Nach Plänen der möglichen künftigen Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP soll die gesetzliche Sonderlage wegen der Coronapandemie zum 25. November 2021 auslaufen. Mit einer entsprechenden Änderung im Infektionsschutzgesetz soll eine neue rechtliche Basis für Coronavorgaben in einer Übergangszeit bis zum kalendarischen Frühlingsanfang am 20. März 2022 geschaffen werden, berichtet das Ärzteblatt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bundesländer weiterhin Maßnahmen anordnen können, um die Coronapandemie einzudämmen. Dazu zählen beispielsweise die Maskenpflicht, die Vorlage von 3G-Nachweisen in "Bereichen, die in besonderer Weise geeignet sind, zu einer Verbreitung von COVID-19 beizutragen", oder auch Abstandsgebote in öffentlichen Innenräumen. Die Verarbeitung von Kontaktdaten soll erhalten bleiben. Auch die erweiterten Regelungen zu Kinderkranktagen soll fortgeführt werden.
Um die Pläne umsetzen zu können, sind die drei möglichen Regierungsparteien auf die Hilfe der geschäftsführenden und beteiligten Ministerien angewiesen. Diese sollen zunächst eine entsprechende Formulierungshilfe vorlegen, dann kann sich der Bundestag am 10. oder 11. November mit dem vorgelegten Gesetz befassen. Der Bundesrat, der dem Gesetz ebenfalls zustimmen muss, soll gebeten werden, eine Sondersitzung am 19. November einzuberufen. Die reguläre Sitzung wäre am 26. November - diese wäre dann einen Tag zu spät, so das Ärzteblatt.
(Quelle: Ärzteblatt)
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