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Hamburg

Nr.1 | 11.01.2021

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Sehr geehrte Damen und Herren,

mit viel Hoffnung sind wir alle in das Jahr 2021 gestartet. Doch bereits in der ersten Woche mussten die aktuellen Regelungen im Lockdown nachgeschärft werden. Es bleibt zu hoffen, dass die neuen Regeln und der etwas holprige Impfstart bald einen Weg zurück in die alte Normalität ebnen.

Zum Jahresbeginn gibt es einige Änderungen im Gesundheitswesen. Ein zentrales Element ist sicherlich der Start der elektronischen Patientenakte (ePA). Wir sind davon überzeugt, dass der schrittweise Ausbau der Ver­netzung die Versorgung insgesamt qualitativ verbessern wird.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

Ihre Maren Puttfarcken
und das Team der TK-Landesvertretung Hamburg

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Corona-Pandemie: Schärfere Regelungen, Impfstart und angespannte Kliniksituation

 

 

Seit Freitag, dem 8. Januar 2021, gelten in Hamburg schärfere Kontakt-Regelungen und die neue Eindämmungsverordnung ist in Kraft getreten, zunächst befristet bis zum 31. Januar 2021. Darin wird unter anderem festgelegt, dass private Zusammenkünfte auf den eigenen Hausstand und maximal eine weitere Person begrenzt sind. Bereits vor den Weihnachtsfeiertagen wurde geregelt, dass Pflegeeinrichtungen nur nach einem nega­tiven Corona-Test besucht werden können. Die Stadt hat dafür Testzentren für Schnell­tests eingerichtet.

Auch das Hamburger Corona-Impfzentrum in den Hamburger Messehallen ist gestartet. In der Spitze können rund 7.000 Menschen täglich geimpft werden. Die gut 110.000 Hamburger über 80 Jahren sind dazu aufgerufen, einen Termin über die Hotline 116 117 oder online für die Impfung zu vereinbaren. Die Gesundheitsbehörde gebe aktuell aller­dings nur so viele Termine frei, wie Impfstoff vorhanden sei, so der NDR.

Nach Medienberichten ist die Lage in den Kliniken weiter angespannt. Die Anzahl der­jenigen, die aufgrund einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden, stagniert seit einigen Wochen auf hohem Niveau.

(Quelle: hamburg.de; NDR; TK)

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Dr. Baas im Interview

 

 

In einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland spricht TK-Vorstand Dr. Jens Baas zu den Themen GKV-Finanzen, Corona-Pandemie und Video-Sprechstunden.

(Quelle: Redaktionsnetzwerk Deutschland)

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Senat legt Haushaltsplanungen für die Jahre bis 2024 vor

 

 

Am 8. Januar hat der Senat den Entwurf für den Haushaltsplan 2021/2022 und den Finanzbericht 2020/2021 vorgelegt. Mit dem Finanzbericht stellt der Senat die Haushalts- und mittelfristige Finanzplanung für die Jahre bis 2024 dar und erläutert die Rahmen­bedingungen der Haushaltsplanung, die Grundlinien seiner Haushaltspolitik und sein Finanzkonzept. Aktuell bleibt die Finanzpolitik darauf ausgerichtet, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Covid-19-Pandemie bestmöglich abzumildern.

Anlass für die Vorlage der beiden Dokumente, so die Finanzbehörde, sind die Haushaltsberatungen in der Bürgerschaft, die in der kommenden Woche beginnen. Erstmals werde der aktuelle Haushaltsplan-Entwurf der Jahre 2021/2022 frei zugänglich auch digital zur Verfügung gestellt. Damit könnten auch die Produkt- und Investitions­planung sowie Kennzahlenwerte und die Planung der Vollzeitäquivalente nachvollzogen werden.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel sagte, dass Hamburg bei der Digitalisierung des Haushaltswesens bundesweit ganz vorn liege. "Alle Interessierten können mit dem 'Interaktiven Haushalt Hamburg' die Daten des Haushaltsplans der Freien und Hanse­stadt Hamburg online einsehen und auf Basis einer interaktiven Website durch Zahlen und deren Hintergründe navigieren."

Auch der aktuell gültige Haushaltsplan 2019/2020 ist online abrufbar.

(Quelle: Finanzbehörde; Hamburg1)

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Medienanstalt leitet Verfahren gegen Google zum Nationalen Gesundheitsportal ein

 

 

Am 17. Dezember hat die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein ein Verfahren gegen Google zu einem Gesundheitsportal des Bundes eingeleitet. Geprüft werden soll, ob durch eine prominente Darstellung des Gesundheitsportals bei einer Google-Suche andere journalistisch-redaktionelle Angebote aus dem Themenbereich Gesundheit diskriminiert werden.

Das Gesundheitsportal war am 1. September 2020 online gegangen. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 16 vom 7.9.2020.) Im November hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Vereinbarung mit Google präsentiert, wonach die Plattform Gesund.bund.de prominent in der Google-Suche hervorgehoben wird.

(Quelle: Ärzte Zeitung; Ärzteblatt; TK)

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Zweites Führungspositionen-Gesetz auf den Weg gebracht

 

 

Künftig sollen in den Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unter­nehmen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau und ein Mann sitzen. So sieht es der Entwurf für ein zweites Führungspositionen-Gesetz vor. Damit habe die Bundesregierung den Weg für mehr Frauen in Unternehmensvorständen frei gemacht, schreibt das Ärzteblatt. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sprach von einem "Meilenstein".

Für die Renten- und Unfallversicherungsträger, die Krankenkassen und die Bundes­agentur für Arbeit ist eine generelle Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen vorgesehen.

(Quelle: Ärzteblatt)

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Grüne fordern Gründung einer Patientenstiftung

 

 

Ende vergangenen Jahres hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit einem Antrag gefordert, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, der die Unabhängige Patientenberatung (UPD) grundsätzlich reformiert.

Im Kern fordern die GRÜNEN, dass die UPD künftig als Patientenstiftung organisiert wird, die unabhängig von Leistungserbringern, Kostenträgern und privaten Unternehmen ist. Die Stiftung soll von Patienten- und Verbraucherorganisation getragen werden. Die Fi­nanzierung sollte, statt wie bisher, aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen unab­hängig erfolgen. Auch sollten die Beratungsangebote der UPD künftig wieder mehr mit anderen regionalen Beratungsangeboten vernetzt werden.

Die GRÜNEN sind mit ihrer Kritik an der seit der letzten Ausschreibung im Jahr 2015 bestehenden Organisationsform als überwiegend "kommerzielles Callcenter" nicht allein. Unter anderem der wissenschaftliche Beirat der UPD und der Bundesrechnungshof hatten eine Neuaufstellung der UPD gefordert. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 23 vom 28.12.2020.)

(Quelle: Ärzteblatt; DS/25382; TK)

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Ausbildungsreform für medizinisch-technische Assistenzberufe

 

 

Am 15.12.2020 fand im Gesundheitsausschuss des Bundestags die Anhörung zum "Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze" (MTA-Reform-Gesetz) statt. Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Weiterentwicklung der Ausbildung für die medizinisch-technischen Fachberufe. Unter anderem soll künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt und das Schulgeld abgeschafft werden.

Insgesamt bewerteten die geladenen Sachverständigen die geplante Modernisierung der medizinisch-technischen Berufe grundsätzlich positiv, plädieren aber für einige Ergän­zungen und Änderungen. So begrüßte etwa der GKV-Spitzenverband die Abschaffung des Schulgeldes, lehnte die geplante Finanzierung zulasten der GKV aber ab, weil damit öffentliche Aufgaben durch die GKV quersubventioniert werden würden.

Die Novelle sieht auch eine Anpassung des Notfallsanitätergesetzes vor, um Notfall­sanitätern im Einsatz mehr Rechtssicherheit zu geben. Nach Ansicht von Experten ist die geplante Neuregelung unzureichend. Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) erklärte, die im Entwurf dargestellten Voraussetzungen seien unrealistisch und führten zu einer Verschlechterung der Abläufe im Einsatz. Patienten müssten länger auf eine Behandlung warten, da die Notfallsanitäter zunächst versuchen müssten, ihr Vor­gehen ärztlich abzusichern. Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht diesen Punkt kritisch.

(Quelle: BMG; GKV-Spitzenverband; TK)

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Versorgung

 

UKE im Gespräch als neuer Träger der Klinik Groß-Sand

 

 

Die Diskussion um die Zukunft des Wilhelmsburger Krankenhauses Groß-Sand hält an. (Wir berichteten zuletzt im Newsletter Nr. 16 vom 7.9.2020.) Nun ist auch eine Über­nahme durch das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) im Gespräch, berichtet der NDR. Ab Anfang dieses Jahres soll demnach eine Entscheidung getroffen werden.

(Quelle: NDR)

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G-BA beschließt drei Mindestmengen

 

 

Auf seiner Sitzung am 17.12.2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) unter anderem Beschlüsse zu drei Mindestmengen gefasst.

Bei der Versorgung von Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm müssen künftig an einem Standort 25 Frühchen pro Jahr versorgt werden, damit die Krankenhäuser die Leistungen erbringen dürfen. In diesem Zusammenhang wurde im G-BA diskutiert, dass die Fachliteratur und eine ergänzende, vom G-BA beauftragte Daten­analyse der Versorgung in Deutschland einen deutlichen Zusammenhang zwischen Qualität und Fallzahl nahe legen. Dies hätte auch eine höhere Mindestmenge gerecht­fertigt, so der GKV-Experte Horst Schuster, berichtet das Ärzteblatt über die Sitzung. Der Personalmangel limitiere aber gegenwärtig die weitere Anhebung der Mindestmenge.

Für die Zahl der Nierentransplantationen hat der G-BA die bisherige Mindestmenge von 25 Eingriffen pro Jahr und Standort des Krankenhauses bestätigt. Die geforderte Min­destmenge für Operationen an der Speiseröhre erhöhte der G-BA von jetzt 10 auf 26 Eingriffe pro Jahr und Krankenhausstandort.

(Quelle: Ärzteblatt; G-BA)

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G-BA erlaubt telemedizinische Betreuung von Patienten mit Herzinsuffizienz

 

 

Ebenfalls auf der Sitzung am 17. Dezember hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen wegweisenden Beschluss gefasst. Künftig gehört die lückenlose teleme­dizinische Betreuung von Patientinnen und Patienten mit einer fortgeschrittenen Herz­schwäche (Herzinsuffizienz) zum ambulanten Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen.

Der neue Versorgungsansatz basiert laut G-BA auf einer Kooperation zwischen teleme­dizinischen Zentren und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Vitalparamter der Herz­patienten werden dabei kontinuierlich erfasst. Abweichungen, zum Beispiel bei der Herz­funktion, können schnell erkannt und die Therapie daraufhin angepasst werden. Die di­rekte Therapieentscheidung liegt dabei grundsätzlich in der Hand der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Nur in besonderen Fällen oder außerhalb der Praxisöffnungszeiten würde durch das telemedizinische Zentrum die Versorgung abgesichert werden.

Die Studiendaten, die der G-BA für diese Entscheidung zugrunde gelegt hat, belegten die therapeutischen Vorteile für Patienten mit fortgeschrittener Herzschwäche.

(Quelle: G-BA)

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Leistungen der Pflegeversicherung sollten um fünf Prozent steigen

 

 

Alle drei Jahre erscheint der "Bericht der Bundesregierung über die Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung". Der neue Bericht ist lediglich eine halbe Seite lang und bezieht sich auf das vergangene Jahr. Darin wird deutlich, dass die Bundesregierung eine Steigerung der Leistungsbeträge in der Pflegeversicherung von fünf Prozent für angemessen hält. Weiterhin kündigt sie im Bericht an, "zeitnah über die Umsetzung der Dynamisierung" zu entscheiden.

(Quelle: Ärzteblatt)

 

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Information

Erstmalig hat die Soziale Pflegeversicherung im vergangenen Jahr einen Steuerzuschuss erhalten. In der Position "Soziale Pflegeversicherung: Finanzierung neu gestalten" macht die TK eine Reihe von Vorschlägen, wie eine nachhaltige Finanzierung aussehen könnte.

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Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz auf den Weg gebracht

 

 

Am 16. Dezember hat das Bundeskabinett "Spahns Resterampengesetz" auf den Weg gebracht, berichtet das Ärzteblatt. Im sogenannten Gesundheitsversorgungsweiter­entwicklungsgesetz (GVWG) soll eine Vielzahl von Aspekten im Gesundheitswesen neu geregelt werden.

Einer davon sind Regelungen zur Berufshaftpflichtversicherung von Leistungsanbietern, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 21 vom 16.11.2020.) Weiterhin soll in der ambulanten Notfallversorgung ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren eingeführt werden. Geplant ist zudem ein neues struk­turiertes Behandlungsprogramm (DMP) für die Behandlung von Adipositas sowie eine Förderung für die Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken. Auch Neuerungen in Sachen Qualität und Transparenz sind vorgesehen, zum Beispiel durch die Schärfung der Mindestmengen, eine Weiterentwicklung von Patientenbefragungen oder neue Qualitätsverträge.

(Quelle: Ärzteblatt; kma-online; TK)

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GBA-Innovationsausschuss empfiehlt, Projekt in die Regelversorgung zu überführen

 

 

Erstmalig hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) empfohlen, ein Innovationsfondsprojekt in die Regelversorgung zu überführen. In dem Projekt "Telenotarzt Bayern" unterstützt ein Telenotarzt aus der Ferne den Rettungsdienst in ländlichen Regionen während der Einsätze. Der Ergebnisbericht und der Evaluations­bericht können auf den Seiten des G-BA abgerufen werden.

"Der Ansatz des Telenotarzt-Konzepts zur Optimierung der Notfallrettung in struktur­schwachen Gegenden sollte aus unserer Sicht in die Regelversorgung übernommen werden", so Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses beim G-BA. So habe das Bundesland Bayern bereits eine bayernweite Einführung beschlossen. Auch Nordrhein-Westfalen sei interessiert.

(Quelle: G-BA; Ärzte Zeitung)

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Hamburger Zahl

 

 

Im vergangenen Jahr kamen in Hamburger Geburtskliniken und in den Geburtshäusern 24.705 Kinder zur Welt. Wie im Vorjahr meldeten fünf Hamburger Krankenhäuser jeweils mehr als 3.000 Geburten.

(Quelle: Sozialbehörde)

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Zur Sache

 

Projekt zur Stress- und Trauma-Prävention

 

 

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) hat das Projekt "Stress- und Traumaprävention für Pflegekräfte" ins Leben gerufen. Eines von vier Projekten, die seit 2019 aus dem Gesundheitsmanagement der TK unterstützt werden.

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Bürgerschaft

 

Parlament

 

 

Wer interessante Daten und Informationen über die Hamburger Gesundheitsversorgung, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen oder andere sozial-politische Themen sucht, findet diese in der Hamburger Parlamentsdatenbank. In den vergangenen Wochen wurden einige interessante Bürgerschaftsdrucksachen veröffentlicht.

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Anträge

 

 

22/2673 Antrag
Barrierefreiheit an Hamburger Krankenhäusern umfassend ausbauen

22/2651 Antrag
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22/2602 Antrag
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22/2577 Antrag
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Ausschussbericht

 

 

22/2479 Ausschussbericht
Bericht des Ausschusses für Gleichstellung und Antidiskriminierung zum Thema "Vorstellung von Herrn Raule, Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" (Selbstbefassung gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft)

 

Schriftliche Kleine Anfragen

 

 

22/2663 Schriftliche Kleine Anfrage
Wie gut sind die Intensivstationen auf steigende Patienten-/-innenzahlen vorbereitet? (II)

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Tagesordnungen

 

 

Mittwoch, 13. Januar 2021, 13:30 Uhr
Bürgerschaftssitzung

 

Termine in Hamburg

 

Aktuelle Termine

 

 

Hier finden Sie die Veranstaltungen der TK-Landes­vertretung sowie Termine zu den Themen Sozial­politik, Kranken­versicherung und Gesund­heit aus dem Gesund­heitswesen.

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21. Oktober 2020 - 27. Januar 2021

 

 

CCG Ringvorlesung, Aktuelle Gesundheitspolitik: Gesetze für die Praxis?

 

19. Januar 2021

 

 

Regionalkonferenz "Gesund und aktiv älter werden" der HAG in Kooperation mit der BZgA und der Hamburger Sozialbehörde.