Die gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen ( NRW) legen die juristische Auseinandersetzung mit den Kommunen um die alleinige Finanzierung der Notfallsanitäter-Ausbildung bei. Drei Klagen, die gegen Kommunen laufen, werden zurück genommen und Widerspruchsverfahren nicht weiter verfolgt. "Die gesetzlichen Krankenkassen ziehen damit die Konsequenzen aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig-Holstein und einem Gutachten des NRW-Gesundheitsministeriums", begründete Dirk Ruiss, Leiter der Landesvertretung NRW des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) diesen Schritt. "Die Krankenkassen haben immer begrüßt, dass das neue Berufsbild der Notfallsanitäter geschaffen wurde", betonte Ruiss.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sieht jetzt die verantwortlichen Kreise und kreisfreien Städte in der Pflicht: "Ich erwarte, dass die getroffenen Regelungen nun auch an den Stellen, an denen es bisher stockte, schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Träger des Rettungsdienstes müssen ihre Ausbildungsbedarfe konkret ermitteln und mit den Kassen vor Ort abstimmen, um bestehenden und künftigen Personalbedarf an Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern sicher decken zu können!", sagte der Minister.
Die Kassen betonten, dass der Rettungsdienst in NRW seine Aufgaben sehr gut erfülle. Sorge bereiteten ihnen aber die Kosten, die seit Jahren steigen würden und inzwischen bei rund 800 Millionen Euro pro Jahr lägen. Sie fordern einheitliche Standards für die Kalkulation der Kosten und ein Mitspracherecht bei den Verhandlungen. Zu häufig ließen Kommunen einen wirtschaftlichen Umgang mit den Beitragsgeldern der gesetzlich Krankenversicherten vermissen. Zudem sollte der Rettungsdienst über Stadtgrenzen hinaus geplant werden. Die Ausbildung der Notfallfallsanitäter haben die gesetzlichen Krankenkassen ungeachtet ihrer juristischen und politischen Bewertung in den vergangenen Jahren finanziert, wenn die Kommunen die Ausbildungszahlen in die Bedarfsplanung aufgenommen haben.
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