Techniker Krankenkasse
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Hamburg

Nr. 9 | 29.05.2017

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ach, wie doch die Zeit vergeht! Gerade war noch Ostern, nun geht’s mit voller Kraft in Richtung Sommerpause. Der nun vorliegende Gesetzentwurf für Pflegeuntergrenzen in Krankenhäusern könnte auch in der Sommerpause noch die politische Diskussion bestimmen. Darüber ist eine neue Debatte zur ambulanten Pflegevergütung ins Rollen ge­kommen.

Was es sonst noch Interessantes gab, lesen Sie in unserem Newsletter. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Ihre Maren Puttfarcken
und das Team der Landesvertretung Hamburg

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Asklepios erhöht Anteile am Rhön-Klinikum

 

 

Die Holding von Bernard gr. Broermann, Eigentümer des Klinikkonzerns Asklepios, hat ihre Anteile am Krankenhaus-Betreiber Rhön-Klinikum AG von 20,2 Prozent auf 25,1 Prozent aufgestockt, meldet das Handelsblatt.

Der Asklepios-Konzern selbst stellte zwischenzeitlich auch die ersten Quartalszahlen für das laufende Jahr vor: Für das erste Quartal 2017 meldete Asklepios eine "moderate Geschäftsentwicklung", bewertet aber die Wachstumsperspektiven aufgrund "des wirt­schaft­lich und finanziell soliden Fundaments und des zukunftsorientierten strategischen Gesamtkonzepts insgesamt positiv".

(Quelle: Handelsblatt; Asklepios)

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Vergütung der ambulanten Pflegedienste

 

 

Die Diskussion um die Gehälter bei ambulanten Pflegediensten ist neu entbrannt. Wie das Abendblatt berichtete, kritisiert Pflegestaatssekretär Karl-Josef Laumann, dass rund 80 Prozent der Pflegedienste in Hamburg eine höhere Vergütung abgelehnt hätten, weil sie daran geknüpft war, dass im Gegenzug die Gehälter angehoben werden müssen.

Zum Hintergrund: Die Hamburger Pflegekassen hatten sich bereit erklärt, die Vergütung der Pflegeleistungen in der häuslichen Pflege um 4,6 Prozent zu erhöhen, wenn die Pflegedienste im Gegenzug dazu bereit waren, die Gehälter ihrer Mitarbeiter entspre­chend zu steigern und dies auch nachzuweisen. Wer das nicht wollte, bekam nur 2,3 Prozent mehr.

Die Hamburger Ersatzkassen hatten ihrerseits im Jahr 2016 auch bei der häuslichen Krankenpflege ein Angebot mit einer Differenzierung bei der Vergütungssteigerung der Pflegedienste angeboten. Dienste, die eine Tarifbindung haben, sollten eine höhere Vergütung (plus 2,5 Prozent) erhalten als Anbieter ohne Tarifbindung (plus 1,2 Prozent). Dieses Angebot wurde von den Wohlfahrtsverbänden in Hamburg zum 1. Juli 2016 angenommen. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 14 | 25.07.2016).

Durch den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der die privaten Pflegedienste vertritt, wurde eine Differenzierung der Vergütungssteigerung dagegen lange Zeit abgelehnt. Erst nach dem Anrufen einer Schiedsperson wurde eine vergleich­bare Regelung, die auch an die Weitergabe der Vergütungssteigerung an die Pflege­kräfte geknüpft ist, vertraglich vereinbart. Rund die Hälfte der privaten Pflegedienste in Hamburg hat dieses Angebot angenommen.

(Quelle: Abendblatt; vdek; TK)

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Sozialwahl 2017

 

Hamburg ist bisher Schlusslicht

 

Die Vorsätze waren gut, doch bei der Umsetzung ist noch Luft nach oben: 45 Prozent der befragten Norddeutschen hatten bei einer Forsa-Umfrage im Auftrag der TK angegeben, dass sie "auf jeden Fall" an der nächsten Sozialwahl teilnehmen würden. Ein Zwischen­stand vom 24.Mai 2017 zeigt aber, dass bisher nur knapp 22 Prozent der TK-versicherten Wahlberechtigten in Hamburg gewählt haben. Mit diesem Wert ist Hamburg das Schluss­licht im bundesweiten Vergleich. Die bisher höchste Wahlbeteiligung gibt es in Sachsen (36 Prozent). Im Bundesdurchschnitt haben bereits 29 Prozent der TK-versicherten stimmberechtigten Mitglieder gewählt.

"Noch bis zum 31. Mai ist Zeit, den Stimmzettel auszufüllen und im roten Umschlag zurückzusenden", erinnert Maren Puttfarcken, Leiterin der TK Landesvertretung Hamburg. "Die Sozialwahl ist ein wichtiges Stück gelebter Demokratie. Denn durch sie entscheiden die Beitragszahler alle sechs Jahre über die Zusammensetzung der Ver­sicher­ten­vertreter im TK-Verwaltungsrat. In Hamburg sind 315.550 Personen wahl­berechtigt- bundesweit rund 7,4 Millionen."

(Quelle: TK)

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eHealth-Day in Hamburg

 

 

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein wichtiges Thema. 58 Prozent der Menschen in Norddeutschland sehen in der Entwicklung hin zum digitalen Gesundheits­wesen "eher Vorteile" für die Patienten, weitere 19 Prozent sogar "sehr große Vorteile". Unterm Strich blicken damit acht von zehn Norddeutschen optimistisch in die digitale Zukunft des Gesundheitswesens. Das zeigt der aktuelle "Meinungspuls 2017" der TK.

Am 8. Juni 2017 findet der eHealth-Day der Gesundheitswirtschaft Hamburg in der Han­delskammer Hamburg statt. Neben weiteren Experten diskutiert Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, dort zum Thema Datenschutz bei medizini­schen Apps & Co.

(Quelle: TK)

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Versorgung

 

Studie im UKE: Nur gut die Hälfte der Intensivpatienten hat eine Patientenverfügung

 

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

 

Mit einer Patientenverfügung können Patienten dem Arzt Anweisungen geben für den Fall, dass er selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist oder sich nicht mehr äußern kann.

Auch wenn die Anzahl von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen deutsch­landweit stetig zunimmt, besitzen noch immer nur rund die Hälfte der Patienten auf der Intensivstation (51,3 Prozent) eines der beiden Dokumente. Das hat eine Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) ergeben. 38,6 Prozent der Patienten besitzen nur eine Vorsorgevollmacht und 29,4 Prozent nur eine Patientenverfügung.

"Noch immer besitzen zu wenige Patienten eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfü­gung. Das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient beziehungsweise Angehöri­gem ist daher weiterhin der häufigste Weg, um den Patientenwillen festzustellen. Doch oft können auch engste Angehörige den eigentlichen Patientenwillen nicht oder nur unsicher wiedergeben. Dieses Dilemma kann nur durch das Erstellen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gelöst werden", erklärt Prof. Dr. Stefan Kluge, Direktor der Klinik für Intensivmedizin des UKE.

Aber auch die abgegebenen Patientenverfügungen waren aufgrund fehlerhaften Aus­füllens von Vordrucken nicht immer eindeutig. So waren 39,8 Prozent der Vorsorgevoll­machten und 44,1 Prozent der abgegebenen Patientenverfügungen schwer interpre­tierbar.

(Quelle: UKE)

 

Information

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Insgesamt haben die Wissenschaftler stichprobenhaft 998 Patienten auf elf Stationen der Klinik für Intensivmedizin des UKE kurz vor ihrer Verlegung auf eine Normalstation befragt und deren Daten ausgewertet. Die UKE-Wissenschaftler haben in ihrer Studie auch erstmals die Charakteristika von Patientenverfügungen evaluiert. Bislang wurde lediglich in einer deutschen Studie die Häufigkeit von Patientenverfügungen bei Intensivpatienten untersucht.

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Der Krankenhaus-Qualitätsbericht als Instrument zur Patienteninformation

 

 

Der Qualitätsbericht hat den Zweck, Versicherten verständliche Informationen und Orientierungshilfen zur Krankenhausbehandlung zu geben. Gleichzeitig kann Vertrags­ärzten und Krankenkassen die Entscheidung für die Einweisung und Weiterbetreuung von Patienten erleichtert werden.

Doch nutzen Patienten die Qualitätsberichte tatsächlich zur Vergleichbarkeit der Kran­kenhäuser? Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Asklepios Kliniken zeigt, dass lediglich jeder siebte Befragte die Qualitätsberichte bei der Entscheidung mit einbezieht. Fast die Hälfte weiß nichts von ihrer Existenz.

"Qualitätsberichte allein sind nicht geeignet, Versicherten verständliche Informationen und Orientierungshilfen zur Krankenhausbehandlung zu geben", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg. "Leider sind Qualitätsberichte bisher sogar für Fachleute nicht immer selbsterklärend."

Um Versicherten vor einem Klinikaufenthalt mehr Orientierung und eine Entscheidungs­hilfe zu geben, hat die Techniker Krankenkasse den TK-Klinikführer entwickelt. In ihn fließen auch die Qualitätsberichte der Krankenhäuser ein. Die TK hat diese Daten in laienverständliche Sprache übersetzt. Der TK-Klinik­führer bietet so die Möglichkeit, sich über die Qualität der Behandlung, Unterbringung und gute Pflege in der näheren Umge­bung oder im gesamten Bundesgebiet zu informieren. Das Besondere: Der TK-Kli­nikführer greift auch auf eigene Bewertungen von TK-Versicherten zurück.

"So bekommen die Versicherten auch Informationen zu weiteren Aspekten wie "Zufrie­denheit mit dem Behandlungsergebnis", "medizinisch-pflegerische Versorgung", "Infor­mation und Kommunikation im Krankenhaus" sowie "Organisation und Unterbringung"", so Puttfarcken weiter.

(Quelle: Ärzteblatt; Asklepios Kliniken; TK)

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Gemeinsamer Bundesausschuss - Beschlüsse zur Qualitätssicherung

 

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Mai 2017 zwei Beschlüsse zur Qualitätssicherung gefasst.

Der Beschluss zur Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) regelt, wie zu verfahren ist, wenn Perinatalzentren die Personalvorgaben für die Intensivpflege von Frühgeborenen ab dem 1. Januar 2017 nicht erfüllen. In diesem Fall muss die Klinik den G-BA hierüber unverzüglich informieren. Schließt das Peri­natalzentrum auf Landesebene eine Zielvereinbarung ab, aus der konkrete Schritte auf dem Weg zur Wiedererfüllung der Personalanforderungen hervorgehen, kann die Klinik bis längstens zum 31. Dezember 2019 weiter Frühchen versorgen.

"Die Krankenhäuser sollen so gut wie möglich bei der Überwindung der Personalen­gpässe unterstützt werden", sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA. Um die Qualitätsziele bei der Intensivpflege von Frühchen zu erfüllen, bedürfe es auch "konzertierter Aktionen auf Landesebene", wie etwa des Aufbaus neuer Ausbil­dungskapazitäten.

Ein weiterer Beschluss betrifft die Neu- und Weiterentwicklung von Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) soll dem G-BA bis zum April 2018 entsprechende konzeptio­nelle Grundlagen liefern.

Mit dem Untersuchungsauftrag soll unter anderem geprüft werden, ob bereits bestehende Richtlinien zur Strukturqualität und aus den Mindestmengenregelungen als Grundlage für planungsrelevante Qualitätsindikatoren dienen können. Das IQTIG soll darüber hinaus möglichst konkrete Umsetzungsvorschläge für die Mindestmengenregelungen für Leber- und Nierentransplantationen vorlegen.

(Quelle: G-BA)

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Pflegepersonal-Untergrenzen

 

 

Am 17. Mai 2017 gab es im Gesundheitsausschuss des Bundestags eine Expertenan­hörung zur geplanten Einführung von Personaluntergrenzen in der Krankenhauspflege. In sensiblen Bereichen sollen Untergrenzen für das Pflegepersonal im Krankenhaus eingeführt werden. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 6 vom 20.3.2017.) Die geladenen Sachverständigen unterstützten die Pläne der Regierungskoalition im Großen und Gan­zen, äußerten aber auch Kritik im Detail.

So zeigte sich etwa die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) skeptisch beim Thema allgemeine Personalvorgaben. Diese seien nur in nachweislich besonders pflegeinten­siven Bereichen zu rechtfertigen - auch vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktlage. So könnten derzeit bis zu 10.000 Pflegestellen nicht besetzt werden.

Die TK unterstützt die geplante Einführung von Pflegeuntergrenzen in Kliniken. "In pflege­intensiven Bereichen wie beispielsweise Intensivstationen oder auch bei Nachtschichten brauchen wir zum Schutz der Patienten genauere Vorgaben zur Anzahl der eingesetzten Pflegekräfte", sagt TK-Krankenhausexperte Jörg Manthey. Einige Kliniken hätten in der Vergangenheit zu sehr am Pflegepersonal gespart. Die Einhaltung der Personalunter­grenzen müsse allerdings auch nachprüfbar sein, so Manthey. "Deshalb verlangen wir Kontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Die im Gesetzestext vorgesehenen Testate der von den Kliniken selbst beauftragten Wirtschaftsprüfungs­gesell­schaften reichen nicht aus."

Viele Krankenhäuser seien in der Vergangenheit dazu übergegangen am Personal zu sparen, um so Mittel für Investitionen zu erwirtschaften, sagte der TK-Krankenhaus­experte. Deshalb fordert die TK auch ein neues Konzept zur Finanzierung der Krankenhausinvestitionen.

(Quelle: TK)

 

Hintergrund

Information

Die Pflegepersonaluntergrenzen werden als "Omnibus" mit dem "Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten" geregelt. Dieses Gesetz wird aller Voraussicht nach das letzte zustimmungspflichtige Gesetz der Regierungskoalition in dieser Legislaturperiode sein. Bis Ende Juni 2017 sollen die endgültigen Änderungsanträge durch die Koalition beschlossen werden.

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Zahl aus der Gesundheitsmetropole

 

 

Die Zahl der Beschäftigten in der Hamburger Gesund­heitsbranche wächst schneller als im Bundesdurchschnitt. Am Jahresende 2015 gab es in Hamburg rund 135.000 Beschäftigte im Gesundheitswesen. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Zuwachs von 2,6 Prozent (Bundesdurch­schnitt: 2,2 Prozent).

Das Gesundheitspersonal ist überwiegend weiblich: Ende 2015 waren 71 Prozent der Beschäftigten weiblich, das sind etwas weniger als im Bundesdurchschnitt (75 Prozent).

(Quelle: Statistik Amt Nord)

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Zur Sache

 

Zur Sache

 

 

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landes­vertretung, und andere Meinungs­bildner aus Gesund­heits­wesen, Politik und Wissen­schaft äußern sich zur Gesund­heits­politik und Ver­sorgung in der Rubrik "Zur Sache". In einem Inter­view erörtern wir alle vierzehn Tage aktuelle gesund­heits­politische Themen mit Experten in und außerhalb der TK.

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Vergütung ambulante Pflege

 

 

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, erläutert den aktuellen Stand in Hamburg zur Vergütung der ambulanten Pflegedienste.

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Bürgerschaft

 

Parlament

 

 

Wer interessante Daten und Informationen über die Hamburger Gesund­heits­versorgung, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen oder andere sozial­politische Themen sucht, findet diese in der Hamburger Parlamentsdatenbank. In den letzten Wochen wurden einige in­te­r­es­sante Bürgerschaftsdrucksachen veröffentlicht:

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Anträge

 

 

21/ 9143 Antrag
Aktenvorlage zur Minderheitsbeteiligung an der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH - Transparenz zum Verkauf der städtischen Krankenhäuser an Asklepios für die Abgeordneten der 21. WP herstellen

21/9129 Antrag
Duales System der Krankenversicherung erhalten - Der Wettbewerb zwischen Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung fördert medizinische Innovationen und sichert Arbeitsplätze in Hamburg

21/8896 Antrag
Taubblinde Menschen haben einen erhöhten Hilfebedarf - Hamburg muss endlich ein Taubblindengeld einführen!

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Berichte

 

 

21/9201 Bericht
19. zusammenfassender Bericht der Aufsichtskommission gemäß § 23 Absatz 4 des Hamburgischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG) über ihre Tätigkeit in den Jahren 2014 und 2015

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Schriftliche Kleine Anfragen

 

 

21/9074 Schriftliche Kleine Anfrage
Wissen und fachliche Fertigkeiten von Notfallsanitätern unerwünscht? (III)

21/9056 Schriftliche Kleine Anfrage
Tödliche Supererreger durch Antibiotika-Produktion

21/8985 Schriftliche Kleine Anfrage
Justizvollzug: Personalnotstand bei Gefängnis-Ambulanzen

21/8980 Schriftliche Kleine Anfrage
Gesundheitsrisiko JVA?

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Tagesordnungen

 

 

Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft
Mittwoch, 31. Mai 2017, 13.30 Uhr

Sitzung des Gesundheitsausschusses
Freitag, 9. Juni 2017, 17 Uhr

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Termine in Hamburg

 

Aktuelle Termine

 

 

Hier finden Sie die Veranstaltungen der TK-Landes­vertretung sowie Termine zu den Themen Sozial­politik, Kranken­versicherung und Gesund­heit aus dem Gesund­heitswesen.

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8. Juni 2017, eHealth-Day

 

 

eHealth-Day Hamburg, Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH

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15. Juni 2017, Hamburger Krankenhaustag 2017

 

 

Krankenhaus - quo vadis? Sind wir auf dem richtigen Weg?; Hamburger Krankenhaustag 2017, Hamburgische Krankenhausgesellschaft

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19. Juni 2017 - HCHE Research Seminar

 

 

Demenzerkrankungen - Herausforderung alternder Gesellschaften, Hamburg Center for Health Economics (HCHE)

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