Die Bertelsmann-Stiftung hat kritisiert, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in zehn von 16 Bundesländern nichts darüber erfahren würden, ob in einem Heim zum Beispiel Personal fehle oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden seien. Auch lasse sich nicht nachvollziehen, welche Einrichtungen gut aufgestellt seien.
Lediglich Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen würden die Ergebnisse so veröffentlichen, dass sie allgemein verfügbar seien.
Die notwendigen Informationen lägen zwar in allen Bundesländern vor, weil sie Teil der Prüfergebnisse der für die Heimaufsicht zuständigen Behörden seien. Es fehle aber häufig eine landesrechtliche Regelung, die Transparenz herstelle oder vorhandene Gesetze würden nicht in die Praxis umgesetzt.
Informationen, die bei der Auswahl eines geeigneten Pflegeheimes helfen, halten auch die gesetzlichen Pflegekassen vor.
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