In dem Rechtsstreit der Falck Rettungsdienste GmbH und der Falck A/S, zu denen auch die Hamburger Firma GARD gehört, mit der Stadt Solingen (wir berichteten im Newsletter Nr. 22 vom 26. November 2018) hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am 21. März 2019 sein Urteil verkündet.
Die Luxemburger Richter sehen die Betreuung und Versorgung von Notfallpatienten im Rettungswagen als Gefahrenabwehr. Deshalb könnten solche Aufträge nach dem EU-Recht auch ohne öffentliche Ausschreibung an gemeinnützige Organisationen, die keine Gewinne erzielen, vergeben werden.
Der EuGH hat damit die Position von Hilfsorganisationen, wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), beim Transport von Notfallpatienten gestärkt. Das Urteil ist ein Rückschlag für private Anbieter, die versuchen, ihre Position in Deutschland gegenüber den Hilfsorganisationen auszubauen.
Aufgrund der unklaren Rechtslage hatten einige Bundesländer in ihren Rettungsdienstgesetzen keine Ausnahmeregelung mehr aufgenommen, die vorsieht, dass Dienstleistungen des Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Gefahrenabwehr ohne Ausschreibung an gemeinnützige Organisationen vergeben werden dürfen. Das betrifft auch die Hansestadt Hamburg im aktuellen Entwurf.
"Da nun Rechtssicherheit für die Ausschreibung solcher Aufträge besteht und die Hilfsorganisationen besonders berücksichtigt werden können, sollte der Entwurf des Hamburger Rettungsdienstgesetzes insbesondere in diesem Punkt noch angepasst werden", fordert Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg.
Wichtigstes Ziel für die TK ist es, bei der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes die Effizienz und Qualität des Rettungsdienstes durch die Zusammenführung aller Bereiche - KV-Notdienst, Notfallrettung und Krankentransport - zu erhöhen. Die Notfallversorgung ist derzeit nicht optimal. Dies zeigt sich unter anderem am Verfehlen von Hilfsfristen im Rettungsdienst oder an den Wartezeiten in den Notfallambulanzen. Die TK fordert eine Notfallversorgung "aus einem Guss". Hierzu gehört auch, dass die Notfallsanitäter bei der Feuerwehr Hamburg ihre neu erlangten Kompetenzen und Befugnisse in der Praxis beim Patienten vollumfänglich anwenden dürfen.
(Quelle: S+K Verlag; Ärzteblatt; welt.de; Ärztezeitung; Zeit; TK)
|