Seit der Erweiterung der Vorschriften durch den Gesetzgeber im Jahr 2004 dürfen neben Vertragsärzten auch Krankenhäuser, Heil- und Hilfsmittelerbringer, Rehabilitationseinrichtungen, Apotheker oder Kommunen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) betreiben. Doch wer Betreiber der Einrichtung ist, ist nicht immer offensichtlich.
Krankenhausträger etwa sind dazu übergegangen, Sitze von niedergelassenen Ärzten aufzukaufen und diese in Form von juristischen Personen des Gesellschaftsrechts weiter zu betreiben - oft im Konstrukt eines MVZ`s. Dabei verbleiben die Ärzte, die vormals als Niedergelassene in ihrer eigenen Praxis praktiziert haben, auch weiterhin als angestellte Ärzte im MVZ. Für Patienten ist diese Strukturveränderung nicht immer ersichtlich, da der neue Träger nicht verpflichtet ist auszuweisen, dass ein Patient nun Patient eines Krankenhauskonzerns ist.
Nach Beobachtung der gesundheitspolitischen Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Jennyfer Dutschke, steht am Praxiseingang auch nach dem Eigentümerwechsel häufig noch der Name des vormals niedergelassenen Arztes. Zugleich fehlen aber Hinweise auf den Eigentümer, in dessen Besitz sich die Praxis inzwischen tatsächlich befindet, berichtet die Welt.
Geht es nach dem Willen der Hamburger FDP, soll damit bald Schluss sein. Mit einem entsprechenden Antrag (Drucksache 21/18347), der vergangene Woche in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht wurde, will sie für mehr Transparenz sorgen, damit sich Patienten eine unabhängige Meinung bilden können.
(Quelle: Welt; Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drucksache 21/18347)
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