Patientinnen und Patienten mit Herzrhythmusstörungen, denen eine elektrophysiologische Herzkatheteruntersuchung oder eine Verödung von Herzgewebe (Ablation) empfohlen wird, haben künftig Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Die medizinische Notwendigkeit einer geplanten Untersuchung oder Behandlung solle durch unabhängige Fachärztinnen und Fachärzte überprüft werden, die dafür besonders qualifiziert sind.
Sie beraten die Versicherten auch zu möglichen Alternativen, da jeder dieser Eingriffe auch Risiken berge, erläuterte das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.
Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht laut G-BA aktuell schon bei den folgenden planbaren Eingriffen: Amputation beim diabetischen Fußsyndrom, Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln, Eingriff an der Wirbelsäule, Gebärmutterentfernung, Gelenkspiegelungen an der Schulter, Implantation einer Knieendoprothese.
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