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Hamburg

Nr.20 | 18.11.2019

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Sehr geehrte Damen und Herren,

vor wenigen Tagen hat der Deutsche Bundestag das "Digitale-Versorgung-Gesetz", kurz DVG, verabschiedet. Nun haben alle Beteiligten ab 1. Januar kommenden Jahres endlich den notwendigen Rahmen, um ihre digitalen Ange­bote weiterentwickeln zu können. Auch der Bundesrat war in den vergangenen zwei Wochen mehr als produktiv - eine Vielzahl von Gesetzen aus dem Gesundheits- und Pflege­bereich treten demnächst in Kraft.

Dies und mehr lesen Sie in unserem Newsletter. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

Ihre Maren Puttfarcken
und das Team der TK-Landesvertretung Hamburg

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Aktuelles aus der Gesundheitsmetropole

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TK fördert Gesundheitsmanagement-Projekte des UKE mit 2,5 Millionen Euro

 

 

Mit rund 2,5 Millionen Euro fördert die TK Gesundheitsmanagement - Projekte für Pflegekräfte des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) und möchte damit einen Beitrag leisten, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Im Projekt "Gesundheits­management UKE - Projekte UKE INside HR" unterstützt die TK das UKE darin, die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften zu überprüfen.

Die von der TK unterstützten Projekte umfassen ein Diagnose-Tool, um Belastungen und Herausforderungen von Pflegekräften zu identifizieren und Maßnahmen zu deren Entlastungen einleiten zu können. Ein weiteres Thema ist die Schulung von sogenannten Peers, die ihre Kolleginnen und Kollegen in psychisch belastenden Situationen im stationären Alltag betreuen und unterstützen können.

Die Projekte werden wissenschaftlich begleitet und unter anderem auch auf ihre Über­tragbarkeit auf andere Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder auch branchenferne Berufe im Schichtdienst überprüft.

(Quelle: kma-online; bibliomedmanager; TK)

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Bundesrat stimmt einem Bündel von Gesetzen zu

 

 

Der Bundesrat hat in seiner 982. Sitzung am 8. November 2019 zahlreichen Gesetzen zugestimmt. Darunter das Psychotherapeutenausbildungsgesetz, das Hebammenreformgesetz, das Implantateregister-Errichtungsgesetz, das Pflegelöhne­verbesserungsgesetz sowie das dritte Bürokratieentlastungsgesetz mit den Regelungen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die meisten Gesetze treten zum Jahresbeginn 2020 in Kraft.

Mit dem Implantateregister-Errichtungsgesetz soll die Sicherheit und Qualität von Implantaten verbessert werden. Hierzu wird unter anderem von Herstellern gefordert, dass sie die Implantate in einer Datenbank beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation registrieren. Gesundheitseinrichtungen, gesetzliche und private Krankenversicherungen werden hingegen verpflichtet, Implantationen und Explantationen an das Register zu melden. Das Robert-Koch-Institut richtet zudem eine unabhängige Vertrauensstelle ein.

Das Pflegelöhneverbesserungsgesetz ermöglicht dem Arbeitsministerium, Tarifvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften für allgemeinverbindlich zu erklären. Zusätzlich dazu wird die Pflegekommission gestärkt, die künftig Empfehlungen zu Arbeitsbedingungen aussprechen und Mindestlöhne definieren soll. Das Pflegelöhneverbesserungsgesetz setzt Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege um und soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Ab dem Jahr 2021 soll ein elektronisches Meldeverfahren die bisherige Arbeitsunfähig­keitsbescheinigung ablösen. Das sieht das dritte Bürokratieentlastungsgesetz vor. Die Krankenkassen sind dann verpflichtet, den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung zu informieren.

(Quelle: Bundesrat; TK)

 

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Information

Gut gepflegt in Hamburg

Im Hinblick auf die nächsten Jahrzehnte braucht es ein gut ausgebautes Netz an Angeboten, das auf die veränderten Bedürfnisse der Betroffenen eingeht - für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegekräfte. Der Pflegeberuf muss gestärkt und die Digitalisierung in der Pflege vorangetrieben werden. Hierfür möchte die TK mit ihren Projekten Wegbereiter und Impulsgeber sein.

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Hamburgs Positionen zur 982. Sitzung des Bundesrats

 

 

Für die 982. Sitzung des Bundesrats am 8. November ist der Hamburger Senat auch im Bereich Gesundheit initiativ geworden.

Gemeinsam mit den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Bremen und Hessen forderte Hamburg die Stärkung der Geburtshilfe vor Ort. Denn trotz steigender Geburtenzahlen hätten viele Krankenhäuser Schwierigkeiten, offene Hebammenstellen zu besetzen. Deshalb haben sich die antragstellenden Länder für eine bessere Personalausstattung in der Geburtshilfe eingesetzt.

Mit dem Bundesland Hessen hat sich Hamburg für den Schutz von Gesundheitsdaten eingesetzt. So sollen beispielsweise Daten von Fitness-Trackern nicht zur Tarifgestaltung in der Krankenversicherung genutzt werden dürfen.

Beide Entschließungsanträge sind zur Beratung in die Fachausschüsse überwiesen worden.

(Quelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesvertretung Berlin; Bundesrat)

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Digitale-Versorgung-Gesetz

 

 

Videosprechstunden einfach nutzen und überall bei Behandlungen im Gesundheitswesen sicher auf Daten zugreifen - das ermöglicht das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG).

Am 7. November hat der Bundestag das DVG verabschiedet. Damit ist aus Sicht der TK eine wichtige Hürde auf dem Weg zu einem innovativen und digitalen Gesundheitswesen genommen. Denn das DVG schafft den rechtlichen Rahmen für einen komplett neuen Leistungsbereich der digitalen Gesundheitsanwendungen und gibt Spielregeln für alle Akteure vor. Beispielsweise können sich Patienten nun Gesundheits-Apps vom Arzt verschreiben lassen. Wie die TK zum DVG und speziell zu den "Apps auf Rezept" steht, wollte das ARD-Mittagsmagazin von TK-Chef Jens Baas wissen.

Das DVG wird zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

(Quelle: dasErste; BMG; TK)

 

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Information

Digitales Pilotprojekt - Video-App

Als erste Kasse startet die TK ein vollständig digitales Pilotprojekt zur Fernbehandlung von Versicherten per Videotelefonie. Die Technik für das Projekt läuft derzeit mit einem kleinen Teilnehmerkreis stabil. Ab Dezember können sich rund 14.000 TK-Mitarbeiter vom heimischen Krankenbett aus über eine Video-App ärztlich behandeln lassen.

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Versorgung

 

Förderprojekte - Neue Versorgungsformen

 

 

Der Innovationsausschuss hat am 7. November 2019 insgesamt 31 Projekte zu neuen Versorgungsformen veröffentlicht, die künftig eine finanzielle Förderung erhalten.

Darunter befinden sich drei Hamburger Projekte. Eines davon ist das Projekt "Drei für Eins" der TK. Dieses innovative, sektorenübergreifende Projekt wurde für Kinder und Jugendliche entwickelt, die einen klinischen und multimodalen Versorgungsbedarf haben. Ziel ist es, die gesunde Entwicklung und Bildungsteilhabe zu fördern. Ein weiteres Hamburger Projekt ist "INCREASE" vom Universitären Herzzentrum Hamburg GmbH. Das Projekt erprobt eine interdisziplinäre und sektorenübergreifende Versorgung in der Herzchirurgie am Beispiel von minimal-invasiven Herzklappeneingriffen. Das dritte Projekt ist "QT-Life" der SmartStep Data Institute GmbH. Hierbei handelt es sich um eine apothekenbasierte Früherkennung der unerwünschten Arzneimittelwirkung.

In der Übersicht finden Sie Informationen über alle Projekte zu neuen Versorgungsformen, die mit Mitteln des Innovationsfonds gefördert werden.

(Quelle: GBA; TK)

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Entlastung der Pflegebedürftigen

 

 

Am 7. November hat der Bundestag das Angehörigen-Entlastungsgesetz verabschiedet. Damit wird geregelt, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann.

Auch die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks sieht dringenden Handlungsbedarf, um die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu begrenzen. Sie setzt sich erneut für eine Reform der Pflegeversicherung ein. Bereits am 19. Februar 2019 hatte der Hamburger Senat eine Bundesratsinitiative zur Finanz­reform der Pflegeversicherung beschlossen (wir berichteten im Newsletter Nr. 4 vom 25. Februar 2019), sie dann aber nicht zur Abstimmung gebracht. Damit das Pflegerisiko nicht zu einem zunehmenden Armutsrisiko werde, so die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, müsse die Pflegeversicherung reformiert werden. In Zukunft soll nach dem Willen Hamburgs die Finanzierung der Pflege nach einem Drei-Säulen-Modell erfolgen: aus begrenzten Eigenanteilen, paritätischen Beiträgen und einem Steuer­zuschuss zur Pflegeversicherung.

Um diese Vorschläge zu diskutieren, hatte Prüfer-Storcks am 5. November zu einer Vortragsreihe und Diskussionsrunde in die Hamburger Landesvertretung in Berlin geladen. Die Reformschritte zur Bekämpfung des Pflegenotstands seien nötig und von der Gesellschaft gewünscht, verursachten aber höhere Kosten. "Das könnte dazu führen, dass der Eigenanteil in der Pflege noch einmal um 500 Euro steigen könnte", sagte Cornelia Prüfer-Storcks in Berlin. Sie kündigte an, dass die Ländervertreter am 11. November mit Gesundheitsminister Spahn über die Reform der Pflegeversicherung ins Gespräch gehen wollen. Sie wünsche sich, so Prüfer-Storcks weiter, bei diesem Thema einen Konsens über die Parteigrenzen hinweg.

Professor Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen hat in seinem Vortrag errech­net, dass der Eigenanteil in der Pflege bis zum Jahr 2045 auf ca. 1.900 Euro ansteigen könnte und schlägt deshalb einen sogenannten "Sockel-Spitze-Tausch" in der Pflege­versicherung vor. Derzeit liege der Deckel auf den Versicherungsleistungen und der Eigenanteil sei nach oben offen, künftig soll es umgekehrt sein. Wenn auch mit unter­schiedlichen Ansätzen, so bestand unter den Podiumsteilnehmern doch Einigkeit, dass die Pflegeversicherung reformbedürftig sei. Die Diskussion um die Reform der Pflege­versicherung wird an Fahrt gewinnen und alle Beteiligten weiter beschäftigen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will laut Ärzteblatt in den kommenden Monaten einen Vorschlag vorlegen, wie die steigenden Eigenanteile der Heimbewohner begrenzt werden können.

(Quelle: Ärzteblatt; BGV; NDR; GKV-Spitzenverband; TK)

 

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Information

Der GKV-Spitzenverband hat sich auch für eine Begrenzung der Eigenanteile ausgesprochen, die Pflegebedürftige in Pflegeeinrichtungen bezahlen müssen. "Die Länder sollten die sogenannten Investitionskosten bei den Pflegeheimen tragen. Dadurch könnte der durchschnittliche Eigenanteil für Pflegeheimbewohner sofort um 450 Euro gesenkt werden."

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Pflegebeauftragte fordert "faire" Löhne in der ambulanten Pflege

 

 

Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, sieht dringenden Handlungsbedarf bei der ambulanten Pflege. Er veröffentlichte am vergangenen Dienstag Reformvorschläge für höhere Löhne in der ambulanten Pflege und um eine Abwanderung von Pflegekräften ins Krankenhaus zu verhindern. Derzeit müssen ambulante Pflege­dienste ihre Preise mit verschiedenen Kostenträgern aushandeln. Die Folge des "komplizierten" Verhandlungssystems sei, dass viele Pflegedienste die Verhandlungen einem Trägerverband überließen, heißt es im Positionspapier des Pflegebevollmächtigten. Da ein Trägerverband für Hunderte von Anbietern Verhandlungen führe, könne er dafür immer nur Durchschnittskosten seiner Mitglieder zugrunde legen. Diese spiegelten die tatsächlichen Kosten des einzelnen Pflegedienstes aber oftmals nicht wider. Das wiederum führe dazu, dass viele Pflegedienste ihre Beschäftigten nicht nach Tarif bezahlen könnten.

Der Pflegebevollmächtigte schlägt auf der Grundlage eines externen Gutachtens vor, die Preisverhandlungen zwischen Pflegediensten und Kassen erheblich zu vereinfachen. Pflegedienste sollten nur einmal in einem einheitlichen Verfahren mit Kranken- und Pflegekassen zusammen ihre Vergütung aushandeln müssen.

Die Hamburger Pflegekassen haben sich bereits seit Januar 2016 auf eine Differen­zierung bei der Vergütungssteigerung für ambulante Pflegeleistungen verständigt, die die unterschiedlichen Personalkostensteigerungen von tarifgebundenen und tarifun­gebundenen Pflegediensten berücksichtigt. Danach erhalten Pflegedienste, die eine Tarifbindung haben, eine höhere Steigerung als Anbieter ohne Tarifbindung.

Die Hamburger Ersatzkassen haben dieses Prinzip seit Juli 2016 auch in der Häuslichen Krankenpflege mit der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Hamburg (AGFW) etabliert und wenden dieses Prinzip inzwischen seit geraumer Zeit auch bei den privat-gewerblichen Pflegediensten an. Die tarifgebundenen Pflegedienste erhalten eine höhere Steigerung als tarifungebundene Dienste. Die neu abgeschlossene Vergütung beinhaltet auch ein Nachweis- und Prüfverfahren. Diese dienen der Transparenz und Nachvollzieh­barkeit. Die Ersatzkassen können so prüfen, ob die vereinbarte Vergütungserhöhung zur Gehaltserhöhung des Pflegepersonals weitergegeben wurde.

(Quelle: Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege; ÄrzteZeitung; TK)

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Zahl aus der Gesundheitsmetropole

 

 

Hamburg hat 161 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit einer Gesamtplatzzahl von 18.445 Betten (Stand Oktober 2019). Vor einem Jahr hatte Hamburg 162 Pflegeeinrichtungen und 18.469 Betten.

(Quelle: vdek, Leistungserbringer)

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Zur Sache

 

Zur Sache

 

 

Vor gut zwei Jahren wurde der Health Innovation Port (HIP) von Philips und der TK feierlich eröffnet. Seitdem haben sich immer mehr Start-ups im HIP angesiedelt, und der HIP hat sich zu der Event-Location für Veranstaltungen rund um Start-ups und Gesundheit in Hamburg weiterentwickelt. Henrik Mencke, Verantwortlicher bei Philips für den HIP, wirft einen Blick zurück und erklärt im Interview, wohin die weitere Reise gehen soll.

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Bürgerschaft

 

Parlament

 

 

Wer interessante Daten und Informationen über die Hamburger Gesund­heits­versorgung, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen oder andere sozial­politische Themen sucht, findet diese in der Hamburger Parlamentsdatenbank. In den vergangenen Wochen wurden einige in­te­r­es­sante Bürgerschaftsdrucksachen veröffentlicht.

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Anträge

 

 

21/18952 Antrag
Hamburg nur sozial: Gute Gesundheitsversorgung für alle mit Stadtteilgesundheitszentren

21/18914 Antrag
Ehrenamt stärken - Anerkennung nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten

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Ausschussbericht

 

 

21/18894 Ausschussbericht
Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 21/18575: Haushaltsplan 2019/2020 - Nachbewilligungen nach § 35 Landeshaushaltsordnung Anpassungen auf Grund der Umsetzung des Pflegeberufegesetzes in Hamburg (Senatsantrag)

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Berichte

 

 

21/18935 Bericht
Bürgerschaftliches Ersuchen vom 22. Mai 2019: "Gesundes Hamburg: Schlüsselfähigkeit Gesundheitskompetenz auf breiter Basis stärken" - Drs. 21/17146

21/18902 Bericht
Bürgerschaftliches Ersuchen vom 28. August 2019: "Gesundes Hamburg: Zehn Jahre Hamburger Pflegestützpunkte" - Drs. 21/18041

21/18872 Bericht

Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 20. Dezember 2017 "Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion an Hamburgs Schulen - Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative "Gute Inklusion"" (Drucksache 21/11428)

 

Schriftliche Kleine Anfragen

 

 

21/18848 Schriftliche Kleine Anfrage
AG zur Prävention von Gewalt in der Akutpsychiatrie

21/18866 Schriftliche Kleine Anfrage
Zusätzliche Flächen für inklusive Schulen mit mindestens zehn Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung

21/18856 Schriftliche Kleine Anfrage
Fachkräftemangel effektiv bekämpfen - Wie fördert der Senat die Annahme des Qualifizierungschancengesetzes?

21/18855 Schriftliche Kleine Anfrage
Fachkräftemangel effektiv bekämpfen - Wie schnell erfolgt die Anerkennung ausländischer Abschlüsse?

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Tagesordnungen

 

 

Mittwoch, 20. November 2019, 13:30 Uhr
Bürgerschaftssitzung

 

Termine in Hamburg

 

Aktuelle Termine

 

 

Hier finden Sie die Veranstaltungen der TK-Landes­vertretung sowie Termine zu den Themen Sozial­politik, Kranken­versicherung und Gesund­heit aus dem Gesund­heitswesen.

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21. bis 22. November 2019 - Hamburger Horizonte 2019

 

 

Hamburger Horizonte 2019 - "Grenzenlos Gesund?", Körber-Stiftung

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21. bis 22. November 2019 - Digitalisierung und Sozialrecht

 

 

Digitalisierung und Sozialrecht, Sozialrechtsverbund Norddeutschland e. V. zusammen mit der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung.