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Hamburg

Nr.09 | 20.05.2019

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Digitalisierung im deutschen Gesund­heits­wesen schreitet voran: Gesund­heits­minister Jens Spahn hat das Digitale Versorgungs-Gesetz auf den Weg gebracht, die TK-Gesund­heitsakte TK-Safe läuft seit heute im Live-Betrieb, und die Hamburger Feuerwehr startet ihr digitales Einsatz­dokumentations­system NIDA.

Dies und weitere Themen, darunter, warum das "Volks­begehren gegen den Pflege­notstand" scheiterte, wer Gewinner des Lohfert-Preises 2019 ist und warum der Hamburger Rettungs­dienst kritisiert wird, lesen Sie in unserem Newsletter. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

Ihre Maren Puttfarcken
und das Team der TK-Landesvertretung Hamburg

News

Aufzählung

Urteil Volksbegehren Pflege

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Rettungs­dienst­gesetz

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Lohfert-Preis 2019

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Hebammen

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DVG

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Gesundheitssystem in Dänemark

Versorgung

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TSVG

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Digitaler Rettungsdienst

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Rettungsdienst

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Asklepios digitalisiert

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TK-Safe

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E-Rezept

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Hamburger Zahl

Zur Sache

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Dr. Pedram Emami

Bürgerschaft

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Parlament

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Antrag

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Ausschussprotokoll

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Kleine Anfragen

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Tagesordnungen

Termine in Hamburg

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Termine

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Selbsthilfe

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Impfkonferenz

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ambulanten Pflege

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Krankenhaustag 2019

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HAG

Aktuelles aus der Gesundheitsmetropole

News

 

"Volksbegehren gegen den Pflegenotstand" ist unzulässig

 

 

Das "Volksbegehren gegen den Pflegenotstand - für ein Hamburger Gesetz für mehr Personal und gute Versorgung im Krankenhaus" darf nicht durchgeführt werden. Dieses Urteil hat das Hamburgische Verfassungs­gericht am 7. Mai verkündet (wir berichteten im Newsletter Nr. 8 vom 6. Mai 2019 über die anstehende Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts).

Als Grund nannte Gerichts­präsident Friedrich-Joachim Mehmel die zweimalige Überarbeitung des Antrags, der damit die Grenzen der Zulässigkeit eines Volksbegehrens nicht wahre. Die Entscheidung des neunköpfigen Gerichts fiel einstimmig. Darüber hinaus verstoße der Gesetzentwurf der Volksinitiative, die durch eine Änderung des Hamburger Krankenhausgesetzes mehr Pflege- und Reinigungs­personal sowie eine bessere Pflege­qualität durchsetzen wollte, auch gegen das Koppelungs­verbot, sagte Mehmel.

Die Initiatoren bezeichneten das höchstrichterliche Urteil als "Schlag ins Gesicht der Bevölkerung und der im Pflege­bereich Tätigen". Der Leiter der Senatskanzlei, Jörn Pörksen, hingegen sah den Senat in seiner Rechts­auffassung bestätigt. Es sei im Verfahren weniger um inhaltliche als um rechtliche Fragen zur Volks­gesetz­gebung gegangen.

(Quelle: justizPortal; NDR; Ärzteblatt; TK)

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Experten­anhörung zum Rettungs­dienst­gesetz

 

 

Der Hamburger Senat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rettungs­dienstes Ende Februar 2019 in den Innen­ausschuss überwiesen (wir berichteten im Newsletter Nr. 05 vom 11. März 2019).

Am 7. Mai 2019 befasste sich der zuständige Innen­ausschuss mit dem Gesetz­entwurf. Alle Beteiligten waren sich einig, dass es zum Entwurf eine Experten­anhörung geben solle. Diskutiert wird nun am 6. Juni dieses Jahres.

(Quelle: Hamburger Bürgerschaft; TK)

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"Mehr Zeit für den Patienten - digitale Konzepte zur Entlastung der Pflege"

 

 

Das Thema der Ausschreibung für den diesjährigen Lohfert-Preises lautete: "Mehr Zeit für den Patienten - digitale Konzepte zur Entlastung der Pflege".

Erhalten wird ihn das Allgemeine Krankenhaus der Stadt Wien für sein Projekt "Vereinfachung und Vereinheitlichung der stationären Pflege­dokumentation". Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert. Er steht unter der Schirmherrschaft der Hamburger Gesund­heits­senatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Die Preis­verleihung und Vorstellung des Preisträgers findet am 17. September 2019 im Rahmen des Gesundheits­wirtschafts­kongresses in Hamburg statt.

Die Christoph Lohfert Stiftung setzt sich für Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung ein. Ihr Ziel ist es, Methoden und Projekte in der Medizin zu unterstützen, die den Menschen, seine Bedürfnisse und Interessen in den Mittelpunkt des medizinischen Handelns rücken. Seit sieben Jahren unterstützt die Stiftung mit dem Lohfert-Preis Projekte, die nachweislich die Kommunikations- und Organisations­strukturen in Kranken­häusern verbessern.

(Quelle: KMA; Christoph Lohfert Stiftung)

 

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Information

Gesundheitwirtschaftkongress 2018: Vom 19. bis zum 20. September 2018 fand der 14. Gesund­heits­wirtschafts­kongress im Grand Elysée Hotel in Hamburg statt. Wie in jedem Jahr war die TK-Landesvertretung Hamburg Partner des Gesund­heits­wirtschafts­kongresses.

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Reform der Hebammenausbildung: Einführung des dualen Studiums für Geburtshelfer

 

 

Die Bundesregierung hat die Reform der Hebammen-Ausbildung auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett beschloss am 15. Mai den Entwurf des Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuches (Hebammenreformgesetz, HebRefG) und damit die Einführung eines dualen Studiums für die Geburtshelfer. Hebammen werden bisher an speziellen Schulen ausgebildet. Künftig sollen ein Studium und eine praktische Ausbildung miteinander kombiniert werden.

Das duale Studium soll sechs bis acht Semester dauern und mit einem Bachelor sowie einer staatlichen Prüfung enden. Der Abschluss wird Voraussetzung dafür sein, die Berufs­bezeichnung Hebamme zu führen. Während der gesamten Ausbildungs­zeit sollen die angehenden Hebammen bezahlt werden.

Für das duale Studium sollen zwölf Jahre Schul­aus­bildung erforderlich sein oder aber die abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf.

Der Gesetz­entwurf sieht außerdem neue Regelungen bezüglich der Kosten­erstattung der Reisekosten von pflege­bedürftigen Menschen durch die Kranken- und Pflege­kassen vor. Die Regelung betrifft pflegende Angehörige, die Pflege­bedürftige zu einer stationären medizinischen Rehabilitation begleiten.

Als nächstes wird sich der Bundestag mit dem Entwurf befassen. Auch der Bundes­rat muss zustimmen. Mit dem Gesetz wird auch eine EU-Richtlinie umgesetzt, es soll Anfang Januar 2020 in Kraft treten.

(Quelle: SWR; Handelsblatt; Zeit; BMG)

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Digitale Versorgung-Gesetz

 

 

Am 15. Mai hat das Bundes­gesundheits­ministerium (BMG) den Referenten­entwurf für ein "Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation" (Digitale Versorgung-Gesetz - DVG) verabschiedet. Das Digitalisierungs­gesetz war schon lange zuvor angekündigt worden.

Bundes­gesund­heits­minister Jens Spahn will mit dem Gesetz die digitale Transformation des Gesund­heits­wesens beschleunigen, nachdem die Entwicklung der elektronischen Gesund­heits­karte (eGK) und der Ausbau der Telematik­infrastruktur (TI) in den vergangenen 15 Jahren von mäßigen Fortschritten gekennzeichnet war.

Die wichtigsten Inhalte des Digitale-Versorgung-Gesetzes:

Patienten sollen einen Anspruch darauf haben, dass Ärzte - auch in Kranken­häusern - ihre Arztdaten in die elektronischen Patienten­akte eingeben. Bislang sind die Kranken­kassen dazu verpflichtet, spätestens ab 2021 ihren Versicherten eine elektronische Patienten­akte anzubieten. Darin sollen auch der Impfausweis und der Mutterpass gespeichert werden können.

Kranken­häuser sollen bis März 2021 dazu verpflichtet werden, sich an die Telematik-Infrastruktur anschließen zu lassen. Auch Reha-Kliniken sollen die Möglichkeit dazu bekommen. Die Ausstattungs- und Betriebskosten für die freiwillige Anbindung werden erstattet.

Ärzte sollen ihren Patienten künftig digitale Gesund­heits­anwendungen verschreiben können. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen diese neuen Anwendungen vorläufig ein Jahr lang erstatten. In dieser Zeit muss der Hersteller den Nutzen nachweisen und anschließend mit dem GKV-Spitzen­verband den Preis verhandeln.

Das Angebot von Videosprechstunden soll zudem erleichtert und Telekonsile sektoren­übergreifend ermöglicht werden. Die Leistung soll extrabudgetär vergütet werden.

Geplant ist auch, in Pilotprojekten eine elektronische Heil- und Hilfsmittel­verordnung zu testen, um herauszufinden, wie diese digital gespeichert und elektronisch an den Therapeuten übermittelt werden können.

Damit der elektronische Arztbrief attraktiver wird, soll der Versand von Arztbriefen per Fax deutlich schlechter bezahlt werden. Ärzte, die sich nicht an digitaler Patienten­versorgung beteiligen, drohen ab März 2020 Honorar­kürzungen um 2,5 Prozent. Zudem ist geplant, den Innovations­fonds bis 2024 zu verlängern und mit 200 Millionen Euro fortzuführen.

(Quelle: Ärzteblatt; BMG; Handelsblatt; Ärzte Zeitung)

 

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Information

Digitalgesetz bringt große Fortschritte für Telemedizin:

Ein neuer Gesetzentwurf schafft wichtige Regeln für unsere künftige Gesundheitsversorgung, mit den Interessen der Patienten und neuen Technologien im Fokus. Gerade beim Thema Telemedizin ist ein Schub dringend notwendig, sagt TK-Politikchef Volker Möws.

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Über den Tellerrand geschaut: So geht Gesundheitsversorgung auf Dänisch

 

 

Wie funktioniert das Gesund­heitssystem in Dänemark? Können wir von unseren Nachbarn etwas lernen? Diese Fragen hat sich eine kleine Delegation von TKlern unter Führung von Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK, gestellt und das Gesund­heits­system der Dänen näher unter die Lupe genommen, mit dabei war auch Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg.

Schließlich sind die Dänen, gerade in Bezug auf die Digitalisierung, in vielerlei Hinsicht weiter als wir Deutschen. Auf der Agenda standen unter anderem ein Besuch im Lillebaelt-Krankenhaus, beim Chef-Entwickler des dänischen Gesundheitsportals "sunhed.dk" und ein Einblick in die Notfall­versorgung der Skandinavier. Eindrücke und Fotos der Reise gibt es auf Twitter.

(Quelle: TK)

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Versorgung

 

TSVG in Kraft getreten

 

 

Am 11. Mai ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten. Mit dem Vorhaben sorgt der Gesetzgeber in erster Linie dafür, dass GKV-Versicherte schneller an Arzttermine kommen. Aber auch für Apotheker bringt das Gesetz einige wichtige Regelungen mit sich: Beispielsweise werden die Impfstoff­versorgung und -vergütung neu geregelt. Außerdem ist das Fixhonorar der Großhändler ab sofort für Rabatte gesperrt.

"Gesetzlich Versicherte warten zu oft zu lange auf Arzttermine. Das wollen wir ändern. Und zwar zusammen mit den Ärzten", sagte Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn.

Ein Kernpunkt des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen zu zentralen Anlaufstellen für Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar sein und bis Januar 2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt werden. Parallel dazu wird das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte erhöht. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Die Bedarfs­planungs-Richtlinie soll durch den Gemeinsamen Bundes­ausschuss (G-BA) zügig angepasst werden. Die Frist für die Überprüfung durch den G-BA wurde auf den 1. Juli 2019 festgesetzt. Darüber hinaus werden die Kompetenzen des G-BA weiterentwickelt, damit die vorhandenen Versorgungs­bedarfe noch besser abgebildet werden können.

Außerdem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen Kranken­versicherung um zusätzliche Angebote erweitert. Die Kranken­kassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten spätestens ab 2021 elektronische Patienten­akten anzubieten.

(Quelle: BMG; Ärzteblatt)

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Digitaler Rettungsdienst

 

 

Die Hamburger Feuerwehr führt ein elektronisches Einsatz­berichts­wesen ein. Am 16. Mai wurde das neue digitale System (NIDA) im Beisein von Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) und Feuerwehrchef Dr. Christian Schwarz in der Feuerwehr-Akademie Hamburg vorgestellt. Ende des vergangenen Jahres waren das System und die dazugehörigen Tablets in einem zweimonatigen Pilotbetrieb an der Feuerwache Rotherbaum getestet worden.

Künftig sollen alle Rettungs­fahrzeuge der Feuerwehr Hamburg mithilfe vonTablets Informationen schon vor dem Eintreffen an Einsatz­stelle zur Verfügung stehen. Zurzeit sind etwa 50 Fahrzeuge damit ausgestattet. Mit der Digitalisierung soll auch die fehlerfreie und zeitverkürzte Daten­übertragung zwischen Einsatzkräften und mitwirkenden Kranken­häusern sichergestellt werden. Alle Dokumentationen und Abrechnungen der Einsätze sollen digital erfolgen. Bisher wurden zum Beispiel die Einsatz­dokumentationen manuell erstellt und dann in der EDV erfasst.

Die Ausstattung der eingebundenen Bundeswehr-Rettungsmittel soll 2020 erfolgen und die Hilfsorganisationen sollen nach der laufenden Aus­schreibung ans digitale System angeschlossen werden.

"Aus unserer Sicht ist das ein Meilenstein für die Digitalisierung bei der Feuerwehr Hamburg", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg. "Durch die digitale Einsatz­dokumentation werden die Hamburger Retter von unnötigen Doppel­erfassungen entlastet und können sich besser auf ihre Kerntätigkeit konzentrieren."

"Eine passgenaue Versorgung im Notfall braucht auch einen digitalen Nachweis über die verfügbaren Behandlungs­kapazitäten und ein Qualitäts­management. Mit dem neuen digitalen System haben wir in Hamburg nun die Basis, um die weiteren Schritte anzugehen", so Puttfarcken weiter.

(Quelle; Feuerwehr Hamburg; NDR; Hamburger Abendblatt; TK)

 

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Zur Person

Lange war die Novellierung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes (HmbRDG) auf Eis gelegt. Nun nimmt sie wieder Fahrt auf. Der Hamburger Senat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rettungsdienstes Ende Februar 2019 beschlossen. Aktuell befindet es sich in der parlarmentarischen Beratung.

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Rettungsdienst Jahresbilanz 2018

 

 

Am 15. Mai stellte die Feuerwehr Hamburg mit Innensenator Andy Grote, Feuer­wehr­chef Dr. Christian Schwarz und dem Chef der Freiwilligen Feuer­wehren, Andre Wronski, auf einer Pressekonferenz die Jahresbilanz der Feuerwehr 2018 vor.

Die Hamburger Retter rückten im vergangenen Jahr insgesamt 287.743 Mal aus - 771 Mal weniger als im Jahr 2017. Darunter waren 12.257 Feuer-Meldungen, 22.318 Technische Hilfe­leistungen und 253.168 Rettungs­dienst-Einsätze. Die Zahl der Brandtoten stieg auf 14 (+2), 344 Menschen wurden bei Bränden verletzt.

Grote erklärte, dass die Feuerwehr in den kommenden Jahren deutlich mehr Personal bekommen werde. Bereits im vergangenen Jahr sei die Zahl der Beschäftigten um 130 gestiegen. 2018 sei zudem mit der dualen Ausbildung zum Berufs­feuerwehrmann erstmals der direkte Einstieg für Schulabgänger in den Feuer­wehr­beruf geschaffen worden. Grote sprach von einer "wichtigen Weichenstellung zur Nachwuchs­gewinnung".

in der Bürger­schaft kritisierte die CDU-Fraktion angesichts des Jahresberichts, dass Menschen "insbesondere in den äußeren Stadtteilen" länger auf die Feuerwehr warten müssten, als die Fristen vorgeben würden. Sie fordert, dass mehr Wachen eingerichtet und Feuerwehr­beamte ausgebildet werden müssten (wir berichteten im Newsletter Nr. 08 vom 6. Mai 2019, wo Hamburger am längsten auf Hilfe warten).

Auch die FDP-Fraktion kritisiert, dass angesichts der derzeitigen Nicht-Erfüllung bei den vorgesehenen Eintreffzeiten der Rettungs­kräfte der Senat dringend nachbessern müsse. Alle Maßnahmen und Versprechungen hätten bisher zu keiner Umkehr geführt.

"Die Feuerwehr Hamburg verzeichnet seit Jahren steigende Einsatzzahlen. Seit Jahren kämpft man dagegen mit mehr Rettungs­mitteln an. Doch wie sich zeigt, sorgt ein Mehr an Rettungswagen nicht zwangsläufig für eine bessere Versorgung oder eine Entlastung bei den Rettungs­kräften", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg.

"Was wir brauchen, ist keine Insellösung im Rettungs­dienst, sondern eine Lösung für die Notfall­versorgung insgesamt. Deshalb fordern wir eine koordinierte Notfall­versorgung, um die unterschiedlichen Bereiche der Notfall­versorgung zusammenzuführen. So könnten Patienten in die für sie richtige Versorgungsstufe geführt und der Rettungs­dienst und die Notauf­nahmen entlastet werden", so Puttfarcken weiter.

(Quelle: Feuerwehr Hamburg; Welt; NDR; TK)

 

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Zur Person

Auf der TK-Fachdiskussion "Zur Sache - Koordinierte Notfallversorgung" diskutierten Experten über die notwendige Reform der Notfall­versorgung.

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Asklepios steckt bis zu 500 Millionen Euro in die Digitalisierung

 

 

Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA hat den Wandel zum digitalen, integrierten Gesundheitskonzern eingeleitet.

Bis zu 500 Millionen Euro sollen dazu bis 2024 in eine Digitalisierungs­strategie investiert werden. Damit will Asklepios die Digitalisierung des Gesund­heits­wesens maßgeblich mit vorantreiben. "Klinikbetreiber müssen heutzutage in einem Umfeld agieren, das geprägt ist durch Bürokratisierung und Unterfinanzierung. Mit der Vision ‚Digital Healthy Near‘ hat Asklepios eine starke, langfristige Antwort auf diese Heraus­forderungen formuliert", sagt Kai Hankeln, CEO des Asklepios Konzerns.

(Quelle: Asklepios; ÄrzteZeitung)

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TK-Safe seit heute im Live-Betrieb

 

 

Die elektronische Gesundheitsakte "TK-Safe", die die TK gemeinsam mit IBM entwickelt hat, befindet sich seit heute im Live-Betrieb. Nach einem erfolgreichen Betatest mit 160.000 Nutzern können nun alle 10,4 Millionen TK-Versicherte deutschlandweit TK-Safe nutzen. In Hamburg sind knapp 460.000 Menschen bei der TK versichert.

TK-Safe ist ein digitaler Datentresor, auf den der Versicherte überall und jederzeit über die TK-App zugreifen kann. In der Gesund­heitsakte werden beispielsweise Impfungen, verordnete Medikamente, Diagnosen oder Röntgenbilder strukturiert und in Timeline-Optik gespeichert. Das Besondere: Die Versicherten starten bei TK-Safe auf Wunsch mit einer gefüllten Akte.

Seit Beginn sind die Kliniken der Agaplesion gAG an TK-Safe angebunden, darunter auch das Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg. "Wir freuen uns, dass mit dem Diakonieklinikum Hamburg ein wichtiger Player von Anfang an dabei war. Unsere Versicherten können ihre Entlass­dokumente auf Wunsch aus der Krankenhaus-Software direkt in ihren persönlichen TK-Safe übertragen bekommen. Das ist schneller, einfacher und transparenter", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg.

(Quelle:TK)

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Digitalisierung im Gesundheitswesen

 

 

Die TK startete im Januar 2019 ein Pilotprojekt zum elektronischen Rezept (E-Rezept) in Hamburg-Wandsbek. TK-Versicherte können sich in der teilnehmenden Praxis in das Projekt einschreiben und ihre Verordnungen über das Smartphone in der Apotheke einlösen. Welche Vorteile das E-Rezept für Patienten, Ärzte und Apotheker hat, ob es sich bewährt und technisch umsetzbar ist, soll die 18-monatige Pilot­phase zeigen.

Anna Schultheiß ist bei der TK versichert und eine der ersten Nutzerinnen des TK-Pilotprojekts zum E-Rezept in Hamburg-Wandsbek. "Für mich ist es wesentlich einfacher, ich nutze sowieso jeden Tag in allen möglichen Situationen mein Smartphone und habe es immer dabei. Da ist es nur konsequent, dass ich auch das E-Rezept nutze", sagt die Patientin des Diabetes Zentrums Wandsbek dem Fernsehsender 3sat.

Und so funktioniert das E-Rezept: Die Ärzte des "Diabetes Zentrum Wandsbek" stellen das elektronische Rezept aus. Im Anschluss lösen TK-Versicherte das E-Rezept unkompliziert auf dem Smartphone über die App "Lifetime" in der Priv. Adler Apotheke in Wandsbek ein. Damit sparen sie sich die herkömmliche Verordnung auf dem Papier. Das sei endlich ein Schritt in die richtige Richtung, findet Hamburgs Gesund­heits­senatorin Cornelia Prüfer-Storcks, ebenfalls im Fernsehbeitrag. Deutschland hinke im internationalen Vergleich bei der Digitalisierung im Gesund­heits­wesen hinterher.

Auch die Krankschreibung ohne Papier testet die TK derzeit in einem Pilotprojekt. Seit Beginn im September 2017 haben 93 Ärzte in Hamburg rund 6.155 Atteste digital an die TK versandt. Seit Juli 2018 hat die TK das Pilotprojekt erweitert und ermöglicht zusätzlich die digitale Übermittlung der Krankmeldung an den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muss sich so nur noch mündlich krankmelden. Die eAU wurde seitdem insgesamt etwa 600 Mal vom Arbeitgeber angefragt. "Unser Ziel ist es, auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform künftig komplett zu verzichten", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg.

Digitalisierung müsste in Deutschland jetzt endlich zur Anwendung gebracht werden, so Hamburgs Gesund­heits­senatorin in der Sendung nano von 3sat. Ansonsten würden viele Chancen für eine bessere und sicherere Patienten­versorgung vergeben.

(Quelle: 3sat; ZDF; TK)

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Zahl aus der Gesundheitsmetropole

 

 

Für Schleswig-Holstein und Hamburg wurden im vergangenen Jahr 235 (rund 26 Prozent) Behandlungs­fehler durch Gutachter des Medizinischen Dienstes der Kranken­versicherung Nord bestätigt. Damit bestätigten die Gutachter mehr Verdachts­fälle als 2017 (168 Fälle/20,7 Prozent).

(Quelle: MDK-Nord; Hamburg.de)

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Zur Sache

 

Zur Sache

 

 

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung, und andere Meinungs­bildner aus Gesund­heits­wesen, Politik und Wissen­schaft äußern sich alle vierzehn Tage zu aktuellen Themen der Gesund­heits­politik und Versorgung in unserer Rubrik "Zur Sache".

Im aktuellen "Zur Sache" haben wir Dr. Pedram Emami - seit dem 10. Dezember 2018 Präsident der Hamburger Ärzte­kammer - gefragt, welche Themen er als nächstes anpacken möchte.

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Bürgerschaft

 

Parlament

 

 

Wer interessante Daten und Informationen über die Hamburger Gesund­heits­versorgung, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen oder andere sozial­politische Themen sucht, findet diese in der Hamburger Parlamentsdatenbank. In den vergangenen Wochen wurden einige in­te­r­es­sante Bürgerschaftsdrucksachen veröffentlicht.

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Antrag

 

 

21/17140 Antrag
Medizinische Versorgung in allen Lebenslagen sichern - Lücken bei der Krankenversorgung für Obdachlose schließen

21/17127 Antrag
Mit dem Rad zur Arbeit - Dienstfahrräder im öffentlichen Dienst ermöglichen

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Ausschussprotokoll

 

 

21/35 Ausschussprotokoll
Protokoll der öffentlichen Sitzung des Innenausschusses

21/32 Ausschussprotokoll
Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses

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Schriftliche Kleine Anfragen

 

 

21/17059 Schriftliche Kleine Anfrage
Todesfall eines Psychiatrie-Patienten im UKE - Wie ist der aktuelle Stand?

21/17081 Schriftliche Kleine Anfrage
Verbot von Konversionstherapien, Änderungsantrag im Gesundheitsausschuss des Bundesrats - Sollen

21/17080 Schriftliche Kleine Anfrage
Tod eines Psychiatriepatienten im UKE

21/17112 Schriftliche Kleine Anfrage
Tod eines Psychiatriepatienten im UKE (II)

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Tagesordnungen

 

 

Mittwoch, 22. Mai 2019, 13.30 Uhr
Bürgerschaftssitzung

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Termine in Hamburg

 

Aktuelle Termine

 

 

Hier finden Sie die Veranstaltungen der TK-Landes­vertretung sowie Termine zu den Themen Sozial­politik, Kranken­versicherung und Gesund­heit aus dem Gesund­heitswesen.

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20. bis 27. Mai 2019 - Aktionswoche Selbsthilfe in Hamburg

 

 

Einblick in die Selbsthilfe, von Kunst und Kultur über Sport, Bewegung und Entspannung, Themen der jungen Selbsthilfe über klassische Selbsthilfethemen, Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V..

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23. bis 24. Mai 2019 - 6. Nationale Impfkonferenz

 

 

Impfstrategien im Kontext internationaler Herausforderungen, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend Familie und Senioren Schleswig-Holstein, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg

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24. Mai 2019 - Interkulturelle Öffnung in der ambulanten Pflege

 

 

Interkulturelle Öffnung in der ambulanten Pflege. Europäische Perspektive, aktueller Stand in Deutschland und zukünftige Herausforderungen, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.

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13. Juni 2019 - Hamburger Krankenhaustag 2019

 

 

Arbeitsplatz Krankenhaus - weg vom Schreibtisch, hin zu den Patienten!, HKG.

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20. Juni 2019 - HAG Jahrestagung 2019

 

 

HAG-Jahrestagung 2019: Die Summe aller Teile ist mehr als ein Ganzes, Gesundheitsförderung und Prävention als integrale Bestandteile der Gesundheitsversorgung, Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.

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