Die NRW-Regierungskoalition aus CDU und FDP will die Schweigepflicht für Ärzte lockern, die bei jungen Patientinnen und Patienten auf einen Missbrauchsverdacht stoßen. Bisher sei es grundsätzlich nicht erlaubt, sich ohne Erlaubnis der Eltern - und damit der eventuellen Täter - mit Kolleginnen und Kollegen zu besprechen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Das neue Gesetz, das aufgrund geänderter Bundesvorgaben möglich werde, soll den Austausch über Verdachtsfälle rechtlich absichern.
Der Gesetzentwurf sei "ein Paukenschlag für den Kinderschutz in NRW", zitiert die Deutsche Presseagentur (dpa) die Kinderschutz-Sprecherin der CDU-Fraktion Christina Schulze Föcking. Ärztinnen und Ärzte, die sich entscheiden einzugreifen, würden nicht mehr allein gelassen. Zudem werde "Ärztehopping" - der ständige Wechsels der Ärzte bei Auffälligkeiten - erschwert, sagte der familienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Marcel Hafke.
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