In der Corona-Pandemie wurden die Gesundheitsämter durch hunderte Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes unterstützt. Hamburg und Schleswig-Holstein wollen die Amtshilfe, die der Medizinische Dienst (MD) beim Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) leistet, gern verlängern und auf eine klare gesetzliche Grundlage stellen. Dabei sollen die sonst zu erfüllenden Aufgaben des MD nicht beeinträchtigt und die Personalkosten durch den Einsatz beim ÖGD refinanziert werden, sodass sonst eventuell notwendige Kurzarbeit oder Entlassungen vermieden werden können.
Bisher erfolgte die Amtshilfe auf freiwilliger Basis der jeweiligen Mitarbeiter, heißt es in der Vorlage, die beim nächsten Bundesrats-Plenum am 9. Oktober aufgerufen wird. Die Entleihung könne so nicht auf die Dauer der Pandemie weitergeführt werden, denn dies entspräche nicht dem gesetzlichen Auftrag der MD. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer empfiehlt dem Bundesrat, den Antrag zu beschließen und dem Bundestag zu übermitteln.
(Quelle: Ärzte Zeitung)
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