Das Land NRW und die Kassenärztlichen Vereinigungen in Westfalen-Lippe und Nordrhein haben einen Vertrag geschlossen, der die medizinischen Versorgung von Menschen regelt, die aus der Ukraine geflüchtet sind. Die Vereinbarung über die durch das Land finanzierten Leistungen gelte zusätzlich zum Asylbewerberleistungsgesetz und ist am 12. April in Kraft getreten, teilen die KVen mit.
Vertragspartner auf Landesseite sind das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration. Geregelt werde beispielsweise die Durchführung der freiwilligen ärztlichen Erstuntersuchung. Diese umfasse einen Gesundheitscheck und die Untersuchung auf übertragbare Krankheiten. Auch erhielten die Geflüchteten das Angebot, sich gegen diverse Krankheiten impfen zu lassen.
Covid-Impfungen seien nicht Bestandteil der Vereinbarung. Sie werden durch die koordinierenden Covid-Impfeinheiten der Städte und Kreise organisiert. Dieses Impfangebot ist für die Menschen aus der Ukraine wichtig, weil sie in der Regel keinen vollständigen Impfschutz haben, da die verwendeten Impfstoffe hier oft nicht anerkannt sind. Über die Vereinbarung könne das Land die Kommunen nun finanziell unterstützen, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
Seit dem 12. April können die 53 koordinierenden Impfeinheiten im Land, die bislang das kommunale Impfgeschehen organisiert haben, auch medizinische Erstuntersuchungen für aus der Ukraine geflüchtete Menschen anbieten. Die Erstuntersuchungen sollen dazu dienen, gesundheitliche Beschwerden der geflüchteten Menschen schnell zu erkennen. Im Rahmen der Erstuntersuchung soll auch der Impfstatus geprüft und - wenn nötig - vervollständigt werden, teilt das Land mit.
|