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Hamburg

Nr.06 | 25.03.2019

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Sehr geehrte Damen und Herren,

zwei weitreichende Entscheidungen wurden in den vergangenen 14 Tagen getroffen: Das TSVG hat mit seinen 54 Änderungs­anträgen endlich den Bundestag passiert, und im Rettungs­dienst können die Hilfs­organi­sationen ohne eine europaweite Aus­schreibung berücksichtigt werden.

Das und welche Neuigkeiten es beim Pflege-TÜV gibt und wie digitale Lösungen und künstliche Intelligenz die Eigen­ständig­keit im Alter unterstützen können, lesen Sie im aktuellen Newsletter.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

Ihre Maren Puttfarcken
und das Team der TK-Landesvertretung Hamburg

News

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TSVG

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"Sicher zu Zuhause"

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Mindest­mengen

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Rettungs­dienst

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Hamburger Apotheker verurteilt

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Beamte in die GKV

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Prof. Kuck

Versorgung

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Psychiatrie-Bericht

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Pflege­personal­bemessung im Krankenhaus

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Hamburger Zahl

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Zur Sache: "Eine zweite Meinung ist wichtig"

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BGM

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Aktuelles aus der Gesundheitsmetropole

News

 

Bundestag hat TSVG beschlossen

 

 

Am 14. März hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung" (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) beschlossen. Das Gesetz, das eigentlich für die schnellere Verfügbarkeit von Arztterminen und die Lösung von Sicherstellungs­problemen konzipiert war, hat sich im Beratungs­verfahren zu einem umfassenden Versorgungs­gesetz entwickelt (wir berichteten unter anderem im Newsletter Nr. 23 vom 10. Dezember 2018).

Immer wieder kamen zahlreiche fachfremde Änderungs­anträge hinzu, so dass das TSVG nun ein umfangreiches Omnibusgesetz geworden ist. Am 13. März hatte der Gesundheits­ausschuss insgesamt 54 Änderungs­anträge der Regierungs­koalition angenommen.

Die Opposition, aber auch Koalitions­abgeordnete beklagten im Laufe des Verfahrens das enge Zeitfenster der Beratungen und die unüberschaubare Menge und Vielfalt der Änderungen. So seien zahlreiche neue Abschnitte quasi "durch die Hintertür" in das Gesetz eingefügt worden.

Die TK bewertet das TSVG insgesamt als positiv, da es die Versorgungs­situation der gesetzlich Versicherten verbessern kann. Dazu gehören etwa die geplante Stärkung der "sprechenden Medizin", der Ausbau der Termin­service­stellen (Zusammen­legung mit der Notdienstnummer 116 117, Vermittlung während der Sprechstundenzeiten, Limitierung der Wartezeit auf psychotherapeutische Akut­behandlung) sowie die verpflichtende Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte.

Das TSVG steht am 12. April auf der Tagesordnung des Bundesrats. Das Gesetz ist nicht zustimmungs­pflichtig und soll zum 1. Mai 2019 in Kraft treten.

(Quelle: BMG; Ärzte Zeitung; TK)

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"Sicher zu Zuhause"

 

 

Wie die Digitalisierung der Gesund­heit nutzen kann, konnten Besucher auf dem Deutschen Pflegetag in Berlin am Pilot­projekt "Sicher zu Hause" testen. "Sicher zu Hause" ist ein gemeinsames Projekt von TK und Philips, das im Januar diesen Jahres gestartet ist.

Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK: "Pflege­bedürftigkeit und ein möglichst selbständiges Leben dürfen sich nicht ausschließen. Das Projekt 'Sicher zu Hause' zeigt, wie digitale Lösungen und künstliche Intelligenz die Eigenständigkeit im Alter unterstützen können." Zudem würde Pflegende entlastet, und ihren Angehörigen würden ein Teil ihrer Sorgen genommen, so Ballast weiter.

Kern von "Sicher zu Hause" ist ein Funksensor, so groß wie ein USB-Stick. Dieser ist Teil eines Haus­notruf­systems, das sich an Pflege­bedürftige richtet, die zu Hause wohnen. Um den Hals getragen, sendet das Gerät permanent Daten an eine Basisstation und fordert bei einem Sturz automatisch Hilfe an: Innerhalb kürzester Zeit meldet sich ein Mitarbeiter der Haus­notrufzentrale. Über die Freisprechanlage des Haus­notrufgeräts kann der Hilfebedürftige seine Situation von überall in der Wohnung schildern. Je nach Bedarf werden zum Beispiel Nachbarn, Angehörige oder der Notarzt verständigt.

An der achtmonatigen Pilotphase können bis zu 500 TK-Versicherte ab dem Pflege­grad 1 teilnehmen und das Programm kostenfrei ausprobieren. Eine wissenschaftliche Studie begleitet das Pilot­projekt und evaluiert nach dessen Abschluss, ob "Sicher zu Hause" Notfälle erkennen konnte. Der Gemeinsame Bundesausschuss muss schließlich darüber entscheiden, inwieweit das innovative Haus­notrufsystem künftig eine Kassen­leistung wird.

(Quelle: Philips; TK)

 

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Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, stellt die wichtigsten Ergebnisse des TK-Meinungspulses Pflege 2018 für den Norden Deutschlands vor.

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Mindestmengen im Krankenhaus

 

 

Bei einem Treffen mit den Mitgliedern des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbands am 19. März in Berlin hat Bundes­gesund­heits­minister Jens Spahn (CDU) einen ersten Gesetzes­fahrplan für die Zeit nach der parlamentarischen Sommer­pause angekündigt, berichtet das Ärzteblatt.

Demnach sollen dann die Mindest­mengen im Kranken­haus beraten werden. Er kündigte auch an, dass es bis zur Vorlage der Eckpunkte zur Neugestaltung des Morbiditäts­orientierten Risiko­struktur­ausgleichs (Morbi-RSA) "nicht mehr lange dauern" werde: "Wenn es nach mir läuft, liegen sie noch in diesem Monat vor", sagte Spahn. "Es wird aber deutlich weniger Umverteilung geben, als Sie derzeit glauben", betonte er in Richtung der Kassen­vertreter.

Für das erste Halbjahr steht im Gesund­heits­ministerium unter anderem noch das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittel­versorgung (GSAV), die Ausbildung in der Psycho­therapie sowie das Implantateregister-Einrichtungsgesetz (EDIR) auf der Tages­ordnung.

(Quelle: Ärzteblatt)

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EuGH: Rettungsdienst muss nicht ausgeschrieben werden

 

 

In dem Rechtsstreit der Falck Rettungs­dienste GmbH und der Falck A/S, zu denen auch die Hamburger Firma GARD gehört, mit der Stadt Solingen (wir berichteten im Newsletter Nr. 22 vom 26. November 2018) hat der Gerichts­hof der Europäischen Union (EuGH) am 21. März 2019 sein Urteil verkündet.

Die Luxemburger Richter sehen die Betreuung und Versorgung von Notfall­patienten im Rettungs­wagen als Gefahren­abwehr. Deshalb könnten solche Aufträge nach dem EU-Recht auch ohne öffentliche Ausschreibung an gemein­nützige Organisationen, die keine Gewinne erzielen, vergeben werden.

Der EuGH hat damit die Position von Hilfs­organisationen, wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), beim Transport von Notfall­patienten gestärkt. Das Urteil ist ein Rückschlag für private Anbieter, die versuchen, ihre Position in Deutschland gegenüber den Hilfsorganisationen auszubauen.

Aufgrund der unklaren Rechtslage hatten einige Bundes­länder in ihren Rettungs­dienst­gesetzen keine Ausnahme­regelung mehr aufgenommen, die vorsieht, dass Dienst­leistungen des Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Gefahrenabwehr ohne Ausschreibung an gemeinnützige Organisationen vergeben werden dürfen. Das betrifft auch die Hansestadt Hamburg im aktuellen Entwurf. "Da nun Rechts­sicherheit für die Ausschreibung solcher Aufträge besteht und die Hilfs­organisationen besonders berücksichtigt werden können, sollte der Entwurf des Hamburger Rettungs­dienstgesetzes insbesondere in diesem Punkt noch angepasst werden", fordert Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg.

Wichtigstes Ziel für die TK ist es, bei der Novellierung des Rettungs­dienstgesetzes die Effizienz und Qualität des Rettungs­dienstes durch die Zusammen­führung aller Bereiche - KV-Notdienst, Notfall­rettung und Krankentransport - zu erhöhen. Die Notfallversorgung ist derzeit nicht optimal. Dies zeigt sich unter anderem am Verfehlen von Hilfsfristen im Rettungs­dienst oder an den Wartezeiten in den Notfall­ambulanzen. Die TK fordert eine Notfall­versorgung "aus einem Guss". Hierzu gehört auch, dass die Notfallsanitäter bei der Feuerwehr Hamburg ihre neu erlangten Kompetenzen und Befugnisse in der Praxis beim Patienten vollumfänglich anwenden dürfen.

(Quelle: S+K Verlag; Ärzteblatt; welt.de; Ärztezeitung; Zeit; TK)

 

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Eine optimale Notfall­versorgung ist das Herzstück der Daseinsvorsorge und wichtig für eine gute medizinische Versorgung. Der Hamburger Senat plant, das aus dem Jahr 1992 stammende Hamburgische Rettungs­dienstgesetz zu novellieren. Die TK schlägt zehn Punkte für die Novellierung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes vor.

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Urteil im Betrugs-Prozess

 

 

Wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs hat das Hamburger Landgericht am 11. März einen Hamburger Apotheker zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Gemeinsam mit zwei mitangeklagten Ärzten soll er die Kassen­ärztliche Vereinigung Hamburg und die Kranken­kassen um mehr als 1,5 Millionen Euro geprellt haben.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte über einen in Hannover niedergelassenen Arzt, der als Strohmann fungierte, die Mehrheits­anteile an einem Medizinischen Versorgungs­zentrum (MVZ) in Bergedorf gehalten hatte. Da Apotheker keine MVZ`s betreiben dürfen, war das Zentrum damit rein rechtlich nicht mehr zulassungsfähig, hatte aber weiterhin Leistungen abgerechnet. Der Apotheker hatte die illegale Beteiligung zuvor bestritten.

Die beiden Ärzte wurden zu Bewährungs­strafen von zehn und sechs Monaten wegen Betrugs verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Quelle: Hamburger Abendblatt; Deutsche-Apotheker-Zeitung)

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Ab 2020 erhalten auch die Beamten in Thüringen einen Zuschuss zur GKV

 

 

Beamte in Thüringen können künftig einen Zuschuss für die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) erhalten. Von 2020 an werde sich das Land auch an den Kosten für die GKV beteiligen, sagte Finanz­ministerin Heike Taubert (SPD) am 19. März in Erfurt.

Die rechtlichen Voraussetzungen dafür würden noch geschaffen. Thüringen nehme sich dabei Hamburg zum Vorbild, das Vorreiter unter den Bundesländern bei diesem Thema sei, so Taubert weiter.

Seit August 2018 können Beamte in Hamburg auf Wunsch auch einen hälftigen Zuschuss zur gesetzlichen Kranken­versicherung bekommen (wir berichteten im Newsletter Nr. 03 vom 11. Februar 2019). 1.015 Hamburger Beamte haben sich bis Ende Januar 2019 für eine gesetzliche Kranken­versicherung mit Zuschuss des Landes entschieden.

Das Hamburger Modell wird auch in Berlin und Branden­burg diskutiert.

(Quelle: Ärzteblatt; TK)

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BGV verzichtet auf Berufung

 

 

Das Hamburger Verwaltungs­gericht gab am 23. Januar 2019 der Klage des wegen Abrechnungs­betrugs vorbestraften Mediziners Prof. Kuck gegen die Gesund­heits­behörde statt (wir berichteten im Newsletter Nr. 02 vom 28. Januar 2019).

Die Behörde von Gesund­heits­senatorin Cornelia Prüfer-Stocks teilte jetzt dem Abendblatt auf Anfrage mit: "Die Behörde für Gesundheit und Verbraucher­schutz (BGV) hat auf die Berufung im Fall Prof. Dr. Karl-Heinz Kuck verzichtet, weil nach kritischer Würdigung der Urteilsbegründung dieser Einzelfall für eine Bewertung von Verfehlungen bei der persönlichen Leistungs­erbringung von Kranken­hausärzten nicht geeignet erscheint."

(Quelle: Hamburger Abendblatt; TK)

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Versorgung

 

Psychiatrie-Bericht

 

 

Am 5. Dezember 2018 stellten die Behörde für Gesundheit und Verbraucher­schutz (BGV) und die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) erste fachliche Überlegungen zum Bericht über die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung und deren Weiterentwicklung in Hamburg vor (wir berichteten im Newsletter Nr. 23 vom 10. Dezember 2018).

Auf dieser Basis entstand der neue Psychiatrie-Bericht, der am 8. März vorgestellt wurde. Er dokumentiert die in Hamburg bestehenden Strukturen und Angebote der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung und benennt Maßnahmen, um die Versorgung weiter zu verbessern.

Dem Psychiatrie-Bericht zufolge verfügt Hamburg über ein dichtes Netz wohnortnaher psychiatrischer Krankenhausabteilungen und Tageskliniken, darunter neun Kranken­haus­abteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie mit 1.621 Betten sowie 29 psychiatrische Tageskliniken mit 605 Behand­lungsplätzen.

Daneben gibt es in der Hansestadt sieben Kranken­häuser mit speziellen Stationen und Tageskliniken für Gerontopsychiatrie sowie fünf Kinder- und Jugend­psychiatrien. In der ambulanten Versorgung gab es in Hamburg Ende 2017 laut dem Bericht mehr als 1.200 entsprechend spezialisierte Fachärzte sowie Psycho­therapeuten.

Dennoch müssen Patienten außerhalb von Krisen­interventionen oft mehrere Monate auf einen ambulanten Therapieplatz warten.

Damit psychisch kranke Menschen in einer akuten Krisen- und Notsituation auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten Hilfe finden, soll in diesem Jahr ein Krisentelefon eingerichtet werden, das vom sozialpsychiatrischen Dienst des Bezirks Altona organisiert wird. Das Krisentelefon soll täglich von 17 bis 8 Uhr morgens und an Wochenenden durchgehend erreichbar sein. Das Angebot richtet sich an Kranke oder Angehörige in krisenhaften Notsituationen. Bei Bedarf werden Sie an Tages­kliniken, Krankenhäuser, Sozial­psychiatrische Dienste sowie psychiatrische Instituts­ambulanzen oder Einrichtungen der ambulanten Sozial­psychiatrie weitervermittelt.

Außerdem plant die Gesund­heits­behörde in einem ersten Schritt ein Modell­vorhaben im Bezirk Harburg mit nieder­gelassenen Ärzten, Therapeuten, Krankenhäusern, sozial­psychiatrischen Diensten und Einrichtungen, in dem eine verbindliche Kooperation erprobt werden soll.

Für das Krisentelefon und das Modell­vorhaben in Harburg werden BGV und BASFI insgesamt 310.000 Euro zur Verfügung stellen.

(Quelle: NDR; BGV; TK)

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Modell für eine bedarfsgerechte Pflege­personal­bemessung

 

 

Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat in Berlin auf dem Deutschen Pflegetag sein grund­legendes Instrument zur Bemessung des Pflege­personals in Kranken­häusern (PPBI-Modell) vorgestellt. Der DPR hatte dazu eine Experten­gruppe berufen, die mit der Entwicklung eines solchen Bemessungs­instruments beauftragt worden war. "Nur auf der Basis eines fundierten und zugleich praxis­tauglichen Verfahrens kann die pflegerische Versorgung in den Kranken­häusern bedarfs­gerecht und dauerhaft abgebildet und gesichert werden", betonte Patrick Jahn, Leiter der Experten­gruppe des Deutschen Pflegerats, bei der Vorstellung.

Als Orientierungs­rahmen für das Pflege­personal­bemessungs­instrument dienten dem DPR zufolge "international verbreitete Verfahren", die aus einem Scoring, unter anderem zu pflegerischen und medizinischen Leistungen oder Patienten­fähigkeiten, eine Ableitung von Zeitwerten zur Personalbindung sowie Vorgaben von Pflege­personal-Patienten-Verhältnissen ermöglichen.

Statt einer aufwendigen Einzelleistungs­dokumentation seien dabei lediglich die zentralen, den Pflege­aufwand bestimmenden Indikatoren zu erheben, so der DPR.

Hintergrund

Seit dem 1. Januar 2019 sind Regelungen für Pflege­personal­untergrenzen für aus­gewählte pflege­sensitive Bereiche in Kranken­häusern per Verordnung des Bundes­gesundheits­ministeriums ausgewiesen. Diese gelten unter anderen für die Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Hierzu sollen ab dem Jahr 2020 weitere Bereiche dazukommen.

Zur Sicherstellung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Patienten­versorgung ist es Pflicht, auf eine gesicherte Personal­bemessung zurückzugreifen. Mehrfach hat der Deutsche Pflege­rat bereits die Entwicklung eines solchen pflege­wissenschaftlich begründeten Instrumentes für die Personal­bemessung und dessen verpflichtenden Einsatz in allen Kranken­häusern gefordert. Vor diesem Hinter­grund hatte der DPR eine Expertengruppe berufen, die mit der Entwicklung eines solchen Pflegepersonal­bemessungs­instruments (PPBI-Modell) beauftragt wurde.

(Quelle: Ärzteblatt; DPR)

 

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Masterplan Pflege - Position der TK zu den Pflegeberufen und Smart-Home-Lösungen in der Pflege: Mittels gezielter Maßnahmen soll die Attraktivität des Berufsbildes gesteigert werden.

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Pflege-TÜV ersetzt Pflegenoten

 

 

Ein neues Bewertungssystem - der Pflege-TÜV - soll künftig realistische Qualitäts­informationen für Alten­heime vergeben. Darauf hat sich der Qualitäts­ausschuss Pflege am 19. März in Berlin verständigt. Statt der bisher vergebenen Pflege­noten wird die neue Darstellung der Pflege­qualität in den stationären Pflege­einrichtungen demnach auf drei Säulen beruhen: Auf den Ergebnissen von Qualitäts­prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Kranken­versicherung (MDK) oder den Prüfdienst der Privaten Kranken­versicherung, auf Ergebnissen von Qualitäts­indikatoren sowie auf Einrichtungs­informationen.

Die ersten Prüfungen nach dem neuen Konzept sollen Anfang November 2019 beginnen und die erste Qualitäts­information ab Frühjahr 2020 veröffentlicht werden. Bis Ende des Jahres 2020 sollen alle Einrichtungen einmal geprüft worden sein.

Künftig soll mit dem neuen Bewertungs­system die eigentliche Pflege und Betreuung der Pflege­bedürftigen bei der Prüfung stärker im Fokus stehen. Dazu zählen beispielsweise die Ernährung, Körper­pflege und Wund­versorgung der Patienten. Auch das Pflege­heim selbst soll bewertet werden, etwa anhand seiner Personal­ausstattung und Erreichbarkeit.

(Quelle: Ärztezeitung; GKV-SV; Ärzteblatt)

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Neubau­pläne für die Asklepios Klinik Altona

 

 

Der geplante Neubau der Asklepios Klinik Altona wird Mitte des kommenden Jahrzehnts eines der größten Bauprojekte der Stadt sein. Über den Stand der Dinge und die Pläne für das 30 Hektar große Areal informierte die Behörde für Stadt­entwicklung und Wohnen am 19. März 2019 in der Asklepios Klinik Altona.

Die Stadt und der Klinik­konzern wollen dort einen dreistelligen Millionen­betrag investieren - offen ist, was aus dem Altbau wird. Das unmittelbar an der A7-Abfahrt Othmarschen gelegene Hochhaus aus den 60er-Jahren entspricht einerseits nicht mehr den Anforderungen an moderne Kranken­häuser, steht aber andererseits unter Denkmalschutz.

Im Umfeld der Klinik wird sich noch einiges mehr tun. Eine neue Grund­schule sowie perspektivisch eine weiterführende Schule, neue Erschließungs­straßen sowie neue Verbindungen zum Umfeld - das alles ist Bestandteil des Rahmen­plans "Kranken­haus­quartier Altona", der nun erstellt werden soll.

Elke Huster Nowack von der Gesund­heits­behörde skizzierte in der Veranstaltung die Planungen für die neue Klinik: "Unser Ziel ist ein zukunftsfähiges, modernes Kranken­haus für die umfassende Versorgung der Menschen im Westen", sagte sie bei der Präsentation. Das bestehende Gebäude sei weder zeitgemäß noch angesichts der hohen Energiekosten wirtschaftlich zu betreiben. Wegen der Alterung der Gesellschaft und des Wachstums der Stadt sei ein Neubau geboten. Niels Brock von Asklepios betonte die Heraus­forderungen der modernen Hoch­leistungs­medizin. "Wir sind mit den Fach­behörden seit fünf bis zehn Jahren im Dialog", sagte er. Geplant sei nun ein modularer Baukasten mit Ärztehaus, Präventionszentrum und vier medizinischen Leucht­türmen. "Deshalb planen wir ein Kranken­haus­quartier, nicht nur ein Krankenhaus. Stellen Sie sich eine grund­legend andere Klinik vor", sagte Brock.

(Quelle: NDR; Hamburger Morgenpost; Bild; Hamburger Abendblatt)

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Zahl aus der Gesundheitsmetropole

 

 

Mit 3,33 Arbeits­unfähigkeits­tagen pro Kopf lagen in Hamburg im Jahr 2018 psychische Erkrankungen an der Spitze der Fehl­zeiten.

(Quelle: Vorabzahlen des TK-Gesund­heits­reports 2019)

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Zur Sache

 

Zur Sache

 

 

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung, und andere Meinungsbildner aus Gesundheitswesen, Politik und Wissenschaft äußern sich alle vierzehn Tage zu aktuellen Themen der Gesundheitspolitik und Versorgung in unserer Rubrik "Zur Sache".

Im aktuellen "Zur Sache" erklärt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, warum eine Rückenoperation nur in seltenen Fällen nötig ist und warum vor einem Eingriff eine zweite Meinung eingeholt werden sollte.

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Bürgerschaft

 

Parlament

 

 

Wer interessante Daten und Informationen über die Hamburger Gesund­heits­versorgung, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen oder andere sozial­politische Themen sucht, findet diese in der Hamburger Parlamentsdatenbank. In den vergangenen Wochen wurden einige in­te­r­es­sante Bürgerschaftsdrucksachen veröffentlicht.

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Antrag

 

 

21/16387 Antrag
Neues Sportzentrum Hoheluft - Realisierung des quartiersbezogenen multifunktionalen Sportzentrums Hoheluft am Lokstedter Steindamm

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Ausschussbericht

 

 

21/16496 Ausschussbericht
Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 21/16306: Haushaltsplan 2019/2020 - Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung, Einzelplan 5.0 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Finanzierung der Schulgeldfreiheit für die Ausbildung in den Gesundheitsberufen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie (Senatsantrag)

21/16464 Ausschussbericht
Bericht des Gesundheitsausschusses zum Thema Aktuelle geburtshilfliche Situation an der "HELIOS Mariahilf Klinik Hamburg" (Selbstbefassung gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft)

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Ausschussprotokoll

 

 

21/30 Ausschussprotokoll
Protokoll/Wortprotokoll der öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses

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Schriftliche Kleine Anfragen

 

 

21/16459 Schriftliche Kleine Anfrage
Umsetzung des Teilhabechancengesetzes

21/16451 Schriftliche Kleine Anfrage
Drogentote 2018 in Hamburg

21/16415 Schriftliche Kleine Anfrage
Wie und wann geht es denn nun weiter mit der baulichen Sanierung des Instituts für Hygiene und Umwelt?

21/16381 Schriftliche Kleine Anfrage
Wie steht es um die Geburtshilfe in der HELIOS Mariahilf Klinik in Harburg? (III)

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Tagesordnung

 

 

Mittwoch, 27. März 2019, 13:30 Uhr
Bürgerschaftssitzung

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Termine in Hamburg

 

Aktuelle Termine

 

 

Hier finden Sie die Veranstaltungen der TK-Landes­vertretung sowie Termine zu den Themen Sozial­politik, Kranken­versicherung und Gesund­heit aus dem Gesund­heitswesen.

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26. März 2019 - 23. Eppendorfer Dialog zur Gesundheitspolitik

 

 

Raus aus der Antibiotikamisere: Welche Lösungsansätze funktionieren?

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27. März 2019 - 15. Gesundheitstag der Hamburger Wirtschaft

 

 

Beriebliches Gesundheitsmanagement von A bis Z, Handelskammer Hamburg

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3. April 2019 - Workshopreihe - Gesundheitsmetropole mit Leuchtkraft

 

 

Gesundheitsmetropole mit Leuchtkraft, Gesundheitswirtschaft

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4. April 2019 - Satellitensymposium - "BGM in der Pflege

 

 

Betriebliches Gesundheitsmanagement in der Pflege, Universität Hamburg

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23. April 2019 - Fachtagung Demenzforschung in Hamburg

 

 

Ergebnisse aus einschlägigen Forschungsprojekten zum Thema Demenz, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg

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9. Mai 2019 - To screen or not to screen?

 

 

Kosten versus Nutzen von Krebsscreenings in Deutschland, HCHE

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23. bis 24. Mai 2019 - 6. Nationale Impfkonferenz

 

 

Impfstrategien im Kontext internationaler Herausforderungen, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend Familie und Senioren Schleswig-Holstein, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg

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