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Hamburg

Nr.14 | 11.08.2020

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Hitze hat Hamburg fest im Griff. Derweil kehren viele Urlauber in die Hansestadt zurück. Hamburgs Gesundheits­senatorin Melanie Leonhard regt eine Überprüfung der aktuellen Strategie für Rückkehrer aus Risikogebieten an und fordert für sie eine obligatorische Quarantäne von sieben Tagen.

Auch in diesem Newsletter drehen sich viele Themen um die Corona-Pandemie: Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg plant Infektpraxen für Kinder, die Corona-Testpflicht greift seit dem Wochenende und Professor Dr. Wolfgang Greiner gibt im Interview einen Ausblick, welchen Einfluss die Corona-Pandemie auf die GKV-Finanzen hat.

Dies und mehr lesen Sie in unserem aktuellen Newsletter.

Ihre Maren Puttfarcken
und das Team der TK-Landesvertretung Hamburg

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Aktuelles aus der Gesundheitsmetropole

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BMG: Zukunftsprogramm Krankenhäuser gekoppelt an Digitalisierung

 

 

Am 6. August hat das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf für ein Zukunfts­programm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG) vorgelegt. Damit soll vor allem die im Juni mit dem Konjunkturpaket der Bundesregierung beschlossene Investitionshilfe für Krankenhäuser umgesetzt werden. (Wir berichteten über den Beschluss der Bundesregierung im Newsletter Nr. 11 vom 15.6.2020.) Der Förderschwerpunkt liegt bei der digitalen Ausstattung der Krankenhäuser.

Hierfür soll ein neuer Krankenhaus­zukunftsfonds beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) geschaffen werden, der mit 3 Milliarden Euro aus der Liquiditäts­reserve des Gesundheits­fonds vorfinanziert wird. Krankenhäuser können bei den Bundesländern Mittel aus dem Fonds für einzelne Projekte beantragen. Die Bundesländer entscheiden, welche Krankenhäuser Gelder erhalten.

Voraussetzung für eine Förderung aus dem Fonds ist, dass mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten vom Land oder vom antragstellenden Träger ko-finanziert werden. Zudem müssen mindestens 15 Prozent der für eine Förderung beantragten Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der eigenen IT-Sicherheit investiert werden, berichtet das Handelsblatt. Darüber hinaus sollen Kliniken dafür sorgen, dass ihre digitalen Dienste über einheitliche Standards verfügen und gewährleisten, dass die Daten in die elektronische Patientenakte übertragen werden können.

(Quelle: Ärzteblatt; Handelsblatt; TK)

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Corona-Testpflicht beschlossen

 

 

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Testpflichtverordnung für Einreisende aus Risikogebieten beschlossen. Sie gilt seit dem 8. August 2020. Bereits seit dem 1. August können sich alle Rückkehrer aus dem Ausland freiwillig auf das Coronavirus testen lassen.

In Hamburg hat für die Umsetzung der Verordnung Ende Juli ein Corona-Testzentrum am Hamburger Flughafen den Betrieb aufgenommen. Es wird von der Stadt Hamburg gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz betrieben.

Darüber hinaus hat die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg drei weitere Testzentren für Urlaubsrückkehrer eingerichtet. So kann man sich an den Notfall-Praxen in Farmsen und Altona testen lassen. Ebenso soll in der Nähe vom Hauptbahnhof ein Test-Zentrum entstehen.

Gesetzliche Krankenkassen, Vertragsärzte und -zahnärzte in Hamburg üben Kritik an der Kostenverteilung der Corona-Pandemie. Sie fordern, dass sich die private Kranken­versicherung (PKV) stärker beteiligen muss. Insbesondere kritisieren sie, dass bislang allein die gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber den weitaus größten Teil der Gesundheitskosten stemmen müssten.

(Quelle: BMG; Welt Hamburg; Ärzte Zeitung; vdek Hamburg; TK)

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Zi: Erste Hinweise auf das Leistungsgeschehen in den Arztpraxen in Corona-Zeiten

 

 

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung Deutschland (Zi) will herausfinden, welche Auswirkungen die COVID-19-Pandemie auf das Leistungs­geschehen der Arztpraxen insbesondere während der "Expansionsphase" der Pandemie hatte bzw. hat. Bisher liege keine entsprechende bundesweite Daten­auswertung vor, so das Zi.

Für einen ersten Trendbericht hat das Zi Frühinformationen aus den Abrechnungs­daten des 1. Quartals 2020 von 14 der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten und ausgewertet (Daten aus Hamburg waren nicht dabei). Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, wie sich die Fallzahlen und die Anzahl der abrechnenden Ärzte sowie die Häufigkeiten bestimmter Leistungs­kategorien im Vergleich zum Vorjahres­zeitraum verändert haben. Die Ergebnisse wurden am 27. Juli auf einer Pressekonferenz vom Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, vorgestellt.

(Quelle: Zi; medical-tribune)

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Versorgungsverbesserungsgesetz

 

 

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz) vorgelegt. Teil des Gesetzes sind unter anderem erweiterte Möglichkeiten für Selektiv­verträge. Die neu geplanten Regelungen zielen darauf ab, die Spielräume für die Vertrags­partner zu erweitern und zugleich regionale Bedürfnisse besser zu berücksichtigen. Letzteres hatte der Bundesrat von der Bundesregierung gefordert. Derzeit ermöglichen die Regelungen zu Selektivverträgen nur in engen Grenzen Vernetzungen über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hinaus.

Ebenso sollen Versorgungsinnovationen besser gefördert werden. Die Krankenkassen sollen die Möglichkeit erhalten, die durch den Innovationsfonds geförderten Projekte auf freiwilliger Basis weiterzuführen. Weiterhin soll mit dem geplanten Gesetz ermöglicht werden, dass alle Sozialversicherungszweige, andere Sozialleistungsträger sowie die in diesen Bereichen tätigen Versorgungseinrichtungen gemeinsam integrierte Versorgungsformen umsetzen können.

Teil des Versorgungsverbesserungsgesetzes sind außerdem neue Regelungen zur Förderung zusätzlicher Hebammenstellen, kurzfristig mehr Geld für die Kinder- und Jugendmedizin, eine einheitliche Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen und Verbesserungen beim Pflegeunterstützungsgeld.

(Quelle: Ärzteblatt; TK)

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Einfluss der Corona-Pandemie auf die Finanzsituation der GKV

 

 

Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf die GKV-Finanzen aus? Wie und wann werden die gesetzlich Versicherten die Auswirkungen zu spüren bekommen? Auf diese und weitere Fragen gibt Gesundheitsökonom Professor Dr. Wolfgang Greiner eine erste Einschätzung im Interview auf dem TK-Unternehmensblog "Wir Techniker".

(Quelle: TK)

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Versorgung

 

Corona: Infektpraxen für Kinder sollen kommen

 

 

Mit Blick auf den Herbst und eine mögliche deutliche Steigerung der Corona-Infektionszahlen will die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) besondere Anlaufstellen schaffen, die sich um erkrankte Kinder kümmern sollen, sagte KVH-Vorstand Walter Plassmann am 29. Juli im Interview mit dem NDR.

Geplant seien derzeit vier Infektpraxen verteilt über das Hamburger Stadtgebiet im Norden, Osten, Süden und Westen der Stadt, sagte Dr. Stefan Renz, Vorsitzender des Hamburger Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, dem NDR. Ziel sei es, die Kinderärzte zu entlasten und Kinder und Eltern bei einem Arztbesuch nicht durch infektiöse Kinder zu gefährden.

Die Kinderärzte sind zuversichtlich, dass die Infektpraxen relativ zügig eingerichtet werden können.

(Quelle: NDR)

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Psychotherapeuten-Studiengang in Gefahr

 

 

Am 1. September tritt das neue Psychotherapeutengesetz in Kraft. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 17 vom 7.10.2019.) Künftig soll die Approbation als Psychotherapeutin oder als Psychotherapeut nach einem fünfjährigen Universitätsstudium erteilt werden. Dafür mussten die Universitäten neue Psychotherapie-Studiengänge im Bachelor- und Mastersystem entwickeln. In Hamburg drohe die Umstellung des Studiengangs am Geld zu scheitern, berichten Hamburger Medien.

Der Fachschaftsrat für Psychologie der Universität Hamburg hat nun den Hamburger Senat zu einer Kostenübernahme von 1,2 Millionen Euro aufgefordert. Auch die Psychotherapeuten­kammer Hamburg unterstützt diese Forderung.

Die Wissenschaftsbehörde teilte den Medien auf Nachfrage mit, dass es das Ziel gebe, den neuen und reformierten Studiengang zur Psychotherapeuten-Ausbildung zum diesjährigen Wintersemester einzuführen. Man sei mit der Universität im Austausch, um die finanziellen Fragen zu klären. Weiterhin schlägt die Behörde vor, zur Not den bisherigen Bachelor-Studiengang weiterzuführen.

(Quelle: BMG; Hamburg1; MOPO)

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BMG erweitert Kompetenzen für Notfallsanitäter

 

 

Mit dem Notfallsanitätergesetz aus dem Jahr 2014 wurde im Rettungsdienst ein neuer Beruf mit einer neuen Qualifikation geschaffen, die oberhalb der der Rettungssanitäter liegt. Unsicherheiten gibt es aber bis heute, welche Befugnisse die Notfallsanitäter haben - etwa, ob sie bei einem Notfalleinsatz am Unfallort bis zum Eintreffen des Notarztes Medikamente verabreichen dürfen oder nicht. Deshalb gibt es seit Langem Forderungen einiger Bundes­länder, aber auch der TK-Landesvertretung in Hamburg, endlich Rechtssicherheit für die Notfallsanitäter zu schaffen. (Wir berichteten hierüber zuletzt im Newsletter Nr. 15 vom 9.9.2019.)

Nun wird Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aktiv. Er will mit einem Gesetz­entwurf klare Kompetenzen für Sanitäter schaffen und ihnen unter bestimmten Umständen erlauben, Patienten Medikamente zu geben oder sie vor dem Eintreffen eines Notarztes zu intubieren. Das berichtet das Ärzteblatt unter Berufung auf den Referenten­entwurf eines "Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze". Damit wolle Spahn zugleich die Ausbildung von vier medizinischen Assistenzberufen reformieren und das Schulgeld für Auszubildende abschaffen.

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, begrüßt die Initiative des Bundesgesundheitsministers: "Ich hoffe, dass mit diesem Schritt die Notfallsanitäter im Hamburger Rettungsdienst endlich rechtssicher und entsprechend ihrer Ausbildung und Qualifikation eingesetzt werden können. Das war ja leider bisher nicht der Fall."

(Quelle: RND; Ärzteblatt; TK)

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Digitalisierung in der Pflege: Verbände fordern politische Weichenstellung

 

 

Das neue Verbändebündnis "Digitalisierung in der Pflege", bestehend aus verschiedenen Verbänden aus dem Gesundheits- und Sozialwesen, fordert eine nationale Digitalisierungs­strategie für die Pflege bis zum Jahr 2022, berichtet das Ärzteblatt. Hintergrund sei, dass die Digitalisierung im Pflegebereich nur langsam voranschreite. Dabei stecke in digitalen Lösungen für die Pflegeversorgung enormes Potenzial: Durch eine Verringerung des Aufwands für das Pflegepersonal und neue Möglichkeiten der Teilhabe für Pflegebedürftige könnten sie dabei helfen, die Qualität der Pflege insgesamt zu verbessern.

Das Positionspapier des Bündnisses benennt vier Handlungsfelder, die in einer über­geordneten Strategie zusammengeführt werden sollen. Sie beinhalten den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Pflegeeinrichtungen, die Qualifizierung der Pflegenden, die Frage der (Re-)Finanzierung sowie die Etablierung eines Anreizsystems in Form eines Innovations­fonds. Angesichts bereits bestehender Herausforderungen durch den demografischen Wandel sei der Gesetzgeber nun gefragt, zeitnah politische Rahmenbedingungen zu setzen, heißt es aus dem Bündnis.

(Quelle: Ärzteblatt)

 

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Information

Die TK setzt sich seit langem für eine Stärkung des Pflegeberufs ein und fordert, dass digitale Lösungen künftig stärker in den Blick genommen werden müssen. Die Position lesen Sie hier.

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Zahl aus der Gesundheitsmetropole

 

 

Die ambulante Hospizarbeit in Hamburg wird 2020 von den gesetzlichen Krankenkassen mit 1,95 Millionen Euro gefördert. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Fördersumme damit um rund 410.000 Euro, das ist ein Zuwachs von 27 Prozent.

(Quelle: vdek Hamburg)

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Zur Sache

 

Unterstützung Pflege

 

 

Zur Unterstützung im Alltag stehen allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad so genannte Entlastungsleistungen zu. Diese werden jedoch von vielen Betroffenen noch immer zu wenig genutzt.

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Tagesordnung

 

 

Mittwoch, 19. August 2020, 13:30 Uhr
Bürgerschaftssitzung

 

Termine in Hamburg

 

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30. September 2020 - Kongress Pakt für Prävention

 

 

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22. Oktober 2020 - 9. Norddeutscher Wohn-Pflege-Tag

 

 

Gemeinsam vor Ort aktiv werden: Vielfalt aufzeigen - Strukturen entwickeln - Beteiligung stärken!