Techniker Krankenkasse
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Hamburg

Nr.23 | 10.12.2018

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Jahresendspurt hat begonnen - und auf den letzten Metern ist im Bereich der digitalen Gesundheit noch einmal viel passiert: So setzt die TK mit "Ada" künftig erstmals künstliche Intelligenz in der Patientenversorgung ein. Und schon bald sollen 12.000 Arztpraxen an die elektronische Gesundheitsakte TK Safe angeschlossen werden.

Zugleich verabschieden wir uns in die Winterpause. Unsere nächste Ausgabe erscheint am 14. Januar 2019.

Wir wünschen Ihnen schöne Festtage und ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2019!

Ihre Maren Puttfarcken
und das Team der TK-Landesvertretung Hamburg

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Treffen der Arbeits- und Sozialminister

 

 

Die gesetzliche Pflegeversicherung soll künftig durch einen Steuerzuschuss unterstützt werden. Hierauf haben sich die Arbeits- und Sozialminister auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Münster geeinigt.

Damit sollen die Beiträge für die Pflegeversicherung langfristig stabilisiert werden. Die Länder seien sich einig, dass eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung erforderlich ist, um den demografischen Anforderungen gerecht zu werden, berichtet das Ärzteblatt. Bei der künftigen Finanzierung der Pflege sei es wichtig, eine weitere Belastung der Bei­tragszahler und eine Erhöhung der zu tragenden Eigenanteile zu verhindern.

(Quelle: Ärzteblatt)

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Last Minute TSVG: Spahn will die Therapeutenberufe aufwerten

 

 

Im Verlauf der weiteren parlamentarischen Beratungen des Terminservice- und Versor­gungsgesetzes (TSVG) haben sich die Koalitionsfraktionen (wir berichteten zuletzt im Newsletter Nr.22 | 26. November 2018) in einem Änderungsantrag auf ein umfassendes Paket zur Verbesserung der Situation der Heilberufe geeinigt.

Gesundheitsminister Jens Spahn stellte hierzu am 5. Dezember ein Maßnahmenbündel vor, mit dem das bekannte "Eckpunktepapier Sicherung und Weiterentwicklung der Heil­mittelversorgung" umgesetzt werden soll.

Dieses Paket soll als Änderungsantrag zum TSVG ins Verfahren eingebaut werden. Vorgesehen sind unter anderem die Aufhebung der Grundlohnsummenanbindung der Preise im Heilmittelbereich, einheitliche Höchstpreise, gemeinsame Preisverhandlungen, vereinfachte Zulassungsbedingungen und die Blankoverordnung in der Regelversorgung sowie die organisatorische und inhaltliche Neugestaltung der Ausbildung.

(Quelle: Ärzteblatt; TK)

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Bericht über die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung in Hamburg

 

 

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) und die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) haben am 5. Dezember 2018 erste fachliche Überlegungen zum Bericht über die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung und deren Weiterentwicklung in Hamburg vorgestellt.

Das Format schloss an die Auftaktveranstaltung von vor zwei Jahren an. Nach der Be­grüßung der zahlreichen Fachinteressierten durch Marco Kellerhof, kommissarischer Leiter des Amtes Gesundheit der BGV, wurden die Grundsätze und Leitlinien der psychi­atrischen Versorgung sowie die Eckpunkte der Weiterentwicklung und die vorläufigen fachlichen Handlungsempfehlungen vorgestellt.

Vorgeschlagen wurde unter anderem eine Stärkung der Prävention, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung des Präventionsgesetzes und durch bestehende Einzelprojekte. Als Beispiel nannte Kellerhof das Projekt "Schatzsuche" der HAG, das von allen Hamburger Krankenkassen gefördert und nun weiterentwickelt wurde. Auch sollten die Möglichkeiten des Bundesteilhabegesetzes (Arbeit und Beschäftigung) stärker genutzt werden, um Menschen an die Arbeit heranzuführen. Die Verbesserung der Zugangswege zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung für Obdachlose und Woh­nungslose sowie eine verbindlichere Vernetzung und Kooperation der Angebote wurde ebenfalls als Maßnahme empfohlen.

Durch neue, noch zu vereinbarende Maßnahmen mit den Kostenträgern soll die klinische und ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung verbessert werden. Die bisherige Strategie, das Angebot an Tageskliniken stark auszuweiten, sei nicht zielführend gewesen, erklärte ein weiterer Mitarbeiter der BGV.

Im Anschluss an die Vorstellung gab es einen regen Austausch in fünf moderierten Klein­gruppen. Ob und welche der Maßnahmen umgesetzt werden, steht noch aus und ist dann das Ergebnis der Senatsberatung.

Mit dem Bericht wollen die beteiligten Fachbehörden einerseits eine Bestandsaufnahme bestehender Strukturen und Angebote der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung machen. Zum anderen soll damit eine Grundlage für die weitere Entwicklung der sozialpsychiatrischen, psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Hamburg geschaffen werden.

(Quelle: BGV; TK)

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TK startet interaktives Tool zu Fehlzeiten

 

 

Ab sofort bietet die TK die Möglichkeit, Daten zu Krankenstand, Arbeitsunfähigkeitsfällen oder AU-Tagen ganz einfach online abzurufen: mit dem neuen TK-Fehlzeitentool.

In welcher Branche ist der Krankenstand am höchsten? Sind zum Beispiel Hamburger häufiger oder seltener krankgeschrieben als Sachsen? Und wie viele Krankschreibungen erhalten Pilotinnen durchschnittlich pro Versichertenjahr?

Abfragen wie diese können nun alle, die sich zum Beispiel für Mitarbeitergesundheit interessieren, selbst erstellen. Die Datengrundlage stammt aus der Gesundheitsbericht­erstattung der TK von 2015 bis 2017. Dabei werden die Krankschreibungen und Arznei­mittelverordnungen der derzeit gut fünf Millionen TK-versicherten Erwerbspersonen (Stand 2018) analysiert. Dazu gehören die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie Empfänger von Arbeitslosengeld I.

Mit dem neuen TK-Fehlzeitentool stehen die Daten nun permanent online zur Verfügung und lassen sich einfach suchen und aufbereiten. Dabei ist es unter anderem möglich, die Suche nach Ort, Branche und Beruf zu filtern. Außerdem lässt sich die gewünschte Kenn­zahl, also etwa die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage pro Versichertenjahr, festlegen.

(Quelle: TK)

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Versorgung

 

Einigung auf Zuschläge für die Notfallversorgung

 

 

Offenbar haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband kurz vor Jahresende doch noch auf die Höhe der geplanten Zuschläge für die Teilnahme an der Notfallversorgung geeinigt. Das berichtet das Ärzteblatt.

Demnach erhalten Krankenhäuser der Stufe eins (Basisnotfallversorgung) künftig 150.000 Euro jährlich, Krankenhäuser der Stufe zwei (erweiterte Notfallversorgung) 450.000 Euro und Häuser der Stufe drei (umfassende Notfallversorgung) 700.000 Euro jährlich. Klin­iken, die nicht an der Notfallversorgung teilnehmen, müssen künftig einen Abschlag von 60 Euro je Krankenhausfall hinnehmen.

Zuvor hatte der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern lange auf sich warten lassen. Nach langjähriger Debatte, zähem Ringen und dem Beseitigen einiger Stolpersteine war das Notfallstufenkonzept im April dieses Jahres beschlossen worden (Wir berichteten im Newsletter Nr. 8 | 30. April 2018). Damit wurden Mindestanforderungen in drei Stufen an Kliniken mit Notfallaufnahmen beschlossen, auf deren Basis diese künftig Zuschläge für die Vorhaltekosten bei Geräten, Spezialbetten und Fachärzten erhalten.

(Quelle: Ärzteblatt; TK)

 

Das könnte Sie auch interessieren

Information

Die TK hat kürzlich auf ihrer Fachveranstaltung "Zur Sache - Reform der Notfallversorgung" über eine koordinierte Notfallversorgung diskutiert. Die Reformvorschläge von Prof. Gerlach, dem Vorsitzenden des SVR und von Maren Puttfarcken finden Sie hier.

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Sicherheit von Medizinprodukten

 

 

Medizinprodukte werden kaum getestet, Zwischenfälle und Mängel häufig vertuscht, so fasst die Süddeutsche Zeitung (SZ) die Ergebnisse der "Implant-Files"- Recherchen zusammen. Medizinprodukte, die Menschen eigentlich helfen sollen, seien für etliche Todesfälle verantwortlich. Die Berichterstattung sorgte für große Aufmerksamkeit, sowohl in den Medien als auch in der Politik und bei Krankenkassen.

Im Mittelpunkt der Kritik steht vor allem das Verfahren zur Marktzulassung von Medizin­produkten. Anders als bei Arzneimitteln gibt es keine unabhängige Stelle, die den Nutzen der Implantate oder anderer Medizinprodukte vor der Markteinführung überprüft. Sind diese Produkte erst einmal auf dem Markt, gibt es keine Daten über ihre Haltbarkeit oder Verträglichkeit. Demzufolge gibt es auch keine gesicherten Aussagen über die Qualität risikoreicher Produkte wie etwa Brustimplantate oder Herzkatheter.

Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks fordert vor diesem Hintergrund die Bundesregierung auf, "endlich das lange angekündigte Implantateregister-Gesetz vorzulegen". Auch müsse der Marktzugang von Herzschrittmachern, Brustimplantaten, Gelenkprothesen und anderen risikobehafteten Medizinprodukten genauso streng kontrolliert und überwacht werden wie die Zulassung von Arzneimitteln. Bundesgesund­heitsminister Jens Spahn (CDU) hat nun angekündigt, ein Implantate-Register zu schaffen.

Der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas fordert ebenfalls eine wirksame Prüfung von Medizinprodukten ein. Die derzeitige Zulassung durch private Institute reiche nicht aus: "Wir müssen wissen, ob ein Medizinprodukt zuverlässig ist und dauerhaft seinen Dienst tut. Dafür müssen wir neue Produkte endlich ähnlich streng wie Arzneimittel in der Praxis testen, bevor wir sie bei Hunderttausenden Patienten einbauen.“ Zudem brauche es für Hochrisikoprodukte ein zentrales Register.

In einem Beitrag zu den "Implant-Files" geht es um die Versorgung mit Künstlichen Herzklappen, so genannten TAVI-Klappen. Die TAVI wird invasiv zum Herzen geführt, wo sie sich dann entfaltet. Während herkömmliche Herzklappen oft ein Leben lang halten, ist die Haltbarkeit von TAVI-Klappen kaum erforscht. "Obwohl sie schon lange auf dem Markt sind, gibt es keine hochwertigen Langzeitstudien", so die SZ. Die Verkaufszahlen der TAVIS sind in Deutschland trotzdem rasant angestiegen: Zwar kostet eine TAVI-Klappe mit 13.000 Euro das Vielfache einer mechanischen Herzklappe, die schon ab 450 Euro zu haben ist - am Ende könnten Kliniken aber wohl trotzdem besser an einer TAVI-Klappe verdienen, schreibt die SZ. Denn das Einsetzen einer solchen wird Krankenhäusern in der Regel mit 32.700 Euro vergütet und damit erheblich besser als das einer klassischen Herzklappe. Vor acht Jahren wurden laut SZ in deutschen Krankenhäusern noch 10.000 konventionelle Klappen eingesetzt - bei 5.000 TAVIS. 2017 waren es noch rund 9.000 mechanische Klappen und 20.000 TAVIS.

Hintergrund:
Die Berichterstattung "Implant-Files" ist Ergebnis einer mehr als einjährigen Recherche der SZ und rund 60 anderer Medien. Journalisten haben hierbei weltweit Patienten be­fragt, mit Insidern gesprochen und Studien ausgewertet.

(Quelle: SZ; BGV; zeit-online; TK)

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UKE-Studie zu TAVI

 

 

Für Patienten, die eine künstliche Herzklappe brauchen, ist der Eingriff zur Einsetzung einer TAVI-Klappe zunächst schonender als der einer herkömmlichen Herzklappe. Es muss nicht mehr unter Vollnarkose der Brustkorb geöffnet werden, um die künstliche Herzklappe einzusetzen. TAVI wird stattdessen gefaltet und über einen Katheter einge­führt, bevor sie sich entfaltet. Ob sie dabei möglicherweise beschädigt wird und ob diese mögliche Beschädigung sie weniger haltbar macht, ist für viele Mediziner unklar, berichtet der NDR.

Um die Frage der Haltbarkeit unabhängig von den Herstellern zu klären, wird derzeit im Rahmen einer Studie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) frisch verstor­benen Herzpatienten ihre künstliche Herzklappe entnommen. Studienleiter Prof. Dr. Mahir Karakas vom Universitären Herzzentrum sagte dem NDR, dass man damit "das ungelöste Rätsel" lösen wolle: Ist die Klappe wirklich so lange haltbar, dass wir sie mit gutem Ge­wissen einem 75-jährigen einsetzen können? Noch könne man "überhaupt nicht sagen, ob die Klappe auch zehn Jahre hält", so der Wissenschaftler.

(Quelle: NDR; SZ)

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TK und KBV schließen 12.000 Arztpraxen an die elektronische Gesundheitsakte TK-Safe an

 

 

Die TK und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schließen insgesamt 12.000 Arztpraxen an die elektronische Gesundheitsakte TK-Safe von IBM und TK an. Ab dem 1. Halbjahr 2019 können Ärzte damit direkt aus ihrer Praxissoftware heraus unter anderem Laborbefunde, Arztbriefe und Röntgenbilder in TK-Safe speichern. Patienten haben außerdem die Möglichkeit, ihrem behandelnden Arzt Befunde von früheren Arztbesuchen digital zur Verfügung zu stellen.

Eine neu entwickelte Verbindung ermöglicht den Datenaustausch zwischen TK-Safe und den verschiedenen Praxisverwaltungssystemen der Ärzte über den Kommunikations­dienst "KV-Connect" der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). "Ärzte, die KV-Connect nutzen, können dann Befunde und Briefe auf einem sicheren Weg digital in der elektro­nischen Gesundheitsakte TK-Safe ihres Patienten speichern. Damit haben wir auch einen neuen Standard auf dem Markt geschaffen", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg. Unabhängig von ihrer Praxissoftware können sich Ärzte jederzeit für eine Nutzung von KV-Connect entscheiden.

(Quelle: TK)

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Zahl aus der Gesundheitsmetropole

 

 

Voraussichtlich werden mehr als 70 Prozent der Hamburger Krankenhäuser - gegebenenfalls unter Nutzung einer Übergangsfrist - die Voraussetzungen für eine Notfallstufe erfüllen und somit einen Zuschlag für die Notfallversorgung erhalten. Für das Jahr 2018 hatten mehr als 30 Prozent der Hamburger Krankenhäuser einen Abschlag für die Nichtteilnahme an der Notfallversorgung nach dem bisherigen Vergütungssystem vereinbart.

(Quelle: GKV-SV; TK)

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Zur Sache

 

Zur Sache

 

 

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landes­vertretung, und andere Meinungs­bildner aus Gesund­heits­wesen, Politik und Wissen­schaft äußern sich alle vierzehn Tage zu aktuellen Themen der Gesundheitspolitik und Versorgung in unserer Rubrik "Zur Sache".

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Künstliche Intelligenz

 

 

Die TK erweitert ihr digitales Angebot, um den auf Künstlicher Intelligenz basierenden Symptomcheck "Ada". Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, erklärt im "Zur Sache" die Funktionsweise von "Ada", welche Vorteile sich für TK-Versicherte aus der Kooperation ergeben und wie die Versorgung der Zukunft aussehen könnte.

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Bürgerschaft

 

Parlament

 

 

Wer interessante Daten und Informationen über die Hamburger Gesund­heits­versorgung, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen oder andere sozial­politische Themen sucht, findet diese in der Hamburger Parlamentsdatenbank. In den vergangenen Wochen wurden einige in­te­r­es­sante Bürgerschaftsdrucksachen veröffentlicht.

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Anträge

 

 

21/15209 Antrag
Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020, Einzelplan 5 - Gute Gesundheitsversorgung und Pflege für alle sicherstellen und verstetigen

21/15407 Antrag
Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020; Einzelpläne 9.2 und 5 - Stärkung des Drogenhilfesystems fortführen und Hilfsangebote weiter ausbauen

21/15406 Antrag
Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020, Einzelplan 5 - HIV-/AIDS-/STI-Präventionsberatung ausbauen

21/15405 Antrag
Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020, Einzelplan 5 Schwangerschaftskonfliktberatung in Hamburg

21/15404 Antrag
Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020, Einzelplan 5: Innovative Ansätze in der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren fördern - Vereinsamung verhindern

21/15403 Antrag
Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020, Einzelplan 5 - Innovationen für die Pflege und für gesunde und aktive Quartiere nutzen

21/16388 Antrag
Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020, Einzelpläne 5 und 3.2 - Tierversuchsfreie Forschung stärken

21/15346 Antrag
Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020, Einzelplan 5 - Stabilität und Planbarkeit für die Aidshilfe Hamburg e.V.

21/15348 Antrag
Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020, Einzelpläne 5 & 9.2: Digitalisierung auch im Gesundheitsbereich fördern - eHealth vorantreiben

21/15347 Antrag
Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020, Einzelplan 5 - Kennzahlen für die politische Steuerung des Gesundheitsbereichs nutzen

21/15207 Antrag
Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020, Einzelplan 5.0, Aufgabenbereich 258, Produktgruppe 258.01 - Tierschutz voranbringen: Hamburg braucht eine/n hauptamtliche/n Tierschutzbeauftragte/n!

21/15194 Antrag
Haushaltsplan-Entwurf 2019/2020, Einzelplan 5 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, EP 3.1 Berufliche Ausbildung - Schulgeldfreiheit für alle Auszubildenden in den therapeutischen Gesundheitsberufen

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Ausschussberichte

 

 

21/15185 Ausschussbericht
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 21/13678: Krankenhausinvestitionsmittel - Siebzehnter Bericht - (Senatsmitteilung)

21/15108 Ausschussbericht
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 21/13843: Auf die Überholspur gegen HIV und AIDS - Hamburg soll der Fast-Track-Cities-Initiative beitreten (Antrag DIE LINKE)

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Bericht

 

 

21/14871 Bericht
Bürgerschaftliches Ersuchen vom 13. Juni 2018: "Entschließung zur Umsetzung der Resolution des 16. Parlamentsforums Südliche Ostsee Smart Specialisations - Smart Regions - intelligente Spezialisierungen von Regionen sowie deren Rolle und Beitrag zur dynamischen Entwicklung der Region der Südlichen Ostsee?" - Drucksache 21/13431

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Schriftliche Kleine Anfragen

 

 

21/15092 Schriftliche Kleine Anfrage
Investitionen in die Zukunft des Sports - Infrastrukturmaßnahmen in Sportstätten im Bürgerschaftswahlkreis Altona (Wahlkreis 3) seit 2011

21/15074 Schriftliche Kleine Anfrage
Prävention der Mutter-Kind-Transmission von HIV - Was tut Hamburg für HIV-positive Schwangere ohne Krankenversicherungsschutz?

21/15073 Schriftliche Kleine Anfrage
Nachfragen zur Kennzahl "Flächenbedarf pro Beschäftigten" in der Gesundheitsbehörde

21/15072 Schriftliche Kleine Anfrage
Wunschgroßeltern

21/15056 Schriftliche Kleine Anfrage
Schlaf-Kita

21/15050 Schriftliche Kleine Anfrage
Verhältnisse im Maßregelvollzug

21/15048 Schriftliche Kleine Anfrage
Polizeiliches Vorgehen wegen medizinischen Cannabis

21/15047 Schriftliche Kleine Anfrage
Stand der Umsetzungsvorbereitung des Teilhabchancengesetzes - Was geschieht mit den bisherigen öffentlich geförderten Beschäftigungen?

21/15008 Schriftliche Kleine Anfrage
Online-Therapie für psychisch Erkrankte am UKE

21/14979 Schriftliche Kleine Anfrage
Fachamt Eingliederungshilfe

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Tagesordnungen

 

 

11. bis 13. Dezember 2018, jeweils 13:30 Uhr
Bürgerschaftssitzungen

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Termine in Hamburg

 

Aktuelle Termine

 

 

Hier finden Sie die Veranstaltungen der TK-Landes­vertretung sowie Termine zu den Themen Sozial­politik, Kranken­versicherung und Gesund­heit aus dem Gesund­heitswesen.

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12. Dezember 2018, Forschungskolloquium Competence Center Gesundheit

 

 

Lebensqualität in der Pädiatrie: wie geht es Kindern mit einer chronischen Krankheit?, HAW Hamburg.

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