Es zeigt sich, dass deutsche Unternehmen, die medizinisches Know-how und Produkte wie etwa Impfstoffe, Medikamente sowie medizinische Schutzausrüstung herstellen, unverzichtbar für den Infektionsschutz der Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung sind - insbesondere in Pandemie-Zeiten.
Deshalb hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eine Novelle der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) auf den Weg gebracht. Auf Grundlage der AWV kann das BMWi verhindern, dass Investoren außerhalb der EU in Deutschland sicherheitsrelevante Unternehmen aufkaufen. Mit der Novelle soll nun auch die Sicherheit der Gesundheitsversorgung geschützt werden.
Der Kreis der Unternehmen, für die ein Unternehmenserwerb (ab 10 Prozent Beteiligung) dem BMWi angezeigt werden muss, wird erweitert auf "Unternehmen aus dem Gesundheitssektor, die für die Bekämpfung hochinfektiöser Pandemien von wesentlicher Bedeutung sind".
Damit kann das BMWi (mit Zustimmung des Kabinetts) Investitionen außerhalb der EU an einem Teil der deutschen Gesundheitsindustrie verhindern, wenn es die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in Deutschland gefährdet sieht.
(Quelle: BMWi; TK)
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