Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und die gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen (NRW) haben die Honorare für das Jahr 2021 verhandelt. Im Vergleich zu 2020 stellen die Kassen den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten für die ambulante Versorgung der Patienten in Nordrhein im kommenden Jahr gut 60,5 Millionen Euro mehr bereit. Darin sind auch rund 14,1 Millionen Euro Vergütung für die sogenannten extrabudgetären Einzelleistungen enthalten, zu denen auch das ambulante Operieren (AOP) gehört.
"Die Kassen stützen damit auch im nächsten Jahr diese wichtige, ambulante Versorgungsform, die sie gemeinsam mit der KVNO aufgebaut haben", sagte Barbara Steffens, Leiterin der TK-Landesvertretung NRW. Unterschiedliche Positionen nehmen Ärzte und Kassen allerdings bei den ursprünglich als Starthilfe gedachten AOP-Zuschlägen ein. "Deshalb aber wie von KVNO-Seite davon zu sprechen, die Kassen würden das ambulante Operieren 'liquidieren', halte ich für unangemessen", erklärte Steffens.
Darüber hinaus haben sich die Vertragspartner darauf verständigt, dass die von den Krankenkassen im vergangenen Jahr zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes in Nordrhein bereitgestellten und noch nicht verbrauchten Mittel auch im Jahr 2021 von der KVNO für den Aufbau oder weiteren Ausbau von Portalpraxen verwendet werden können. Das wichtige Thema der Versorgung von Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld wollen Ärztevertreter und Kassen in einem gemeinsamen Werkstattgespräch außerhalb der Honorarverhandlungen intensiv erörtern.
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