 3,7 Prozent und die der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken durchschnittlich um 10,6 Prozent gestiegen seien. Hierfür wären die geleisteten Ausgleichszahlungen des Bundes maßgebend gewesen. Im Jahr 2020 hatte der Bund 10,2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um ausreichende Kapazitäten für die Versorgung von Corona-Patientinnen und -Patienten zu gewährleisten.
Der Expertenbeirat plädiert dafür, dass die Ausgleichszahlungen auch über den 31. Mai 2021 hinaus verlängert werden. Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass die Zahlungen dann auslaufen.
(Quelle: BMG; kma-online)
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